![]() | Whitepaper: Das neue Widerrufsrecht 2011 |
Am 04.08.2011 traten die Änderungen zum Widerrufsrecht in Kraft. Jeder Shopbetreiber sollte pünktlich seine Widerrufsbelehrung anpassen und die dann neuen Muster verwenden, auch wenn eine Übergangszeit von drei Monaten existiert. Wir haben für Sie ein Dokument erstellt mit den neuen Mustern, welches Sie kostenlos herunterladen können.
Hier geht’s zum Download.
Am 26.05.2011 beschloss der Bundestag umfangreiche Änderungen an den Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht. Betroffen sind die Regelungen über den Wertersatz.
Ab wann gilt das neue Gesetz?
Das Gesetz tritt am 04.08.2011 in Kraft und ab diesem Zeitpunkt gelten die neuen Vorschriften. Eine Übergangsvorschrift bestimmt aber, dass die alten – seit 11.06.2010 gültigen Musterbelehrungen – noch 3 Monate verwendet werden dürfen, ohne dass der Händler hierfür abgemahnt werden kann.
Der Händler hat in diesen Fällen jedoch keinen Anspruch auf Wertersatz für die Nutzung der Sache, da er über diese Rechtsfolge mit den alten Belehrungen nicht informiert.
Gibt es fertige Muster, die ich in meinem Shop verwenden kann?
Ja, wir haben ein Dokument für Sie erstellt mit den relevanten Mustern für Ihren Online-Shop.
Weitere Informationen und das kostenlose Whitepaper “Neues Widerrufsrecht 2011″ (pdf) erhalten Sie hier herunterladen.






















Am 3. August 2011 um 11:19 Uhr
[...] zum kompletten Artikel, von Martin Rätze [...]
Am 3. August 2011 um 12:45 Uhr
[...] Informationen inklusive Musterwiderrufsbelehrung findet man unter anderem bei den Kollegen vom Shopbetreiber-Blog, denen es mal wieder gelungen, diese Geschichte rechtzeitig und gut verständlich rüber zu [...]
Am 3. August 2011 um 17:38 Uhr
Soweit so gut…
Aber warum gestaltet man das Whitepaper nicht auch so, dass man sich die neue WRB in einem Zug per Copy and Paste rüberziehen kann? Also ohne Zeilenumbruch….
Am 3. August 2011 um 17:54 Uhr
[...] Gestaltungshinweise zu beachten und umzusetzen sind. Trusted Shops hält hierzu ein kostenloses Whitepaper mit Gestaltungsbeispielen bereit. Gerne stehen wir Ihnen für die individuelle Prüfung und [...]
Am 3. August 2011 um 19:07 Uhr
Danke! Hoffe das es endlich mal eine beständige Belehrung ist und sich nicht nicht tausend mal ändert.
Am 4. August 2011 um 00:21 Uhr
[...] Shopbetreiber Blog hält ein Muster parat, welches hier heruntergeladen werden [...]
Am 4. August 2011 um 14:57 Uhr
[...] Quelle: shopbetreiber-blog.de/… [...]
Am 7. August 2011 um 12:44 Uhr
[...] Des Weiteren findet man im Shopbetreiber-Blog ein “Whitepaper” zur neuen Widerrufsbelehrung (hier zu finden). [...]
Am 7. August 2011 um 13:48 Uhr
Wochenrückblick: Widerrufsrecht, 9Live, Urheberrecht…
+++ Neues Widerrufsrecht in Kraft getreten +++ Bundesregierung plant Reform des Urheberrechts +++ USK veröffentlicht Leitkriterien für Computerspiele +++ 9Live wird abgeschaltet +++ Stellungnahme der BRAK zum Presseleistungsschutzrecht +++…
Am 7. August 2011 um 19:58 Uhr
[...] Im shopbetreiberblog Whitepaper: Das neue Widerrufsrecht 2011 gibt's eine Widerrufsbelehrung. Allerdings scheint der Link im Moment noch nicht freigeschaltet. [...]
Am 8. August 2011 um 19:12 Uhr
Danke für das Whitepaper. Aber wo bekomme ich es in Englisch? Kann mir da jemand weiterhelfen?
Am 8. August 2011 um 19:14 Uhr
Ich habe mich heute mit Kollegen über die unfreie Rücksendung unterhalten. Beim Punkt 40€-Klausel sind wir nicht weitergekommen. Kann der Kunde auch Waren, die in diese Klausel fallen, unfrei zurücksenden? Muss er dann die Kosten übernehmen? Wie kann ich ihn darauf hinweisen, damit ich nicht im Nachhinein eine Menge Ärger habe?
Am 9. August 2011 um 09:20 Uhr
es heisst jetzt:
…sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB…
vorher und in den Erläuterungen steht:
…sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Absatz 1 Satz 1 BGB…
was ist richtig?
Am 9. August 2011 um 09:26 Uhr
Das ist eine von zahlreichen Änderungen: In der Belehrung zum Fristbeginn heißt es jetzt “… § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB”. Was meinen Sie denn mit “Erläuterungen”?
Am 9. August 2011 um 10:50 Uhr
@IWI
Nein, das Whitepaper gibt es nicht auf Englisch. Wofür würden Sie das denn brauchen?
Am 9. August 2011 um 15:00 Uhr
Zu unfreien Sendungen und 40 EUR Klausel.
Auf einer IHK Veranstaltung in Münster hat ein Mitarbeiter von Trustetshops oder ein Rechtsanwalt (weis nicht mehr genau) dies wie folgt definiert.
…. Der Verkäufer hat die regelmäßigen Kosten ein Rücksendung zur tragen. Die regelmäßigen eines DHL Paketes betragen 6,90 EUR. Die regelmäßigen Versandkosten einer unfreien Sendung betragen 15 EUR. Also kann man wieder drüber streiten. Ich wüsste nicht das dies irgendwie genau definiert ist. Es heist einfach nur. Der Händler hat die regelmäßigen Kosten einer Rücksendung zu tragen.
Ein fertiges Muster für Copy & Paste gibt es hier:
http://www.sellerforum.de/recht-gesetz-f3/widerrufsbelehrung-ab-4-august-2011-t21341.html
Allerdings ist dies nur für den normalen Handel. Belehrungen für Dienstleistungen oder Finanzdienstleistungen müssen angepasst werden.
Am 10. August 2011 um 10:14 Uhr
@Konstantin
Ich selbst habe einmal ein Vortrag bei der IHK Münster gehalten, aber das habe ich dort nicht gesagt. Der Verkäufer hat nicht nur die regelmäßigen Kosten zu tragen. Sehr oft wird dies verwechselt mit der Formulierung aus der 40-Euro-Klausel. In dieser steht, dass der Händler dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten auferlegen darf, wenn die weiteren Bedingungen erfüllt sind. Alles, was diese regelmäßigen Kosten übersteigt, muss der Händler selbst tragen. Der gesetzliche Regelfall ist nämlich, dass der Händler die Kosten der Rücksendung zu tragen hat, die 40-Euro-Klausel ist hier nur eine Ausnahmeregelung.
Am 10. August 2011 um 10:51 Uhr
Zitat Martin Rätze
Alles, was diese regelmäßigen Kosten übersteigt, muss der Händler selbst tragen.
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Das heist im Klartext (berichtigt mich wenn ich falsch liege):
Warenwert unter 40 EUR.
- Kunde schickt die Ware unfrei zurück und muss nur 6,90 EUR tragen.
- Kunde schickt die Ware per Express (ab 19,90 EUR) zurück und muss nur 6,90 tragen.
- Kunde schickt Ware mit dem Taxi zurück und muss nur 6,90 EUR tragen.
Ich finde das ist vom Gesetzgeber nicht eindeutig definiert.
Am 11. August 2011 um 17:52 Uhr
Da hilft nur §242 BGB (Leistung nach Treu und Glauben). Hat auch das Amtsgerichtes Aachen im Urteil vom 23.08.2006, Az. 10 C 206/06 so gesehen:
“Es können lediglich die erforderlichen Versandkosten verlangt werden. Die Kosten der nach §357 II 1 BGB vorschgeschriebenen Rücksendung dürfen nach Treu und Glauben von Seiten der Klägerin nicht durch Zusatzleistungen wie einer Expresssendung zu Lasten des verantwortlichen Unternehmers erhöht werden, zumal die Klägerin zur unfreien Rücksendung berechtigt war.”
Dies klärt ganz gut, warum es eben NICHT eindeutig definiert wurde vom Gesetzgeber – weil es eben selbstverständlich sein sollte, dass man seinen Vertragspartner nicht mit unnötigen Kosten überzieht. Und die Kosten einer unfreien Rücksendung sind definitiv unnötig, vor allem wenn man den Kunden vorab über günstigere Rücksendemöglichkeiten informiert. Hierbei muss man dann wieder beachten, dass man dem Kunden anbietet, das evtl. Rückporto auch VOR Rücksendung schon zu erstatten, da der Kunde für die Rückportokosten nicht vorleistungspflichtig ist. Ideal sind hier vorfrankierte Rücksendemarken.
Die ganze Problematik hat sich 2013 ohnehin erledigt, wenn den Kunden die Rücksendekosten IMMER vertraglich auferlegt werden können. Dann werden intelligente Rücksendemöglichkeiten umso wichtiger.
Am 12. August 2011 um 12:00 Uhr
@Torsten Kracke
Eine kleine Anmerkung: Ab 2013 müssen dem Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht mehr vertraglich auferlegt werden. Vielmehr trägt der Verbraucher dann immer die Rücksendekosten, wenn er über diese Pflicht informiert wurde und der Händler sich nicht bereit erklärt hat, diese Kosten zu übernehmen. Das heißt also: Eine entsprechende Info (z.B. im Rahmen der Widerrufsbelehrung) reicht dann aus, eine nochmalige Wiederholung dieser Information (wie sie derzeit erforderlich ist) ist dann nicht mehr notwendig.
Am 17. August 2011 um 12:18 Uhr
[...] Trusted Shops bietet über den Shopbetreiber-Blog auch ein Whitepaper mit Mustern zum kostenlosen Download an. Bei t3n zum Beispiel, gibt es einen Beitrag mit 10 Fragen & Antworten zum neuen [...]
Am 27. August 2011 um 02:39 Uhr
[...] und Batterieverordnung mit Mustertexten gefüllt. Insbesonere auch das neue gesetzliche Muster der Widerrufsbelehrung für Warensendungen, das aufgrund der seit dem 04.08.2011 geltenden Regelungen zum Widerrufsrecht [...]
Am 10. Oktober 2011 um 12:52 Uhr
@ Martin Rätze
Das wurde auch langsam Zeit! Vielleicht lässt dann das “…schick ich halt zurück auf Kosten des Händlers…” etwas nach.