Weniger Abzocke im Internet dank der Button-Lösung. Zu diesem Ergebnis kommt das Institut für Verbraucherpolitik Conpolicy, das im Auftrag des Bundesjustizministeriums, die Auswirkungen des Gesetzes unter die Lupe genommen hat. Aber es gibt auch eine andere Seite der Medaille.
“Die Button-Lösung ist ein Erfolg!”, verkündet das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJ) stolz. Das Ministerium beruft sich bei seiner Einschätzung auf ein Gutachten von Conpolicy. So heißt es in der Medienmitteilung des BMJ:
“Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass Verbraucherbeschwerden nach dem Inkrafttreten des Gesetzes signifikant zurückgegangen sind. Zudem ist der finanzielle Aufwand für die Unternehmen vergleichsweise gering.”
Konkrete Zahlen zum Rückgang der Verbraucherbeschwerden sind dem Gutachten leider nicht zu entnehmen. Nach Auskunft des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) seien vor Einführung der Button-Lösung etwa 22.000 Beschwerden pro Monat wegen Abo-Fallen im Internet bei den Verbraucherschützern eingegangen.
Besonders lobend erwähnen die Gutachter die E-Commerce-Branche. Bei den Online-Händlern sei die Button-Lösung in den meisten untersuchten Bereichen gut umgesetzt worden. Allerdings gebe es auch hier noch in einigen Bereichen Nachholbedarf. Prof. Dr. Christian Thorun vom Institut für Verbraucherpolitik – ConPolicy fasst die Ergebnisse wie folgt zusammen.
“Die finanziellen und zeitlichen Aufwände, die Unternehmen mit der Umsetzung der Anforderungen entstanden sind, sind als überschaubar zu bewerten. Nebeneffekte existieren, diese sind jedoch nicht als gravierend einzustufen. Obwohl das Gesetz eine eindeutig positive Wirkung hat, besteht eine unzureichende Akzeptanz bei Unternehmen.”
Schöne Propaganda… Die Buttonlösung bringt rein garnichts, den meisten Kunden ist es egal, ob da “Kaufen”, “Zahlungspflichtig bestellen” oder “Achtung, Abofalle!” steht. Die wenigsten Verbraucher wissen, dass die Buttonbeschriftung gesetzlich geregelt ist. Und ein Gericht hat ja inzwischen geurteilt, dass “Kaufen” nicht ausreichend ist, auch wenn es sich in dem Fall nicht um einen Button handelte, aber in diesem Kontext wurde der entsprechende Beitrag hier auf Shopbetreiber-Blog ja verfasst. Die Button-Lösung, ein weiteres, sinnloses Konstrukt, um die Abmahnindustrie zu nähren…
Ob nun sinnvoll oder nicht muß jeder mit sich selbst ausmachen. Für die Masse der Shopbetreiber war diese Massnahme ganz sicher nicht notwendig, da in diesen Shops ja schon stand worum es geht – nämlich das etwas verkauft wird. Nur leider gibt es einen geringen Anteil an Verkäufern die das etwas anders praktizieren und wer ehrlich ist wird zugeben, das eigentlich jeder schon einmal vor dem Bildschirm saß und sich gefragt hat ob er nun etwas kauft oder nicht wenn er auf den Knopf drückt. Und genau darum geht es und schlussendlich wird eine Regel festgelegt die für alle gilt. Leider für die Masse ein Mehraufwand, aber wenns allgemein sicherer wird hat es seinen Sinn erfüllt.
@Teichpflanzen-Shop: Also bei mir gab es diese Überlegung noch nie. Ich besuche einen Shop ja eben, weil ich etwas kaufen will, von daher weiß ich auch, was geschieht, wenn ich auf einen Button klicke, der “Bestellen” heißt.
Eine festgelegte Button-Beschriftung hält keinen Betrüger vom Betrug ab. Wenn ich als Kunde in einem Shop auf den korrekt beschrifteten Knopf “Kaufen” klicke, bezahle und keine Ware geliefert kriege, der Betrüger sich daraufhin mit den Einnahmen in die Südsee verabschiedet, spätestens dann ist es völlig egal, was auf diesem Knopf stand. Sicherer ist hier absolut nichts, ob dort nun “Kaufen” oder “Bestellen” steht.
Dass die Button-Lösung zur Behebung des Problems beigetragen haben soll, halte ich persönlich für nicht wirklich plausibel. Eher nachvollziehbar erscheint mir, dass sich Betrüger auf neue Maschen verlegt haben.
Wenn Kunden Pflichtinformationen wegklicken oder grundsätzlich ungelesen als “gelesen und akzeptiert” markieren, so liegt das eigentliche Problem wohl eher darin, dass viele sogenannte Abofallen-Opfer häufig einfach die AGB nicht richtig gelesen und einen Vertrag abgeschlossen haben. Da ja der Verbraucher grundsätzlich keine Fehler macht, sondern immer nur der Anbieter der Böse ist, lag es natürlich auf der Hand, eine Button-Lösung zu fordern, die den armen unschuldigen Verbraucher vor bösen Anbietern schützt, die ihm heimlich einen Abo-Vertrag unterjubeln wollten.