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> <channel><title>Kommentare zu: Angabe von Lieferzeiten: Die Unterschiede in der Rechtsprechung</title> <atom:link href="http://www.shopbetreiber-blog.de/2010/01/28/angabe-lieferzeiten-unterschiede-rechtsprechung/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" /><link>http://www.shopbetreiber-blog.de/2010/01/28/angabe-lieferzeiten-unterschiede-rechtsprechung/</link> <description>Das shopbetreiber-blog.de ist die Informationsquelle für Online-Händler und ein Wegweiser durch das rechtliche Minenfeld e-Commerce.</description> <lastBuildDate>Wed, 08 Feb 2012 14:31:06 +0000</lastBuildDate> <sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod> <sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency> <generator>http://wordpress.org/?v=3.3</generator> <xhtml:meta xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" name="robots" content="noindex" /> <item><title>Von: Angabe der Lieferzeit &#124; ESTUGO.net Webhosting</title><link>http://www.shopbetreiber-blog.de/2010/01/28/angabe-lieferzeiten-unterschiede-rechtsprechung/comment-page-1/#comment-395050</link> <dc:creator>Angabe der Lieferzeit &#124; ESTUGO.net Webhosting</dc:creator> <pubDate>Tue, 27 Sep 2011 11:17:09 +0000</pubDate> <guid
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isPermaLink="false">http://www.shopbetreiber-blog.de/?p=14000#comment-370672</guid> <description>[...] Den ganzen Artikel lesen. [...]</description> <content:encoded><![CDATA[<p>[...] Den ganzen Artikel lesen. [...]</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Von: Michael Vieten</title><link>http://www.shopbetreiber-blog.de/2010/01/28/angabe-lieferzeiten-unterschiede-rechtsprechung/comment-page-1/#comment-283629</link> <dc:creator>Michael Vieten</dc:creator> <pubDate>Fri, 29 Jan 2010 12:20:31 +0000</pubDate> <guid
isPermaLink="false">http://www.shopbetreiber-blog.de/?p=14000#comment-283629</guid> <description>Wenn ich gerade aus dem Fenster gucke, schneit es wie verrückt. Post und Paketdienst werden wohl nicht so pünktlich sein wie sonst.
Auch der Spediteur wird die bestellte Ware wohl heute nicht mehr anliefern können. Vielleicht hat der Fahrer auch einen Unfall.
Die Paketbrücken des DPD werden heute Nacht wohl nicht pünktlich aus dem Depot kommen.
Wie um alles in der Welt, soll ein Händler eine rechtsverbindliche Aussage über die Lieferzeit treffen? Unter Umständen ist keine Aussage einzuhalten. Wer soetwas verlangt ist weltfremd.
Ein Händler ist anhängig davon, dass er pünktlich und korrekt beliefert wird. Und er ist abhängig davon, dass der Dienstleister pünktlich und korrekt arbeitet. Garantien gibt es da nicht.
Diese Welt ist voller Fehler, dynamisch und unwägbar. Daran ändert auch die Juristerei nichts. Vollkasko gibt es nur in der Versicherungsbranche.
Ich habe kein Verständnis dafür, einen Händler (eigentlich alle Menschen) für etwas Verantortlich zu machen, was er gar nicht beeinflussen kann.
Ich würde auch keine Mitarbeiterin verklagen, weil sie vergessen hat Kartons zu bestellen und wir einen Tag später ausliefern müssen. So sind Menschen nun mal.
Wer frei von Schuld ist, der werfe den ersten Stein.</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Wenn ich gerade aus dem Fenster gucke, schneit es wie verrückt. Post und Paketdienst werden wohl nicht so pünktlich sein wie sonst.<br
/> Auch der Spediteur wird die bestellte Ware wohl heute nicht mehr anliefern können. Vielleicht hat der Fahrer auch einen Unfall.<br
/> Die Paketbrücken des DPD werden heute Nacht wohl nicht pünktlich aus dem Depot kommen.</p><p>Wie um alles in der Welt, soll ein Händler eine rechtsverbindliche Aussage über die Lieferzeit treffen? Unter Umständen ist keine Aussage einzuhalten. Wer soetwas verlangt ist weltfremd.</p><p>Ein Händler ist anhängig davon, dass er pünktlich und korrekt beliefert wird. Und er ist abhängig davon, dass der Dienstleister pünktlich und korrekt arbeitet. Garantien gibt es da nicht.</p><p>Diese Welt ist voller Fehler, dynamisch und unwägbar. Daran ändert auch die Juristerei nichts. Vollkasko gibt es nur in der Versicherungsbranche.<br
/> Ich habe kein Verständnis dafür, einen Händler (eigentlich alle Menschen) für etwas Verantortlich zu machen, was er gar nicht beeinflussen kann.</p><p>Ich würde auch keine Mitarbeiterin verklagen, weil sie vergessen hat Kartons zu bestellen und wir einen Tag später ausliefern müssen. So sind Menschen nun mal.</p><p>Wer frei von Schuld ist, der werfe den ersten Stein.</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Von: AdWords-Agentur</title><link>http://www.shopbetreiber-blog.de/2010/01/28/angabe-lieferzeiten-unterschiede-rechtsprechung/comment-page-1/#comment-283613</link> <dc:creator>AdWords-Agentur</dc:creator> <pubDate>Fri, 29 Jan 2010 11:01:46 +0000</pubDate> <guid
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Video der Woche: Click to Call Ads +++ View Through Conversions +++ AdWords Blogs +++ Lieferzeiten bei Online-Shops +++ Themen zum Valentinstag
......</description> <content:encoded><![CDATA[<p><strong>AdWords-Shortcuts: News im Überblick KW 04/10&#8230;</strong></p><p>Video der Woche: Click to Call Ads +++ View Through Conversions +++ AdWords Blogs +++ Lieferzeiten bei Online-Shops +++ Themen zum Valentinstag<br
/> &#8230;&#8230;</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>Von: Dunkelwelt</title><link>http://www.shopbetreiber-blog.de/2010/01/28/angabe-lieferzeiten-unterschiede-rechtsprechung/comment-page-1/#comment-283358</link> <dc:creator>Dunkelwelt</dc:creator> <pubDate>Thu, 28 Jan 2010 16:05:38 +0000</pubDate> <guid
isPermaLink="false">http://www.shopbetreiber-blog.de/?p=14000#comment-283358</guid> <description>Sehr interessanter Artikel, ich hatte schon immer Bedenken, das Lieferzeitangaben mit dem Zusatz &quot;ab  Zahlungseingang&quot; rechtlich zu beanstanden sind, zum Glück ist dies jedoch nicht so. Abgesehen davon, das man beispilestweise ganz fett rot beim Artikel &quot;3-7 Tage ab Zahlungseingang&quot; angeben kann, oft genug kommt direkt oder kurz nach der Zahlungseingangsbetätigungsmail schon die Nachfrage, of die Ware schon verschickt worden wäre. Wie man sieht, werden Lieferzeitangaben, egal in welcher Form, von vielen Kunden gern überlesen, sowie auch viele weitere, wichtige Informationen...</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr interessanter Artikel, ich hatte schon immer Bedenken, das Lieferzeitangaben mit dem Zusatz &#8220;ab  Zahlungseingang&#8221; rechtlich zu beanstanden sind, zum Glück ist dies jedoch nicht so. Abgesehen davon, das man beispilestweise ganz fett rot beim Artikel &#8220;3-7 Tage ab Zahlungseingang&#8221; angeben kann, oft genug kommt direkt oder kurz nach der Zahlungseingangsbetätigungsmail schon die Nachfrage, of die Ware schon verschickt worden wäre. Wie man sieht, werden Lieferzeitangaben, egal in welcher Form, von vielen Kunden gern überlesen, sowie auch viele weitere, wichtige Informationen&#8230;</p> ]]></content:encoded> </item> </channel> </rss>
