Das OLG München hat mit rechtskräftigem Urteil vom 29.7.2004 (Az 29 U 2745/04) die Anforderungen für den Versandhandel mit jugendgefährdenden Medien konkretisiert. Eine Altersüberprüfung per Post-Ident genügt danach nicht. Dies betrifft den Verleih von Erotik-DVDs mit Freigaben nach FSK 18 ebenso wie den Versand von Computerspielen mit Freigabe nach USK 18.

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