F.A.Z.-GastbeitragKaum ein Thema findet derzeit so großes Interesse wir die neue Muster-Widerrufsbelehrung des Bundesjustizministeriums (BMJ). shopbetreiber-blog-Autor Carsten Föhlisch hat hierzu einen Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung (F.A.Z.) geschrieben, der in der heutigen Printausgabe unter dem Titel “Internethändler erhalten mehr Rechtssicherheit” erschienen ist.

Lesen Sie hier mehr über das Thema und unseren F.A.Z.-Gastbeitrag.

Internethändler erhalten mehr Rechtssicherheit, Quelle: F.A.Z.

Auszug aus der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z.) v. 19.03.2008, Nr. 67 / Seite 21: 

Eine Mustervorlage des Bundesjustizministeriums hat in den vergangenen Jahren vielen Online-Händlern den Schlaf geraubt. Dabei fing eigentlich alles ganz vielversprechend an: Im Jahr 2002 wurde das Muster für die im Internethandel vorgeschriebene Widerrufsbelehrung eingeführt und zugleich bestimmt, dass derjenige den gesetzlichen Vorgaben genügt, der es verwendet. Das Ministerium wollte damit den Unternehmern die erforderliche Rechtssicherheit bieten. Denn bei Fehlern in der Widerrufsbelehrung drohen neben einer unbefristeten Rückgabemöglichkeit der Kunden vor allem kostspielige Abmahnungen durch Konkurrenten. Doch diese Fürsorge erwies sich als Bärendienst. Erst nach Jahren der Diskussion hat sich nun die Bundesregierung dazu bereit erklärt, die umstrittene Vorlage zu ändern. Die neuen Regeln sollen am 1. April in Kraft treten.

Allerdings gab es auch einige Landgerichte, die das Muster für wirksam hielten. Das OLG Hamburg meinte, selbst wenn der Text inhaltlich fehlerhaft sei, handele der Händler zumindest nicht wettbewerbswidrig. Denn die Pflichten des Gewerbetreibenden würden überspannt, wenn man verlangen wollte, dass er in dem überaus komplizierten Fernabsatzrecht klüger sein solle als der Gesetzgeber. Doch bei Rechtsverletzungen im Internet kann sich der Konkurrent das Gericht aussuchen, das die für seine Zwecke günstigste Rechtsauffassung vertritt, so dass trotz vereinzelt positiver Entscheidungen ein unkalkulierbares Risiko verblieb.

Trotz weiterer Anfragen der FDP spielte das Bundesjustizministerium auch in der Folgezeit die Bedeutung der Gerichtsentscheidungen für die Unternehmer herunter. Hierdurch verloren einerseits zahlreiche Internethändler den Glauben an den Rechtsstaat, andererseits wurde erstmals laut über Amtshaftungsansprüche nachgedacht. Erst nachdem der Deutsche Industrie- und Handelskammertag im Sommer 2007 an Bundesministerin Brigitte Zypries (SPD) geschrieben hatte, dass die Situation “untragbar” geworden sei, kündigte die Ministerin Korrekturen an und legte im Oktober 2007 einen Diskussionsentwurf vor.

Die Frage, was nun zu empfehlen ist, löst unter Juristen bereits wenige Tage nach Bekanntwerden des Neuentwurfs kontroverse Diskussionen aus. Während einige meinen, es sei nur eine Frage von Wochen, bis ein Gericht das neue Muster “auseinandernimmt”, empfiehlt die Mehrheit der Anwaltschaft schon aus Haftungsgründen die Verwendung der korrigierten Vorlage. Denn dies hat den Vorteil, dass sich der Unternehmer auf die Privilegierung des Paragraphen 14 Absatz 1 der Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht (BGB-InfoV) berufen kann, der das Muster für rechtens erklärt. Überdies sehen viele im Fall neuer gegenteiliger Gerichtsentscheide das Bundesjustizministerium in der Haftung. Die Alternative für Unternehmer wäre, darauf zu vertrauen, dass der eigene Anwalt klüger als das Bundesjustizministerium ist und die “richtige” Belehrung erstellen kann.

Den vollständigen Artikel können Sie hier bei der F.A.Z. online lesen.

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