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> <channel><title>Kommentare zu: Warum kann man bei eBay eigentlich benutzte Friteusen ohne Wertersatz zurück geben?</title> <atom:link href="http://www.shopbetreiber-blog.de/2008/08/19/warum-kann-man-bei-ebay-eigentlich-benutzte-friteusen-ohne-wertersatz-zurueck-geben/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" /><link>http://www.shopbetreiber-blog.de/2008/08/19/warum-kann-man-bei-ebay-eigentlich-benutzte-friteusen-ohne-wertersatz-zurueck-geben/</link> <description>Das shopbetreiber-blog.de ist die Informationsquelle für Online-Händler und ein Wegweiser durch das rechtliche Minenfeld e-Commerce.</description> <lastBuildDate>Thu, 09 Feb 2012 17:00:00 +0000</lastBuildDate> <sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod> <sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency> <generator>http://wordpress.org/?v=3.3</generator> <xhtml:meta xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" name="robots" content="noindex" /> <item><title>Von: Carsten Föhlisch</title><link>http://www.shopbetreiber-blog.de/2008/08/19/warum-kann-man-bei-ebay-eigentlich-benutzte-friteusen-ohne-wertersatz-zurueck-geben/comment-page-1/#comment-49509</link> <dc:creator>Carsten Föhlisch</dc:creator> <pubDate>Fri, 22 Aug 2008 14:58:50 +0000</pubDate> <guid
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Fazit: in einigen Fällen hilft der Wertersatz für die Nutzung (Punkt 3 Ihres Kommentars) weiter, in vielen Fällen aber auch nicht, denn der Verkäufer ist als Anspruchsteller immer in der Beweispflicht für Grund und Höhe des Wertersatzanspruchs, was in der Praxis häufig nicht gelingen wird.</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Herr Kracke, Sie haben Recht, es gibt noch die Möglichkeit des Wertersatzes für die gezogenen Nutzungen gem. § 346 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 BGB. Insofern war das &#8220;1 Monat frittieren&#8221; ohne Wertersatz etwas reißerisch formuliert. Nur: dies gilt erst ab der zweiten Benutzungshandlung, 1mal Frittieren ist auf jeden Fall bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme. Es fragt sich nun, a) ob es für den Wertverlust in diesem Fall tatsächlich einen Unterschied macht, ob mit der Friteuse 1mal oder 10mal frittiert wurde &#8211; in beiden Fällen ist sie genauso verdreckt und nicht mehr als neu verkäuflich; b) ob der Verkäufer nachweisen kann, dass tatsächlich genutzt und nicht nur einmalig in Gebrauch genommen wurde &#8211; in der Praxis dürfte dies nur bei Geräten wie Druckern oder Monitoren funktionieren, die einen Zähler haben; c) ob sich immer ein zuverlässiger = gerichtsfester Nutzungswert ermitteln lässt. Für Friteusen mag es ja noch AfA-Tabellen geben, aber wie ist es z.B. mit getragener Unterwäsche?<br
/> Fazit: in einigen Fällen hilft der Wertersatz für die Nutzung (Punkt 3 Ihres Kommentars) weiter, in vielen Fällen aber auch nicht, denn der Verkäufer ist als Anspruchsteller immer in der Beweispflicht für Grund und Höhe des Wertersatzanspruchs, was in der Praxis häufig nicht gelingen wird.</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Von: Torsten Kracke</title><link>http://www.shopbetreiber-blog.de/2008/08/19/warum-kann-man-bei-ebay-eigentlich-benutzte-friteusen-ohne-wertersatz-zurueck-geben/comment-page-1/#comment-49488</link> <dc:creator>Torsten Kracke</dc:creator> <pubDate>Fri, 22 Aug 2008 13:14:39 +0000</pubDate> <guid
isPermaLink="false">http://www.shopbetreiber-blog.de/2008/08/19/warum-kann-man-bei-ebay-eigentlich-benutzte-friteusen-ohne-wertersatz-zurueck-geben/#comment-49488</guid> <description>Meiner Meinung nach kann man auch bei Ebay 1 Monat benutzte Friteusen nicht ohne Wertersatz zurückgeben. Die &quot;Bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme&quot; ist nämlich etwas anderes als die &quot;eigentumsgleiche Nutzung&quot;. Eine Ingebrauchnahme besteht aus den Schritten, die VOR der eigentlichen Nutzung notwendig sind, aber schon über die bloße Prüfung wie im Ladengeschäft hinausgehen. Die Gesetzesbegründung spricht z. B. von Fahrzeugen, die zur Ingebrauchnahme zugelassen werden müssen. Vergleichbar wäre z. B. das Entfernen einer Schutzfolie beim Handy oder das Brechen des Siegels bei einer Drucker-Tintenpatrone. Bei einer Friteuse dürfte die Ingebrauchnahme das Einlassen von Fett bedeuten. Sobald aber Pommes Frites tatsächlich frittiert werden dürfte die Nutzungs begonnen haben. Für die Nutzung kann lt. §346 BGB immer Wertersatz geltend gemacht werden.
Man muß also unterscheiden zwischen
1. Prüfung wie im Ladengeschäft
2. Bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme
3. Nutzung
Bei 2-wöchigem Widerruf kann man den Käufer 2. und 3. tragen lassen. Beim 1-monatigen nur 3.
Weitere Hintergrundinfos habe ich hier gefunden:
http://www.sadaba.de/Mot/GSBM_BGB_0357.html</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Meiner Meinung nach kann man auch bei Ebay 1 Monat benutzte Friteusen nicht ohne Wertersatz zurückgeben. Die &#8220;Bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme&#8221; ist nämlich etwas anderes als die &#8220;eigentumsgleiche Nutzung&#8221;. Eine Ingebrauchnahme besteht aus den Schritten, die VOR der eigentlichen Nutzung notwendig sind, aber schon über die bloße Prüfung wie im Ladengeschäft hinausgehen. Die Gesetzesbegründung spricht z. B. von Fahrzeugen, die zur Ingebrauchnahme zugelassen werden müssen. Vergleichbar wäre z. B. das Entfernen einer Schutzfolie beim Handy oder das Brechen des Siegels bei einer Drucker-Tintenpatrone. Bei einer Friteuse dürfte die Ingebrauchnahme das Einlassen von Fett bedeuten. Sobald aber Pommes Frites tatsächlich frittiert werden dürfte die Nutzungs begonnen haben. Für die Nutzung kann lt. §346 BGB immer Wertersatz geltend gemacht werden.</p><p>Man muß also unterscheiden zwischen</p><p>1. Prüfung wie im Ladengeschäft<br
/> 2. Bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme<br
/> 3. Nutzung</p><p>Bei 2-wöchigem Widerruf kann man den Käufer 2. und 3. tragen lassen. Beim 1-monatigen nur 3.</p><p>Weitere Hintergrundinfos habe ich hier gefunden:</p><p><a
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