![]() | LG Berlin: Kein Wertersatz wegen Ingebrauchnahme bei eBay |
Das LG Berlin hat mit Beschluss vom 15.3.2007 (52 O 88/07) entschieden, dass Händler, die über eBay verkaufen, mangels Belehrung in Textform “spätestens bei Vertragsschluss” vom Kunden keinen Wertersatz für die Benutzung der Ware während der Widerrufsfrist verlangen können. Kunden könnten demnach also z.B. eine Friteuse bestellen, einen Monat frittieren und diese dann gegen volle Kaufpreiserstattung zurückgeben.
Entwarnung für Shop-Betreiber: wer die Belehrung in seine E-Mail-Bestätigung aufnimmt, kann nach wie vor Wertersatz verlangen, weil der Vertrag – anders als bei eBay – erst mit dieser Mail oder später geschlossen wird. Der Berliner Beschluss ist die konsequente Fortführung der Rechtsprechung des OLG Hamburg und des KG Berlin zur Monatsfrist bei eBay und macht wahr, was schon seit einiger Zeit prophezeit wurde. (cf)
























Am 29. Mai 2007 um 09:38 Uhr
[...] zur Information auf der Website einsetzen kann. Das ist umso bedauerlicher vor dem Hintergrund des LG Berlin Beschlusses vom 15.03.2007 (52 O 88/07) zur Wertersatzklausel in Textform. Das Muster ist evident fehlerhaft, [...]
Am 27. Juli 2009 um 10:06 Uhr
[...] per E-Mail oder Lieferschein (Textform) auf diese Widerrufsfolge hingewiesen worden ist. Das LG Berlin hat klargestellt, dass bei eBay kein Wertersatz für Ingebrauchnahme der Ware verlangt werden kann, [...]
Am 7. August 2009 um 07:51 Uhr
[...] Ebenso wie die Anwendung der regulären Widerrufsfrist setzt die Berechtigung des Unternehmers, Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu beanspruchen, eine formgerechte Belehrung zu einem bestimmten Zeitpunkt voraus. Gemäß § 357 Abs. 3 S. 1 BGB muss der Verbraucher diesen Wertersatz nur leisten, wenn er „spätestens bei Vertragsschluss“ in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit ihrer Vermeidung hingewiesen worden ist. Da dies bei eBay nicht möglich ist, wird hier die Möglichkeit des Wertersatz regelmäßig verneint. [...]