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Dr. Carsten Föhlisch

Widerrufsrecht: Änderungen zugunsten der Online-Händler

Dr. Carsten Föhlisch | 4.11.2004 | Gesetze

Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag hat sich am 27.10.2004 auf eine Änderung des Fernabsatzgesetzes zugunsten der Online-Händler verständigt. Die Möglichkeit der kostenfreien Rücksendung durch den Kunden im Online-Handel wird eingeschränkt. Das neue Recht sieht vor, dass dem Kunden die Kosten für die Rücksendung der Ware auferlegt werden dürfen, wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt (wie bislang) oder wenn bei einem höheren Preis der Kaufpreis zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht gezahlt wurde (neu). Beim Rückgaberecht und bei fehlerhaften Waren, trägt nach wie vor der Händler die Rücksendekosten. Der Bundesrat in entscheidet am 5. November 2004 über den Entwurf, das Gesetz wird dann voraussichtlich Ende November 2004 in Kraft treten.

Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag hat sich am 27.10.2004 auf eine Änderung des Fernabsatzgesetzes zugunsten der Online-Händler verständigt. Die Möglichkeit der kostenfreien Rücksendung durch den Kunden im Online-Handel wird eingeschränkt. Das neue Recht sieht vor, dass dem Kunden die Kosten für die Rücksendung der Ware auferlegt werden dürfen, wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt (wie bislang) oder wenn bei einem höheren Preis der Kaufpreis zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht gezahlt wurde (neu). Beim Rückgaberecht und bei fehlerhaften Waren, trägt nach wie vor der Händler die Rücksendekosten. Der Bundesrat in entscheidet am 5. November 2004 über den Entwurf, das Gesetz wird dann voraussichtlich Ende November 2004 in Kraft treten.

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