Der Bundesverband für E-Commerce und Versandhandel, bevh, weist auf die Neuregelung der Mehrwertsteuer beim Verkauf elektronischer Dienstleistungen hin. Ab dem 1. Januar 2015 ist die Mehrwertsteuer in Deutschland zu entrichten, auch wenn der Online-Shop seinen Sitz im Ausland hat.

Der Bundesrat hat einer Neuregelung für die Erhebung der Mehrwertsteuer auf elektronische Dienstleistungen zugestimmt. Davon betroffen sind Online-Händler, die beispielsweise e-Books, Apps oder Filme zum Download anbieten:

“Wenn ein Kunde online in Deutschland bei einem Händler innerhalb der EU elektronische Dienstleistungen (z.B. e-Book, Apps, Filme zum Download) kauft, fällt künftig die Umsatzsteuer in Deutschland und nicht mehr im Heimatstaat des Anbieters an. Bislang war die Umsatzsteuer für elektronische Dienstleistungen an private Kunden innerhalb der EU in dem Staat zu entrichten, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab 1.1.2015 sind diese Umsätze in Deutschland zu versteuern, wenn der Kunde in Deutschland wohnt.”

Der Verband berichtet weiter, dass Unternehmen in Deutschland zum Stichtag ihre innerhalb der EU getätigten Umsätze mit elektronischen Dienstleistungen zentral über das Bundeszentralamt für Steuern online erklären können. Um diesen Service nutzen zu können, könne ab dem 01.10.2014 Oktober eine Teilnahme beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt werden.

image_pdfPDFimage_printDrucken