Im Jahr 2012 gab es eine Vielzahl von Entscheidungen, die den Online-Handel beschäftigten. Wichtige Urteile ergingen zu Themen wie Impressum, Widerrufsrecht, Lieferzeiten, AGB-Klauseln und auch wieder zum Thema Newsletter-Werbung. Aber auch zur Abwicklung von Lieferung und Gewährleistung gab es interessante Urteile.

Wir haben die 10 wichtigsten Urteile noch einmal für Sie zusammengestellt.

1. Confirmation-Mail bei Double-Opt-In kann unzulässige Werbung sein

Das Double-Opt-In Verfahren wird als einzig zulässige Art der Einholung einer Einwilligung angesehen. Das OLG München hat aber entschieden, dass die Bestätigungs-Mail im Rahmen dieses Verfahrens als unzulässige Werbung eingestuft werden kann, wenn der Versender nicht darlegen kann, dass eine Anmeldung zum Newsletter stattgefunden hat.

2. Antwortpflicht in 60 Minuten bei Kundenanfragen

Neben der e-Mail-Adresse muss im Impressum eines Online-Shops noch eine Information erfolgen, wie eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit dem Unternehmer möglich ist. Für diese Option hat das LG Bamberg nach den Vorgaben des EuGH eine Antwortpflicht innerhalb von 60 Minuten konkretisiert.

3. “voraussichtliche Lieferzeit” ist unzulässig

Sofern Händler ihre Produkte nicht sofort liefern können, sind sie dazu verpflichtet, die Lieferzeit auf der Produktseite anzugeben. Dies ist nicht immer eindeutig möglich, da sich Lieferzeiten durch unterschiedliche Postlaufzeiten verlängern können. Aus diesem Grund schreiben viele Händler “voraussichtliche Lieferzeiten” an ihre Produkte. Genau diese Formulierung wurde aber vom OLG Bremen für unwirksam erklärt.

4. gerichtliche Zuständigkeit beim grenzüberschreitenden Handel

Durch die Schaffung des europäischen Binnenmarktes nimmt auch der grenzüberschreitende Online-Handel zu. Immer wieder kommt es dabei auch zu Rechtsstreitigkeiten zwischen Verbrauchern und Händlern. Da stellt sich die Frage, wo z.B. ein österreichischer Verbraucher den deutschen Händler verklagen kann. In Österreich? Oder muss er in Deutschland klagen?

Diese Frage hat der EuGH nun abschließend beantwortet.

5. Unzulässige Vorkasseklausel

Das Zustandekommen des Vertrages im Online-Handel ist aufgrund der räumlichen Distanz von Käufer und Verkäufer schwieriger als im stationären Geschäft. Aber auch bei der Ausgestaltung dieser Klauseln muss höchste Genauigkeit an den Tag gelegt werden, denn auch diese Klauseln können unwirksam sein und damit abgemahnt werden, wie ein aktueller Fall des OLG Frankfurt zeigt. Demnach sind Klauseln unwirksam, mit denen der Verbraucher verpflichtet werden soll, noch vor Vertragsschluss zu zahlen.

6. Widerrufsfrist beginnt nicht bei Abgabe der Lieferung beim Nachbarn

Ist der Empfänger einer Lieferung nicht erreichbar, werden Pakete oft beim Nachbarn abgegeben. Dieses Verhalten stellt unter mehreren Gesichtspunkten eine Haftungsfalle für den Händler dar. Dies bestätigt nun ein aktuelles Urteil: Die Widerrufsfrist beginnt nicht bereits zu laufen, wenn ein Paket beim Nachbarn abgegeben wird, der nicht zur Annahme explizit bevollmächtigt wurde.

7. unzulässige Rügeplichten in AGB

Dem Verbraucher stehen laut Gesetz umfangreiche Gewährleistungsrechte zur Verfügung. Um diese geltend zu machen, hat er ab Übergabe der Ware zwei Jahre Zeit. Oftmals liest man jedoch in AGB, dass der Verbraucher Mängel innerhalb von 2 Wochen zu melden habe. Diese Klauseln sind aber unwirksam, wie kürzlich das OLG Hamm entschieden hat.

8. Kriterien für Rechtsmissbrauch

Die Abmahnung soll für einen lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen sorgen und hat sich dafür auch grundsätzlich bewährt. In der Praxis gibt es allerdings auch Fälle, in denen es nicht um den fairen Wettbewerb geht, sondern um die Belastung des Gegners mit Kosten. Der BGH stellte nun fest, dass bereits eine einzelne Abmahnung den Tatbestand des Rechtsmissbrauchs erfüllen kann.

9. “Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht”

Das gesetzliche Widerrufsrecht im Fernabsatz steht ausschließlich Verbrauchern zu. Die Musterwiderrufsbelehrung spricht durch die Verwendung des Wortes “Sie” aber alle Kunden eines Online-Shops an, also auch gewerbliche Kunden. Ein Händler überschrieb die Belehrung daher mit den Worten “Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht” und wurde hierfür abgemahnt. Die Instanzgerichte werteten diesen Satz unterschiedlich. Der BGH hat diese Einleitung aber abschließend als zulässig angesehen.

10. Kosten der Gewährleistung

Bekommt der Verbraucher eine mangelhafte Sache geliefert, so steht im innerhalb einer Frist von 2 Jahren ein gesetzliches Gewährleistungsrecht zu. Aber welche Kosten verursacht dies für den Händler? Wer trägt beispielsweise die Kosten für den Ausbau bereits verlegter, mangelhafter Fliesen? Der BGH entschied nun, dass diese Kosten der Unternehmer zu tragen habe, sofern der Kunde Verbraucher ist. Damit folgte er den Vorgaben des EuGH.

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