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Dr. Carsten Föhlisch

Abmahnung: Keine Mittel zur Korrektur der Eingaben

Dr. Carsten Föhlisch | 5.01.2003
Abmahnungen | 1777 mal gelesen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (VZBV) nimmt wieder verstärkt Online-Shops unter die Lupe: abgemahnt wurde ein Händler, der keine technischen Mittel zur Erkennung und Korrektur von Eingabefehlern bei der Eingabe der Bestellerdaten bereitgehalten hatte.

Diese Pflicht besteht seit 1.1.2002 und ist seitdem auch Teil der Trusted Shops Anforderungen: Vor Abgabe der verbindlichen Bestellung muss über die technische Möglichkeit, Eingabefehler zu korrigieren (z.B. Reset-Button) informiert werden. Sinn der gesetzlichen Vorschrift ist es, unerfahrenen Nutzern zu ermöglichen, z.B. Fehler in der Anschrift zu korrigieren. Dies kann auf verschiedene Arten geschehen (Reset-Button, Kontrollseite mit Zurück-Möglich- keit etc.).

Angesichts der jüngsten Abmahnungen empfiehlt Trusted Shops eine erneute Kontrolle der Korrekturmöglichkeiten im Bestellsystem. Für Rückfragen stehen wir Ihnen zur Verfügung.


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