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Dr. Carsten Föhlisch

OLG Köln: Telefon-Nr. muss ins Impressum

Dr. Carsten Föhlisch | 7.05.2004 | Neue Urteile

Das OLG Köln hat mit Urteil vom 13.02.2004 entschieden, dass ein Telediensteanbieter entweder eine Telefon- oder eine Telefax- nummer im Impressum angegeben muss. Postanschrift und E-Mail-Adresse genügen nicht. Die eingeräumte Möglichkeit, online um Rückruf zu bitten, ist ebenfalls nicht ausreichend. Trusted Shops Mitglieder sind diesbezüglich vor Abmahnungen geschützt, weil die Angabe der Telefonnummer schon seit Anfang 2000 gemäß Ziff. 1 der Zertifizierungsanforderungen verlangt wird.

Das OLG Köln hat mit Urteil vom 13.02.2004 entschieden, dass ein Telediensteanbieter entweder eine Telefon- oder eine Telefax- nummer im Impressum angegeben muss. Postanschrift und E-Mail-Adresse genügen nicht. Die eingeräumte Möglichkeit, online um Rückruf zu bitten, ist ebenfalls nicht ausreichend. Trusted Shops Mitglieder sind diesbezüglich vor Abmahnungen geschützt, weil die Angabe der Telefonnummer schon seit Anfang 2000 gemäß Ziff. 1 der Zertifizierungsanforderungen verlangt wird.

2 Reaktionen zu “OLG Köln: Telefon-Nr. muss ins Impressum”

  1. OLG Oldenburg: Impressum muss Telefonnummer enthalten - shopbetreiber-blog.de

    [...] zur Wettbewerbswidrigkeit des Internetangebots. Ähnlich entschied zum Impressum bereits das OLG Köln. Das OLG Frankfurt stellte hingegen klar, dass die Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung nichts [...]

  2. BGH legt EuGH die Frage vor, ob Telefonnummer im Impressum enthalten sein muss - shopbetreiber-blog.de

    [...] der deutsche § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG vor. Daher urteilten bislang die Gerichte unterschiedlich. Das OLG Köln ließ die Frage offen, tendierte jedoch zu der Ansicht, dass Internet-Anbieter eine Telefonnummer [...]

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