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	<title>Kommentare zu: EuGH-Generalanwalt: Keine &#8220;Hinsendekosten&#8221; für Verbraucher bei Widerruf</title>
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	<description>Das shopbetreiber-blog.de ist die Informationsquelle für Online-Händler und ein Wegweiser durch das rechtliche Minenfeld e-Commerce.</description>
	<pubDate>Thu, 29 Jul 2010 17:55:35 +0000</pubDate>
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		<item>
		<title>By: Wer tr&#228;gt die Kosten der Hinsendung? &#187; Grundlagenwissen, Tipps und Tricks rund um rechtliche Fragen von Shopbetreibern. &#187; shopbetreiber-recht.de</title>
		<link>http://www.shopbetreiber-blog.de/2010/02/02/hinsendekosten-widerrufsrecht-schlussantrag-eugh/comment-page-1/#comment-297159</link>
		<dc:creator>Wer tr&#228;gt die Kosten der Hinsendung? &#187; Grundlagenwissen, Tipps und Tricks rund um rechtliche Fragen von Shopbetreibern. &#187; shopbetreiber-recht.de</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 09 Apr 2010 13:16:33 +0000</pubDate>
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		<description>[...] Der Generalanwalt beim EuGH kommt in seinem Schlussantrag zu dem Ergebnis, dass dem Verbraucher die Hinsendekosten nicht auferlegt werden dürfen, wenn er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht. Lesen Sie hier mehr dieser Frage. [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Der Generalanwalt beim EuGH kommt in seinem Schlussantrag zu dem Ergebnis, dass dem Verbraucher die Hinsendekosten nicht auferlegt werden dürfen, wenn er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht. Lesen Sie hier mehr dieser Frage. [...]</p>
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	<item>
		<title>By: Wer tr&#228;gt die Hinsendekosten bei Aus&#252;bung des Widerrufsrechtes? &#187; Grundlagenwissen, Tipps und Tricks rund um rechtliche Fragen von Shopbetreibern. &#187; shopbetreiber-recht.de</title>
		<link>http://www.shopbetreiber-blog.de/2010/02/02/hinsendekosten-widerrufsrecht-schlussantrag-eugh/comment-page-1/#comment-297153</link>
		<dc:creator>Wer tr&#228;gt die Hinsendekosten bei Aus&#252;bung des Widerrufsrechtes? &#187; Grundlagenwissen, Tipps und Tricks rund um rechtliche Fragen von Shopbetreibern. &#187; shopbetreiber-recht.de</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 09 Apr 2010 12:39:07 +0000</pubDate>
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		<description>[...] hat der Generalanwalt bei EuGH seinen Schlussantrag gestellt. Dieser sieht es als europarechtswidrig an, wenn der Verbraucher die Kosten der Hinsendung [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] hat der Generalanwalt bei EuGH seinen Schlussantrag gestellt. Dieser sieht es als europarechtswidrig an, wenn der Verbraucher die Kosten der Hinsendung [...]</p>
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	</item>
	<item>
		<title>By: Dunkelwelt</title>
		<link>http://www.shopbetreiber-blog.de/2010/02/02/hinsendekosten-widerrufsrecht-schlussantrag-eugh/comment-page-1/#comment-295467</link>
		<dc:creator>Dunkelwelt</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 28 Mar 2010 20:39:45 +0000</pubDate>
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		<description>Ja und wie wird der EuGH entscheiden? Natürlich gegen die Händler! Wäre ja auch zu schön, wenn bei solch einer Entscheidung mal etwas positives und faires rauskommt...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ja und wie wird der EuGH entscheiden? Natürlich gegen die Händler! Wäre ja auch zu schön, wenn bei solch einer Entscheidung mal etwas positives und faires rauskommt&#8230;</p>
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	<item>
		<title>By: Dr. Carsten Föhlisch</title>
		<link>http://www.shopbetreiber-blog.de/2010/02/02/hinsendekosten-widerrufsrecht-schlussantrag-eugh/comment-page-1/#comment-295463</link>
		<dc:creator>Dr. Carsten Föhlisch</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 28 Mar 2010 19:53:27 +0000</pubDate>
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		<description>Update: Der EuGH wird am 15.04.2010 um 09:30h zu der Hinsendekosten-Thematik entscheiden (C-511/08, VZ NRW ./. Heine Heinrich) - http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=DE&#038;Submit=Submit&#038;numaff=C-511/08</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Update: Der EuGH wird am 15.04.2010 um 09:30h zu der Hinsendekosten-Thematik entscheiden (C-511/08, VZ NRW ./. Heine Heinrich) - <a href="http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=DE&#038;Submit=Submit&#038;numaff=C-511/08" rel="nofollow" class="extlink">http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=DE&#038;Submit=Submit&#038;numaff=C-511/08</a></p>
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	<item>
		<title>By: Nurmalso</title>
		<link>http://www.shopbetreiber-blog.de/2010/02/02/hinsendekosten-widerrufsrecht-schlussantrag-eugh/comment-page-1/#comment-294557</link>
		<dc:creator>Nurmalso</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 22 Mar 2010 00:00:31 +0000</pubDate>
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		<description>...wenn wir Onlinehändler es uns nur leisten könnten - wir müssten wohl Streiken und unsere Shops für 1 Monat schließen! Am besten noch im November/Dezember, wenn alle Kunden diesen tollen Service nutzen und sich die Geschenke nachhause liefern lassen - um sie dann auch im neuen Jahr gleich widerrufen zu können!

...der letzte macht das Licht aus! Gute Nacht Deutschland!!!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>&#8230;wenn wir Onlinehändler es uns nur leisten könnten - wir müssten wohl Streiken und unsere Shops für 1 Monat schließen! Am besten noch im November/Dezember, wenn alle Kunden diesen tollen Service nutzen und sich die Geschenke nachhause liefern lassen - um sie dann auch im neuen Jahr gleich widerrufen zu können!</p>
<p>&#8230;der letzte macht das Licht aus! Gute Nacht Deutschland!!!</p>
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	</item>
	<item>
		<title>By: Susann Franz</title>
		<link>http://www.shopbetreiber-blog.de/2010/02/02/hinsendekosten-widerrufsrecht-schlussantrag-eugh/comment-page-1/#comment-286850</link>
		<dc:creator>Susann Franz</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Feb 2010 17:57:19 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.shopbetreiber-blog.de/?p=14039#comment-286850</guid>
		<description>Ich kann es mir leider auch nicht verkneifen, noch etwas dazu zu schreiben. Man fragt sich wirklich, ob die Herren Generalanwälte überhaupt Ahnung von diesen Abläufen haben, über die sie entscheiden. Ein gut laufender Onlinehandel hat mit Sicherheit inzwischen höhere Kosten als ein Ladengeschäft. Also das Argument ist haarsträubend ! Denn gewisse Mengen lassen sich nicht mehr vom Sofa aus versenden und verwalten, sondern man hat natürlich Geschäftsräume und Mitarbeiter. Wie stellen sich diese Herren einen Onlinehandel vor? Einen Wohnzimmertisch mit Laptop drauf ? Die Zeiten sind vorbei. Ein Onlinehandel muß inzwischen sehr viel mehr leisten, als ein Ladengeschäft. Allein die Shopsoftware, die immer mehr können soll, die Gütesiegel, damit sich der Kunde auch ganz sicher fühlt, die ganze Technik und die Serverkosten, und und und. Und das kostet Geld. Warum wird dem Onlinehandel das Leben immer schwerer gemacht ? Man kann wirklich nur hoffen, daß bald etwas passiert, denn es brodelt mächtig bei den Händlern. Es wäre nicht nur gerecht, wenn der Verbraucher die Kosten für die Lieferung selbst trägt, sondern in meinen Augen normal. Nichts worüber man lange diskutieren müßte. Niemand wird gezwungen online zu bestellen und daß das Versandunternehmen, das die Pakete nach Hause bringt, meist DHL heißt, ist ja auch kein Geheimnis für den Kunden. Und daß wir diese Kosten im Falle des Widerrufes von DHL nicht zurückerstattet bekommen, sollte auch einem Herrn Mengozzi klar sein. Wo ist das Problem ?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich kann es mir leider auch nicht verkneifen, noch etwas dazu zu schreiben. Man fragt sich wirklich, ob die Herren Generalanwälte überhaupt Ahnung von diesen Abläufen haben, über die sie entscheiden. Ein gut laufender Onlinehandel hat mit Sicherheit inzwischen höhere Kosten als ein Ladengeschäft. Also das Argument ist haarsträubend ! Denn gewisse Mengen lassen sich nicht mehr vom Sofa aus versenden und verwalten, sondern man hat natürlich Geschäftsräume und Mitarbeiter. Wie stellen sich diese Herren einen Onlinehandel vor? Einen Wohnzimmertisch mit Laptop drauf ? Die Zeiten sind vorbei. Ein Onlinehandel muß inzwischen sehr viel mehr leisten, als ein Ladengeschäft. Allein die Shopsoftware, die immer mehr können soll, die Gütesiegel, damit sich der Kunde auch ganz sicher fühlt, die ganze Technik und die Serverkosten, und und und. Und das kostet Geld. Warum wird dem Onlinehandel das Leben immer schwerer gemacht ? Man kann wirklich nur hoffen, daß bald etwas passiert, denn es brodelt mächtig bei den Händlern. Es wäre nicht nur gerecht, wenn der Verbraucher die Kosten für die Lieferung selbst trägt, sondern in meinen Augen normal. Nichts worüber man lange diskutieren müßte. Niemand wird gezwungen online zu bestellen und daß das Versandunternehmen, das die Pakete nach Hause bringt, meist DHL heißt, ist ja auch kein Geheimnis für den Kunden. Und daß wir diese Kosten im Falle des Widerrufes von DHL nicht zurückerstattet bekommen, sollte auch einem Herrn Mengozzi klar sein. Wo ist das Problem ?</p>
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	<item>
		<title>By: Dr. Carsten Föhlisch</title>
		<link>http://www.shopbetreiber-blog.de/2010/02/02/hinsendekosten-widerrufsrecht-schlussantrag-eugh/comment-page-1/#comment-286738</link>
		<dc:creator>Dr. Carsten Föhlisch</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 08 Feb 2010 15:15:11 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.shopbetreiber-blog.de/?p=14039#comment-286738</guid>
		<description>Ich rechne mit einer Entschidung des EuGH in etwa 6 Monaten. Dass Hinsendekosten durch den Händler nicht erstattet werden müssen, geht so aus dem Beitrag nicht hervor. Wie gesagt: es gab in Deutschland bislang ausschließlich Gerichtsentscheidungen, die den Händler zur Rückerstattung auch der Hinsendekosten verpflichtet sahen. Man kann sich auf den Standpunkt stellen, dies nicht zu machen, bis der EuGH es final entschieden hat. Die Chance, mit diesem Vorgehen vor einem deutschen Gericht durchzukommen, sehe ich aber nach den Anträgen des EuGH-Generalanwalts gleich Null. Es trifft also nicht zu, dass nach aktueller "Sachlage" die Kosten nicht zu erstatten sind.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich rechne mit einer Entschidung des EuGH in etwa 6 Monaten. Dass Hinsendekosten durch den Händler nicht erstattet werden müssen, geht so aus dem Beitrag nicht hervor. Wie gesagt: es gab in Deutschland bislang ausschließlich Gerichtsentscheidungen, die den Händler zur Rückerstattung auch der Hinsendekosten verpflichtet sahen. Man kann sich auf den Standpunkt stellen, dies nicht zu machen, bis der EuGH es final entschieden hat. Die Chance, mit diesem Vorgehen vor einem deutschen Gericht durchzukommen, sehe ich aber nach den Anträgen des EuGH-Generalanwalts gleich Null. Es trifft also nicht zu, dass nach aktueller &#8220;Sachlage&#8221; die Kosten nicht zu erstatten sind.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>By: Mirko Gutermuth</title>
		<link>http://www.shopbetreiber-blog.de/2010/02/02/hinsendekosten-widerrufsrecht-schlussantrag-eugh/comment-page-1/#comment-286708</link>
		<dc:creator>Mirko Gutermuth</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 08 Feb 2010 13:56:15 +0000</pubDate>
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		<description>Sehr geehrter Herr Dr. Carsten Föhlisch, 

danke für Ihren Beitrag. Dazu 2 Fragen. 

Wann ist denn das abschließende Urteil zu erwarten? 

Die aktuelle Sachlage ist aber wetierhin das die Hinsendekosten NICHT erstattet werden müssen oder bin ich da nicht auf neuestem Stand.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Dr. Carsten Föhlisch, </p>
<p>danke für Ihren Beitrag. Dazu 2 Fragen. </p>
<p>Wann ist denn das abschließende Urteil zu erwarten? </p>
<p>Die aktuelle Sachlage ist aber wetierhin das die Hinsendekosten NICHT erstattet werden müssen oder bin ich da nicht auf neuestem Stand.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>By: Nik Wagner</title>
		<link>http://www.shopbetreiber-blog.de/2010/02/02/hinsendekosten-widerrufsrecht-schlussantrag-eugh/comment-page-1/#comment-286693</link>
		<dc:creator>Nik Wagner</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 08 Feb 2010 12:09:20 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.shopbetreiber-blog.de/?p=14039#comment-286693</guid>
		<description>Und wieder einmal sieht man, dass Politiker (und Richter) keine Ahnung von Wirtschaft haben - sie wissen nicht, was es bedeutet ein Unternehmen zu führen und dafür zu sorgen, daß am Monatsanfang alle Mitarbeiter Ihren Lohn erhalten und die Mieten pünktlich gezahlt werden. Diese Menschen mußten noch nie "haushalten" und wissen auch gar nicht, mit welchen Kosten Händler zu kämpfen haben. Wenn Politikern das Geld ausgeht, weil es mal wieder mit vollen Händen zum Fenster hinausgeworfen wurde, erhöht man einfach die Steuern! Von solchen Menschen diktiert zu bekommen, welche Kosten Händler übernehmen sollen, ist eine Farce.
Willkommen in Deutschland und vielen Dank an die nichtsnützigen Bürokraten der EU!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Und wieder einmal sieht man, dass Politiker (und Richter) keine Ahnung von Wirtschaft haben - sie wissen nicht, was es bedeutet ein Unternehmen zu führen und dafür zu sorgen, daß am Monatsanfang alle Mitarbeiter Ihren Lohn erhalten und die Mieten pünktlich gezahlt werden. Diese Menschen mußten noch nie &#8220;haushalten&#8221; und wissen auch gar nicht, mit welchen Kosten Händler zu kämpfen haben. Wenn Politikern das Geld ausgeht, weil es mal wieder mit vollen Händen zum Fenster hinausgeworfen wurde, erhöht man einfach die Steuern! Von solchen Menschen diktiert zu bekommen, welche Kosten Händler übernehmen sollen, ist eine Farce.<br />
Willkommen in Deutschland und vielen Dank an die nichtsnützigen Bürokraten der EU!</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>By: cucinate</title>
		<link>http://www.shopbetreiber-blog.de/2010/02/02/hinsendekosten-widerrufsrecht-schlussantrag-eugh/comment-page-1/#comment-286667</link>
		<dc:creator>cucinate</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 08 Feb 2010 11:07:10 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo,

nicht vergessen solle man die Kosten, die z.B. bei der Rückbuchung einer Kreditkartenzahlung anfallen.
Es gibt seehr viele Kosten!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>nicht vergessen solle man die Kosten, die z.B. bei der Rückbuchung einer Kreditkartenzahlung anfallen.<br />
Es gibt seehr viele Kosten!</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>By: EuGH-Generalanwalt zur Frage der Hinsendekosten - Internetrecht München - Rechtsanwalt Christos Paloubis</title>
		<link>http://www.shopbetreiber-blog.de/2010/02/02/hinsendekosten-widerrufsrecht-schlussantrag-eugh/comment-page-1/#comment-285071</link>
		<dc:creator>EuGH-Generalanwalt zur Frage der Hinsendekosten - Internetrecht München - Rechtsanwalt Christos Paloubis</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 03 Feb 2010 22:57:39 +0000</pubDate>
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		<description>[...] Falle des Widerrufs an den Verbraucher zurück zu erstatten sind. Ausführlich berichtet hierzu der Shopbetreiber-Blog. Die Schlussanträge im Wortlaut sind hier zu [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Falle des Widerrufs an den Verbraucher zurück zu erstatten sind. Ausführlich berichtet hierzu der Shopbetreiber-Blog. Die Schlussanträge im Wortlaut sind hier zu [...]</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>By: Dr. Carsten Föhlisch</title>
		<link>http://www.shopbetreiber-blog.de/2010/02/02/hinsendekosten-widerrufsrecht-schlussantrag-eugh/comment-page-1/#comment-284705</link>
		<dc:creator>Dr. Carsten Föhlisch</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 02 Feb 2010 19:49:16 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.shopbetreiber-blog.de/?p=14039#comment-284705</guid>
		<description>@Dunkeltwelt Ich kann Ihnen nur voll und ganz zustimmen und danke Ihnen für diesen Beitrag! Ihre Argumente sollten von den beteiligten Akteuren unbedingt gehört und berücksichtigt werden. Hoffentlich können wir (weiter) ein Stück dazu beitragen, eine zeitgemäße und gerechte Gesetzgebung im Fernabsatz zu erreichen. Die Europäische Kommission hat hier ganz vernüftige Vorschläge gemacht, die aber derzeit noch unter den Lobbyisten verhandelt werden. In diesen Kreisen sollte in der Tat viel mehr Fachkunde und Kenntnis der Realität des Onlinehandels einziehen. Wir bleiben dran. Viele Grüße, Carsten Föhlisch</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Dunkeltwelt Ich kann Ihnen nur voll und ganz zustimmen und danke Ihnen für diesen Beitrag! Ihre Argumente sollten von den beteiligten Akteuren unbedingt gehört und berücksichtigt werden. Hoffentlich können wir (weiter) ein Stück dazu beitragen, eine zeitgemäße und gerechte Gesetzgebung im Fernabsatz zu erreichen. Die Europäische Kommission hat hier ganz vernüftige Vorschläge gemacht, die aber derzeit noch unter den Lobbyisten verhandelt werden. In diesen Kreisen sollte in der Tat viel mehr Fachkunde und Kenntnis der Realität des Onlinehandels einziehen. Wir bleiben dran. Viele Grüße, Carsten Föhlisch</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>By: Dunkelwelt</title>
		<link>http://www.shopbetreiber-blog.de/2010/02/02/hinsendekosten-widerrufsrecht-schlussantrag-eugh/comment-page-1/#comment-284572</link>
		<dc:creator>Dunkelwelt</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 02 Feb 2010 08:41:54 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.shopbetreiber-blog.de/?p=14039#comment-284572</guid>
		<description>Warum kommt es mir nur immer wieder so vor, das die Leute die darüber entscheiden, keine blasse Ahnung von der Materie haben? Die Versandkosten, egal ob Hin- oder Rücksendekosten, sind verbrannte Kosten, diese bekommt nicht der Händler, sondern ein Versandunternehmen, zumindest den größten Teil, die Versandkosten bezahlt der Verbraucher für den Service, die Ware ins Haus gebracht zu bekommen und dies geschieht nunmal auch eindeutig! Die Argumentation, das der Verbraucher im Ladengeschäft die Ware versandkostenfrei mitnehmen kann, ist völlig aus der Luft gegriffen, für eine Anfahrt in ein Ladengeschäft hat der Verbraucher eventuell Benzin- oder Fahrkartenkosten, die ihm auch nicht erstattet werden, sollte der Händler kulanterweise die Ware zurücknehmen. Der nächste Punkt ist die Aussage: "Für Vertragsabschlüsse im Fernabsatz brauche der Lieferer nämlich im Normalfall kein Ladengeschäft oder keinen Geschäftsraum und spare folglich die damit verbundenen Ausgaben...". Wie kommen die Leute auf solchen Schwachsinn? Für einen gut laufenden Onlineshop in entspr. Größe braucht man auch Lagerräume die bezahlt werden müssen, eventuell sogar Mitarbeiter. Ausserdem betreiben viele Ladeninhaber zusätzlich einen Onlineshop, also sind die Kosten für den Ladenraum ja wohl eindeutig da! Zudem sind die  Kosten eines richtig betriebenen Onlineshops heutzutage nur noch wesentlich geringer als die eines Ladengeschäftes, dabei gibt es auch Kosten, die im Ladengeschäft nicht unbedingt anfallen, aber dafür im Onlineshop, z.B. Anwaltskosten für die Rechtssicherheit. Ich möchte diesen gleichzeitig interessanten und doch wieder nur verstörenden Beitrag nicht noch weiter auseinanderpflücken, jedoch hoffe ich wirklich auf die Entscheidung, das der Verbraucher grundsätzlich zumindest die Rücksendekosten zu tragen hat, ausser im Gewährleistungsfalle natürlich, damit fällt dann auch die komische 40€ Klausel weg und hoffentlich die Möglichkeit der unfreien Rücksendung.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Warum kommt es mir nur immer wieder so vor, das die Leute die darüber entscheiden, keine blasse Ahnung von der Materie haben? Die Versandkosten, egal ob Hin- oder Rücksendekosten, sind verbrannte Kosten, diese bekommt nicht der Händler, sondern ein Versandunternehmen, zumindest den größten Teil, die Versandkosten bezahlt der Verbraucher für den Service, die Ware ins Haus gebracht zu bekommen und dies geschieht nunmal auch eindeutig! Die Argumentation, das der Verbraucher im Ladengeschäft die Ware versandkostenfrei mitnehmen kann, ist völlig aus der Luft gegriffen, für eine Anfahrt in ein Ladengeschäft hat der Verbraucher eventuell Benzin- oder Fahrkartenkosten, die ihm auch nicht erstattet werden, sollte der Händler kulanterweise die Ware zurücknehmen. Der nächste Punkt ist die Aussage: &#8220;Für Vertragsabschlüsse im Fernabsatz brauche der Lieferer nämlich im Normalfall kein Ladengeschäft oder keinen Geschäftsraum und spare folglich die damit verbundenen Ausgaben&#8230;&#8221;. Wie kommen die Leute auf solchen Schwachsinn? Für einen gut laufenden Onlineshop in entspr. Größe braucht man auch Lagerräume die bezahlt werden müssen, eventuell sogar Mitarbeiter. Ausserdem betreiben viele Ladeninhaber zusätzlich einen Onlineshop, also sind die Kosten für den Ladenraum ja wohl eindeutig da! Zudem sind die  Kosten eines richtig betriebenen Onlineshops heutzutage nur noch wesentlich geringer als die eines Ladengeschäftes, dabei gibt es auch Kosten, die im Ladengeschäft nicht unbedingt anfallen, aber dafür im Onlineshop, z.B. Anwaltskosten für die Rechtssicherheit. Ich möchte diesen gleichzeitig interessanten und doch wieder nur verstörenden Beitrag nicht noch weiter auseinanderpflücken, jedoch hoffe ich wirklich auf die Entscheidung, das der Verbraucher grundsätzlich zumindest die Rücksendekosten zu tragen hat, ausser im Gewährleistungsfalle natürlich, damit fällt dann auch die komische 40€ Klausel weg und hoffentlich die Möglichkeit der unfreien Rücksendung.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>By: Dennis</title>
		<link>http://www.shopbetreiber-blog.de/2010/02/02/hinsendekosten-widerrufsrecht-schlussantrag-eugh/comment-page-1/#comment-284566</link>
		<dc:creator>Dennis</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 02 Feb 2010 07:05:25 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.shopbetreiber-blog.de/?p=14039#comment-284566</guid>
		<description>Hin- und Rücksendekosten tragen, schwierige Situation mit dem Wertersatz: Kurzum, mittlerweile ist der Onlinehandel dem Offlinehandel eher benachteiligt. Ich verstehe auch die Argumentation mit dem Ladengeschäft nicht wirklich: Mag ja sein, daß die eBay-Wohnzimmer-Händler von Annodazumal diesen Vorteil besassen: Der klassische Shopbetreiber ab einer gewissen Grösse hat eine Logistik, Lagerverwaltung, Personal, Fläche und Investitionen für EDV, Shop und begleitende Marketingmaßnahmen (SEO, SEM, Gütesiegel, ...) dazu der Aufwand der Rücksendungen (Ware überprüfen, Kunde anschreiben weil die Originalverpackung fehlt, daß Produkt beschädigt oder unvollständig zurückkommt ...).

Insofern greift dieses Argument einfach zu kurz. Zumal man das Widerrufsrecht auch einfach einmal neuinterpretieren sollte: Der Kunde soll die Möglichkeit haben, die Ware wie im Ladengeschäft zu prüfen. Passt sie nicht, gefällt sie nicht oder entspricht sie nicht der Erwartung, kann er den schwebend wirksamen Kaufvertrag auflösen. 

Aber auch nicht mehr. Rechtlich ein transparentes Fundament für beide Seiten - ein "Mehr" an Dienstleistung sollte dem Unternehmer überlassen bleiben, ob er "Hin- und Rücksendekosten" nun abrechnet sollte genau so seinem Unternehmerischen Handeln überlassen bleiben, wie die Versandkosten generell und damit die Möglichkeit, sich selbst zu positionieren. Man stelle sich einfach vor, der Gesetzgeber verpflichtete den stationären Ladenhandel, künftig jedem Kunden eine Stofftasche für seine Einkäufe kostenlos beizugeben. Dabei ist exakt definiert, wie groß diese Tasche sein darf, welches Material und welche Farbe sie besitzt und wo das Logo aufgedruckt sein muss. 

Da würde sich jeder zu Recht wundern, was dieser Eingriff nun eigentlich für einen Mehrwert hat und ob es sinnig ist, derart detailiert ins Vertragswert einzugreifen - verhindert es doch Vielfalt und macht Unternehmen zu Klonen, die kaum noch Unterscheidungskraft besitzen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hin- und Rücksendekosten tragen, schwierige Situation mit dem Wertersatz: Kurzum, mittlerweile ist der Onlinehandel dem Offlinehandel eher benachteiligt. Ich verstehe auch die Argumentation mit dem Ladengeschäft nicht wirklich: Mag ja sein, daß die eBay-Wohnzimmer-Händler von Annodazumal diesen Vorteil besassen: Der klassische Shopbetreiber ab einer gewissen Grösse hat eine Logistik, Lagerverwaltung, Personal, Fläche und Investitionen für EDV, Shop und begleitende Marketingmaßnahmen (SEO, SEM, Gütesiegel, &#8230;) dazu der Aufwand der Rücksendungen (Ware überprüfen, Kunde anschreiben weil die Originalverpackung fehlt, daß Produkt beschädigt oder unvollständig zurückkommt &#8230;).</p>
<p>Insofern greift dieses Argument einfach zu kurz. Zumal man das Widerrufsrecht auch einfach einmal neuinterpretieren sollte: Der Kunde soll die Möglichkeit haben, die Ware wie im Ladengeschäft zu prüfen. Passt sie nicht, gefällt sie nicht oder entspricht sie nicht der Erwartung, kann er den schwebend wirksamen Kaufvertrag auflösen. </p>
<p>Aber auch nicht mehr. Rechtlich ein transparentes Fundament für beide Seiten - ein &#8220;Mehr&#8221; an Dienstleistung sollte dem Unternehmer überlassen bleiben, ob er &#8220;Hin- und Rücksendekosten&#8221; nun abrechnet sollte genau so seinem Unternehmerischen Handeln überlassen bleiben, wie die Versandkosten generell und damit die Möglichkeit, sich selbst zu positionieren. Man stelle sich einfach vor, der Gesetzgeber verpflichtete den stationären Ladenhandel, künftig jedem Kunden eine Stofftasche für seine Einkäufe kostenlos beizugeben. Dabei ist exakt definiert, wie groß diese Tasche sein darf, welches Material und welche Farbe sie besitzt und wo das Logo aufgedruckt sein muss. </p>
<p>Da würde sich jeder zu Recht wundern, was dieser Eingriff nun eigentlich für einen Mehrwert hat und ob es sinnig ist, derart detailiert ins Vertragswert einzugreifen - verhindert es doch Vielfalt und macht Unternehmen zu Klonen, die kaum noch Unterscheidungskraft besitzen.</p>
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