Eigentlich sollte es selbstverständlich sein, dass man als Shopbetreiber seinen Shop ständig pflegt. Zieht man z.B. als Einzelunternehmer um oder wird der Sitz einer GmbH verlegt, muss sich dies natürlich im Impressum wiederfinden. Nutzt man veraltete Daten verstößt man gegen Informationspflichten und kann abgemahnt werden, wie ein Händler aus Berlin.

Das LG Leipzig (Urteil v. 15.12.2009, Az: 1HK O 3939/09) hatte zur Angabe einer Adresse innerhalb der Widerrufsbelehrung sowie im Impressum zu entscheiden.

Händler zieht um

Zum 13.08.2009 änderte sich die Adresse der beklagten GmbH. Sowohl in der Widerrufsbelehrung als auch im Impressum ließ sie jedoch ihre alte Anschrift stehen. Darin sah ein Mitbewerber einen Wettbewerbsverstoß und mahnte den Händler ab.

Dieser Auffassung folgte das LG Leipzig und untersagte dem Beklagten:

“in der verwendeten Widerrufsbelehrung als Rücksendeadresse bzw. Adresse für den möglichen Widerruf

Z- GmbH, XXX-Straße, Berlin

anzugeben, obgleich sich die Anschrift der Verfügungsbeklagten ab 13.08.2009 in

YYY-Straße, Berlin geändert hat und Herr U nicht mehr Geschäftsführer ist.

Außerdem darf die Beklagte nach dem Urteil des LG Leipzig die alte Adresse nicht mehr im Impressum angeben. Das Gericht untersagte ihr weiter:

“ein fehlerhaftes Impressum anzugeben, welches lautet:

Z- GmbH, XXX-Straße, Berlin

obgleich per 13.08.2009 das zutreffende Impressum

YYY-Straße, Berlin lautet.”

Tipp für Shopbetreiber

Wenn sich Ihre Anschrift ändert, egal ob Einzelunternehmer, Personengesellschaft oder juristische Person, dann ist es extrem wichtig, dass die Daten im Impressum und an anderen Stellen im Shop geändert werden. Werden die Daten im Impressum nicht aktualisiert, liegt ein klarer Verstoß gegen § 5 TMG vor, da Sie an Ihrer alten Adresse nicht mehr ladungsfähig sind. (mr)

Hinweis

An mehreren Stellen im Internet wird behauptet, das Gericht hätte entschieden, dass die Adressangabe in der Widerrufsbelehrung mit der Angabe im Impressum übereinstimmen müsse. Wir konnten dem Urteil allerdings keine solche Aussage entnehmen. (mr)

Bildnachweis: Kunertus/shutterstock.com

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