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> <channel><title>Kommentare zu: Umfrage: Nutzen Sie die neue Muster-Widerrufsbelehrung?</title> <atom:link href="http://www.shopbetreiber-blog.de/2008/03/13/umfrage-nutzen-sie-die-neue-muster-widerrufsbelehrung/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" /><link>http://www.shopbetreiber-blog.de/2008/03/13/umfrage-nutzen-sie-die-neue-muster-widerrufsbelehrung/</link> <description>Das shopbetreiber-blog.de ist die Informationsquelle für Online-Händler und ein Wegweiser durch das rechtliche Minenfeld e-Commerce.</description> <lastBuildDate>Thu, 09 Feb 2012 17:00:00 +0000</lastBuildDate> <sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod> <sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency> <generator>http://wordpress.org/?v=3.3</generator> <xhtml:meta xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" name="robots" content="noindex" /> <item><title>Von: Blog-Onlinemarketing &#187; 1. Stader Online-Shop Stammtisch - Fazit</title><link>http://www.shopbetreiber-blog.de/2008/03/13/umfrage-nutzen-sie-die-neue-muster-widerrufsbelehrung/comment-page-1/#comment-12205</link> <dc:creator>Blog-Onlinemarketing &#187; 1. Stader Online-Shop Stammtisch - Fazit</dc:creator> <pubDate>Fri, 28 Mar 2008 19:20:35 +0000</pubDate> <guid
isPermaLink="false">http://www.shopbetreiber-blog.de/2008/03/13/umfrage-nutzen-sie-die-neue-muster-widerrufsbelehrung/#comment-12205</guid> <description>[...] Interesse fanden (natürlich) die neue Muster-Widerufsbelehrung (siehe dazu auch eine Umfrage auf www.shopbetreiber-blog.de) und die generelle Gefahr von Abmahnungen, die Erfahrung mit bestimmten Bezahlmethoden und [...]</description> <content:encoded><![CDATA[<p>[...] Interesse fanden (natürlich) die neue Muster-Widerufsbelehrung (siehe dazu auch eine Umfrage auf <a
href="http://www.shopbetreiber-blog.de" rel="nofollow">http://www.shopbetreiber-blog.de</a>) und die generelle Gefahr von Abmahnungen, die Erfahrung mit bestimmten Bezahlmethoden und [...]</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Von: Carsten Föhlisch</title><link>http://www.shopbetreiber-blog.de/2008/03/13/umfrage-nutzen-sie-die-neue-muster-widerrufsbelehrung/comment-page-1/#comment-11145</link> <dc:creator>Carsten Föhlisch</dc:creator> <pubDate>Fri, 14 Mar 2008 13:45:23 +0000</pubDate> <guid
isPermaLink="false">http://www.shopbetreiber-blog.de/2008/03/13/umfrage-nutzen-sie-die-neue-muster-widerrufsbelehrung/#comment-11145</guid> <description>Wie schon bislang sind diese nicht Teil der Musterbelehrungen, sondern in § 312d Abs. 4 BGB geregelt. An dieser Vorschrift wurde nichts geändert. Die Ausnahmen können vor oder nach der Belehrung gelistet werden, zur Vermeidung einer Irreführung allerdings nur solche, die auch tatsächlich für das Produktsortiment bzw. Vertriebsform einschlägig sind (z.B. nicht &quot;Auktionen&quot; bei eBay, weil eBay-Auktionen nicht vom Widerrufsrecht ausgenommen sind).</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Wie schon bislang sind diese nicht Teil der Musterbelehrungen, sondern in § 312d Abs. 4 BGB geregelt. An dieser Vorschrift wurde nichts geändert. Die Ausnahmen können vor oder nach der Belehrung gelistet werden, zur Vermeidung einer Irreführung allerdings nur solche, die auch tatsächlich für das Produktsortiment bzw. Vertriebsform einschlägig sind (z.B. nicht &#8220;Auktionen&#8221; bei eBay, weil eBay-Auktionen nicht vom Widerrufsrecht ausgenommen sind).</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Von: F. Decker</title><link>http://www.shopbetreiber-blog.de/2008/03/13/umfrage-nutzen-sie-die-neue-muster-widerrufsbelehrung/comment-page-1/#comment-11144</link> <dc:creator>F. Decker</dc:creator> <pubDate>Fri, 14 Mar 2008 13:27:35 +0000</pubDate> <guid
isPermaLink="false">http://www.shopbetreiber-blog.de/2008/03/13/umfrage-nutzen-sie-die-neue-muster-widerrufsbelehrung/#comment-11144</guid> <description>Wie verhält es sich mit der häufig zu findenden Ausschlußregel:
Ausgeschlossen von der Rücksendung sind
• Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde,
• Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind,
• Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte.
Kann dies so weiterverwendet werden, oder ist das nun eine Abmahnfalle?!</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Wie verhält es sich mit der häufig zu findenden Ausschlußregel:</p><p>Ausgeschlossen von der Rücksendung sind<br
/> • Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde,<br
/> • Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind,<br
/> • Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte.</p><p>Kann dies so weiterverwendet werden, oder ist das nun eine Abmahnfalle?!</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Von: G. Horstkötter</title><link>http://www.shopbetreiber-blog.de/2008/03/13/umfrage-nutzen-sie-die-neue-muster-widerrufsbelehrung/comment-page-1/#comment-11134</link> <dc:creator>G. Horstkötter</dc:creator> <pubDate>Fri, 14 Mar 2008 11:05:37 +0000</pubDate> <guid
isPermaLink="false">http://www.shopbetreiber-blog.de/2008/03/13/umfrage-nutzen-sie-die-neue-muster-widerrufsbelehrung/#comment-11134</guid> <description>*Hoppala - zu früh geklickt *
Warum überlässt man nicht dem Kunden die Wahl, ob er bei einem Händler kaufen möchte, der auch unfreie Sendungen zurücknimmt. Genauso wie die Hinsendekosten bei den Händler variieren. Da schreibt es auch niemand vor, wie hoch die Kosten sein dürfen. Konsequenterweise müsste man hier auch Grenzen einfügen.
Ich finde, es wird auf Biegen und Brechen versucht, es dem Kunden alles Recht zu machen. An die Händler denken dabei zu wenige. Genauso, wie es bei den Händler schwarze Schafe gibt, gibt es sie auch bei Kunden. Sie bestellen alles in allen möglichen Größen und Farben, nur um alles wieder zurück zu senden. Aber was die Händler angeht, so spricht sich dieses mittlerweile auch sehr schnell im Netz rum. Die Realität ist also mal wieder schneller als die Gesetzgebung. Und ich fest überzeugt, dass der Markt es regeln könnte.
*jetzt bin ich fertig*</description> <content:encoded><![CDATA[<p>*Hoppala &#8211; zu früh geklickt *</p><p>Warum überlässt man nicht dem Kunden die Wahl, ob er bei einem Händler kaufen möchte, der auch unfreie Sendungen zurücknimmt. Genauso wie die Hinsendekosten bei den Händler variieren. Da schreibt es auch niemand vor, wie hoch die Kosten sein dürfen. Konsequenterweise müsste man hier auch Grenzen einfügen.</p><p>Ich finde, es wird auf Biegen und Brechen versucht, es dem Kunden alles Recht zu machen. An die Händler denken dabei zu wenige. Genauso, wie es bei den Händler schwarze Schafe gibt, gibt es sie auch bei Kunden. Sie bestellen alles in allen möglichen Größen und Farben, nur um alles wieder zurück zu senden. Aber was die Händler angeht, so spricht sich dieses mittlerweile auch sehr schnell im Netz rum. Die Realität ist also mal wieder schneller als die Gesetzgebung. Und ich fest überzeugt, dass der Markt es regeln könnte.</p><p>*jetzt bin ich fertig*</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Von: G. Horstkötter</title><link>http://www.shopbetreiber-blog.de/2008/03/13/umfrage-nutzen-sie-die-neue-muster-widerrufsbelehrung/comment-page-1/#comment-11133</link> <dc:creator>G. Horstkötter</dc:creator> <pubDate>Fri, 14 Mar 2008 10:59:33 +0000</pubDate> <guid
isPermaLink="false">http://www.shopbetreiber-blog.de/2008/03/13/umfrage-nutzen-sie-die-neue-muster-widerrufsbelehrung/#comment-11133</guid> <description>Auf den ersten Blick sieht diese Belehrung schon besser aus.
Aber ich glaube, man hat hier Chancen vertan.
z.B. diese 40EUR Regelung und die damit zusammenhängenden Übernahme der Portokosten. Warum ist man nicht hingegangen und hat ganz auf den Passus verzichtet? Ich denke, ein Kunde hätte bestimmt Verständnis, dass er Waren auf seine Kosten zurücksenden muss. Das ist eine Konsequenz des Versandhandels und ist schon seit es Versandhandel gibt. Der Händler muss schon das Hinsendeporto zurückerstatten. Wenn der Kunden dann noch die Rücksendung unfrei versendet, hat man mit einer Bestellung noch zusätzlich um die 20,-€ Kosten.
Oder: Warum soll ein Kunde, der etwas bei einer Auktion bestellt, 4 Wochen Zeit haben, sich die Waren anzusehen? Reichem ihm nicht die zwei?
Warum nicht ganz einfach: Du, lieber Kunde, hast 14 Tage Zeit, die Ware zu prüfen [damit ist schon inkludiert, dass er die Ware erhalten haben muss]. Bei Nichtgefallen der bestellten Artikel bitte ausreichend frankiert zurücksenden. Behandle die Ware bitte so, dass man sie ohne Wertverlust weiterverkaufen kann, ansonsten trägst Du die Differenz. Wenn Du diese Belehrung in Textform haben möchtest, druck sie Dir aus!
Warum überlässt man nicht dem Kunden die Wahl, ob er bei einem Händler kaufen möchte, der auch unfreie Sendungen zurücknimmt. Genauso wie die Hinsendekosten bei den Händler variieren. Da schreibt es auch niemand vor, .</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Auf den ersten Blick sieht diese Belehrung schon besser aus.<br
/> Aber ich glaube, man hat hier Chancen vertan.<br
/> z.B. diese 40EUR Regelung und die damit zusammenhängenden Übernahme der Portokosten. Warum ist man nicht hingegangen und hat ganz auf den Passus verzichtet? Ich denke, ein Kunde hätte bestimmt Verständnis, dass er Waren auf seine Kosten zurücksenden muss. Das ist eine Konsequenz des Versandhandels und ist schon seit es Versandhandel gibt. Der Händler muss schon das Hinsendeporto zurückerstatten. Wenn der Kunden dann noch die Rücksendung unfrei versendet, hat man mit einer Bestellung noch zusätzlich um die 20,-€ Kosten.</p><p>Oder: Warum soll ein Kunde, der etwas bei einer Auktion bestellt, 4 Wochen Zeit haben, sich die Waren anzusehen? Reichem ihm nicht die zwei?</p><p>Warum nicht ganz einfach: Du, lieber Kunde, hast 14 Tage Zeit, die Ware zu prüfen [damit ist schon inkludiert, dass er die Ware erhalten haben muss]. Bei Nichtgefallen der bestellten Artikel bitte ausreichend frankiert zurücksenden. Behandle die Ware bitte so, dass man sie ohne Wertverlust weiterverkaufen kann, ansonsten trägst Du die Differenz. Wenn Du diese Belehrung in Textform haben möchtest, druck sie Dir aus!</p><p>Warum überlässt man nicht dem Kunden die Wahl, ob er bei einem Händler kaufen möchte, der auch unfreie Sendungen zurücknimmt. Genauso wie die Hinsendekosten bei den Händler variieren. Da schreibt es auch niemand vor, .</p> ]]></content:encoded> </item> </channel> </rss>
