Der Bundesverband des Deutschen Versandhandels (bvh) wollte von seinen Mitgliedern wissen, ob sie bereits ins Ausland verkaufen und wenn ja, in welche Länder. Das Ergebnis: Cross-Border-Commerce ist mittlerweile Alltag. Auch wenn Europa dominiert, sind auch die USA mittlerweile von Bedeutung.
Das ist Cross-Broder-Commerce in Deutschland.
Fast 90 Prozent der im bvh organisierten Händler verkaufen bereits ins Ausland. Das ergab eine Mitgliederbefragung des Branchenverbandes zwischen Oktober und November.
Hier die Top10-Rangliste der Länder, in denen deutsche Shopbetreiber verkaufen:
- Österreich (84,6 Prozent)
- Schweiz (71,8 Prozent)
- Frankreich (56,4 Prozent)
- Niederlande (46,2 Prozent)
- Belgien (35,9 Prozent)
- Großbritannien (33,3Prozent)
- Polen (28,2 Prozent)
- Schweden (25,6 Prozent)
- Dänemark und Italien (jeweils 23,1 Prozent)
- Norwegen (17,9 Prozent in Norwegen)
Auf den Plätze folgen Spanien und Finnland mit jeweils 15,4 Prozent sowie Russland und Portugal mit jeweils 12,8 Prozent.
„Bei den Unternehmen die bereits heute im Ausland aktiv sind oder künftig aktiv werden wollen, sind vor allem die deutschsprachigen Staaten beliebt. Als wesentliche Ursache muss die fehlende sprachliche Barriere gesehen werden, die einen Markteintritt in Österreich sowie der Schweiz deutlich vereinfachen“, so Ingmar Böckmann, Logistikexperte des bvh.
Auch außerhalb Europas sind Interaktive Händler aus Deutschland aktiv. In den USA und Kanada sind es derzeit 10,3 Prozent, in China 7,7 Prozent und in Brasilien, Indien sowie Australien jeweils 2,6 Prozent.
Derzeit passen 38,5 Prozent der befragten Unternehmen ihre Unternehmensstrategie an das Zielland an. Die Unternehmen die im Zielland eine spezielle Strategieanpassung vornehmen, tun dies beim Produktsortiment mit 50 Prozent, beim Marketing mit 37,5 Prozent und bei der Preispolitik mit 12,5 Prozent.
Beim Verkauf nach Großbritannien sollte beachtet werden, dass dort zum 1.12. die Lieferschwelle für umsatzsteuerpflichtige Lieferungen aufgehoben wurde, d.h. ab dem ersten EUR muss man sich in England umsatzsteuerrechtlich registrieren und die Umsatzsteuer bei Lieferungen an Privatpersonen dort abführen:
http://www.hmrc.gov.uk/briefs/vat/brief3112.htm
Gerade für kleinere Händler dürften die dadurch entstehenden Bürokratiekosten unmöglich zu stemmen sein.
Nun, das lag ja nahe. Wenn man nach Österreich und Schweiz verkauft, dann hat man nicht das Problem der Sprachbariere. Und in den USA ist es zwischenzeitlich schon Alltag im Internet zu kaufen.
@shopbetreiber-blog
Den von tokra eingebrachten Hinweis solltet Ihr bitte ausführlich behandeln.
Wir liefern nun beispielsweise nicht mehr nach UK.
Das Ganze ist eigentlich ein Unding im `gemeinsammen Markt`.
Danke!
@foob ar: Interessanterweise befindet sich auf der verlinkten HM Revenue-Seite auch der Hinweis: “Overseas businesses only involved in distance sales or acquisitions are not affected by the removal of the VAT registration threshold.”
Was der Rest der Erklärungen auf der Seite aber nicht so wiedergibt. Daher kann ich mir diesen Hinweis nicht so recht erklären.
War ja klar, dass man Nach Oesterreicht und die Schweiz verkauft.
Mit den Lieferschwellen nach GB gibts derzeit ein bischen Verwirrung. Hier heißt es die Lieferschwellen seien nicht betroffen sondern es ginge um irgendeine Kleinunternehmerregelung:
http://www.sellitsmart.de/blog/2012/12/geruchte-um-aufhebung-der-lieferschwellen-in-uk-die-auflosung/
@llamaz
So verstehe ich die britische Meldung auch. Es geht nicht um die Lieferschwellen, die lediglich Einfluss haben auf den Ort der Besteuerung. Vielmehr geht es um die Umsetzung eines EuGH-Urteils, mit dem festgestellt wurde, dass die Kleinunternehmer-Regelung nur innerhalb des Heimatstaates gilt. D.h. ein deutscher Kleinunternehmer, der nach UK verkauft, kann sich in UK nicht auf seinen Status als Kleinunternehmer berufen. Er muss also zwingend die Umsatzsteuer in UK abführen.
Das Urteil stammt übrigens schon aus dem Januar 2011 (http://www.shopbetreiber-blog.de/2011/01/10/kleinunternehmer-inland/) und hat Wirkung für alle Staaten. Die Briten hatten früher die Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung aber auch ausländischen Unternehmern gewährt. Dies ist nun vorbei.
Die Schweiz hat bei uns auch einen hohen Stellenwert da dort der einzelne Kunde weithaus höhere Warenkörbe füllt.
Und Spanien läuft auf den Markplätzen wundersamerweise auch sehr gut.