BonitätscheckFür rund 10 Milliarden Euro werden 2014 Weihanchtsgeschenke im Internet gekauft. Daher führen viele Online-Shops einen Bonitätscheck durch. Das Ergebnis entscheidet darüber, welche Zahlarten angeboten werden. Aber ist das überhaupt erlaubt? Dr. Carsten Föhlisch beantwortet im Interview die vier wichtigsten Fragen.

Dr. Carsten Föhlisch ist Executive Director Legal & Expert Services bei Trusted Shops und einer der renommiertesten Experten im Bereich des E-Commerce-Rechts. Welche Rechte und Pflichten Shopbetreiber bzw. Auskunfteien bei Bonitätsauskünften ihrer Kunden haben, erläutert er hier bei uns im Blog.

shopbetreiber-blog: Damit Online-Händler auch an ihr Geld kommen, ist es mitunter geraten gewisse Kunden von bestimmten Zahlarten auszuschließen. Grund dafür ist meistens das Ergebnis eines automatisierten Bonitätscheck, dem sogenannten Scoring. Wie genau funktioniert das eigentlich?

Föhlisch: Beim Scoring werden große Datenmengen analysiert und statistisch ausgewertet. Es wird anhand der über den Käufer gesammelten Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose erstellt, mit welcher Wahrscheinlichkeit er seine Rechnung bezahlen oder Raten tilgen kann. In diese Prognose, den sog. „Score-Wert“, können die unterschiedlichsten Daten einfließen wie zum Beispiel das Zahlungsverhalten, das Einkommen, aber auch die Staatsangehörigkeit oder das Wohnumfeld. Solche Abfragen werden durch Auskunfteien wie etwa der Schufa durchgeführt und erfolgen häufig, ohne dass der Verbraucher es überhaupt merkt.

shopbetreiber-blog: Darf der Bonitätscheck ohne die Einwilligung des Kunden durchgeführt werden?

Föhlisch: Ein Bonitätscheck und die damit verbundene Datenübermittlung an eine Auskunftei sind nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zwar zulässig, bedürfen aber grundsätzlich der Einwilligung des Betroffenen. Eine solche Einwilligung muss stets bewusst erfolgen und darf nicht etwa in den AGB versteckt werden.

Eine Ausnahme sieht das BDSG jedoch für den Fall vor, dass für Sie als Händler sogenanntes „überwiegendes berechtigtes Interesse“ besteht. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Kunde auf Rechnung bestellt und Sie die Ware zusenden, ohne bereits bezahlt wurde. In einem solchen Fall kann eine Bonitätsprüfung auch ohne die Einwilligung des Kunden datenschutzrechtlich zulässig sein. Aber auch dann müssen Sie den Shopper darüber informieren werden. Dabei reicht es aus, solche Informationen in Ihre Datenschutzerklärung zu integrieren.

shopbetreiber-blog: Wie erfahren Verbraucher, welche Daten über sie gespeichert werden?

Föhlisch: Dem Verbraucher steht gemäß § 34 BDSG das Recht zu, Auskunft darüber zu erhalten, welche Wahrscheinlichkeitswerte bei einer Auskunftei von ihm gespeichert werden, welche Daten für die Berechnung genutzt werden und welche Bedeutung sie haben. Dieser Auskunftsanspruch gegen die Auskunfteien steht ihm einmal im Kalenderjahr kostenlos zu. Allerdings können sie nicht verlangen, dass ihnen mitgeteilt wird, wie der Wahrscheinlichkeitswert konkret zustande kommt (BGH, Urt. v. 28.01.2014, VI ZR 156/13).

shopbetreiber-blog: Welche Folgen können falsche Schufa-Einträge für Online-Händler haben?

Föhlisch: Falsche Einträge in der Schufa können dadurch verursacht werden, dass der Shopbetreiber als Vertragspartner falsche Informationen übermitteln oder durch Fehler der Schufa selbst. Auskunfteien sind dazu verpflichtet, unrichtige Angaben zu korrigieren (LG Berlin, Urt. v. 7.3.2012, 26 U 65/11). Ist eine schnellstmögliche Klärung innerhalb einer angemessenen Zeit nicht möglich, wird über den Datensatz keine Auskunft erteilt.

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