Die obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz haben als “Düsseldorfer Kreis” ein lesenwertes Dokument mit Anwendungshinweisen zum Umgang mit personenbezogenen Daten zu werblichen Zwecken veröffentlicht. Das Papier bietet einen guten Überblick zum Meinungsstand der Behörden.

Den Link zum Dokument finden Sie im Beitrag

Unter der Leitung des Bayerischen Landesamts für Datenschutz haben die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder Ende letzten Jahres im Rahmen ihres ständigen informellen Zusammenschlusses “Düsseldorfer Kreis” eine Arbeitsgruppe “Werbung und Adresshandel” eingerichtet.

In der Arbeitsgruppe wurden Anwendungshinweise zu den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), die den Umgang mit personenbezogenen Daten zu Werbezwecken regeln, erarbeitet. Heraus kam ein lesenwertes Dokument, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten zu Werbezwecken anschaulich zusammenfasst und erläutert.

Das Arbeitspapier gibt den gemeinsam vertretenen Meinungsstand der Aufsichtbehörden wieder, der im Falle von behördlichen Prüfungen aufgrund von Datenschutzbeschwerden maßgeblich sein wird. Dabei wird insbesondere ausführlich auf die Möglichkeiten und Grenzen des sogenannten Listendatenprivilegs eingegangen sowie auf die Anforderungen an die Gestaltung und Wirksamkeitsvoraussetzungen von Werbe-Einwilligungen.

Das Dokument ist unter folgendem Link abrufbar:

Anwendungshinweise der Datenschutzaufsichtsbehörden

EDIT: Sollte der Download bei Ihnen nicht funktionieren, können Sie auch folgenden Link direkt in die Adresszeile Ihres Browsers kopieren und das Dokument nach Aufruf per Rechtsklick ausdrucken:

http://www.lda.bayern.de/lda/datenschutzaufsicht/lda_daten/Anwendungshinweise_Werbung.pdf

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