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Dr. Carsten Föhlisch

BGH: Widerrufsrecht auch bei individuell konfiguriertem PC

Dr. Carsten Föhlisch | 24.05.2003 | Neue Urteile

Der BGH hat ein Urteil des OLG Frankfurt (wir berichteten) bestätigt, nach dem das fernabsatzrechtliche Widerrufsrecht auch bei individuell konfigurierten PCs (Individualausstattung etwa 25%) bestehen bleibt. Das Urteil bestätigt die restriktive und verbraucherfreundliche Tendenz der Gerichte hinsichtlich Ausnahmen vom gesetzlichen Widerrufsrecht. Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat darüber entschieden, unter welchen Voraussetzungen das Widerrufsrecht des Verbrauchers bei einem Fernabsatzvertrag wegen Anfertigung der Ware ´nach Kundenspezifikation´ ausgeschlossen ist (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 FernAbsG, jetzt § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB).

Der BGH hat ein Urteil des OLG Frankfurt (wir berichteten) bestätigt, nach dem das fernabsatzrechtliche Widerrufsrecht auch bei individuell konfigurierten PCs (Individualausstattung etwa 25%) bestehen bleibt. Das Urteil bestätigt die restriktive und verbraucherfreundliche Tendenz der Gerichte hinsichtlich Ausnahmen vom gesetzlichen Widerrufsrecht. Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat darüber entschieden, unter welchen Voraussetzungen das Widerrufsrecht des Verbrauchers bei einem Fernabsatzvertrag wegen Anfertigung der Ware ´nach Kundenspezifikation´ ausgeschlossen ist (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 FernAbsG, jetzt § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB).

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