Durch das neue Verbraucherrecht müssen sich Online-Händler auf neue Vorschriften und Regeln im Umgang mit Retouren einstellen. Die Rechtsexperten von Trusted Shops erklären im kostenlosen Whitepaper “Rückabwicklung nach dem Widerruf” die wichtigsten Neuerungen.
Im Zuge des neuen Verbraucherrechts wurden auch die Regelungen zur Rückabwicklung nach einem Widerruf reformiert. Es gelten also auch hier neue Vorschriften und Regelungen für den Händler. So gibt es Änderungen bei den Rückzahlungsfristen, dem Wertersatzanspruch und den Rückzahlungsmodalitäten.
Dr. Carsten Föhlisch und Martin Rätze von Trusted Shops informieren über all diese Neuerungen und geben wertvolle Praxistipps zur Umsetzung im Online-Shop.
Aus dem Inhalt
- Wann liegt ein wirksamer Widerruf vor?
- Rücksendefrist: 14 Tage
- Zurückbehaltungsrecht
- Gefahr der Rücksendung
- Hin- und Rücksendekosten
- Kaufpreiserstattung
- Erstattung mit gleichem Zahlungsmittel
Hallo Trusted Shops- Team,
eine Frage zu Retouren, die vom Endkunden unfrei geschickt werden.
Da dürfte sich ja an sich nichts geändert haben – auch nach dem neuen Widerrufs-Verbraucherrecht – lediglich eher sogar für den gewerblichen Verkäufer was verbessert haben.
Da der Käufer (Verbraucher) die Rücksendung zu tragen hat (ist auch so vermerkt) und der Käufer die Retoure dann auch als unfrei verschickt, muss man als Verkäufer die Retoure annehmen, kann aber die
a) gesamten Retourenkosten vom Warenwert (Hinsendung) der Rücküberweisung abziehen, bzw. einbehalten
b) wenn man die Retoure doch übernehmen würde als Verkäufer, dann aber die Differenz zur “normalen Retoure und den anfallenden Kosten” dem Käufer auferlegen – sprich vom Warenwert ink. Hinsendekosten abziehen (also die Mehr-Kosten der eigentlichen unfrei-Sendungsgebührt abziehen).
Da auch der Gesetztgeber sich bei solchen Fragen immer gerne raushält und allerhöchstens sehr schwammig formuliert, sowie aktuell hier noch keine Rechtssprechnung gibt – zumindest habe ich hierzu nichts gefunden – bleibt mir nur hier die Frage.
Vielen Dank!
Peter Pradt