bevh rising starDann sollten Sie sich mit Ihren Online-Shop der Konkurrenz stellen. Zum fünften Mal vergibt der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel (bevh) den Start-up- und Innovationspreis bevh Rising Star. Hier die notwendigen Details.

Einen Online-Shop zu gründen ist heute die einfachste Sache der Welt. Doch wirklich erfolgreich oder sogar innovativ ist noch lange nicht jedes Start-up. Um hier die Spreu vom Weizen zu trennen, zeichnet der bevh eben jene Unternehmen aus, die diese Kriterien erfüllen.

Martin Groß-Albenhausen, der beim bevh den Preis verantwortet, bringt es auf den Punkt:

“Kaum eine andere Branche ist so von technologischen Entwicklungen und sich verändernden Kundenbedürfnissen getrieben wie der E-Commerce. Gerade deshalb braucht es immer wieder Unternehmen, die mit neuen Lösungen Maßstäbe setzen und den Markt mit innovativen Ideen bereichern.”

Die Auszeichnung wird übrigens am 15. April im Rahmen der Workshop-Konferenz bevh 2.015 in Hamburg verliehen.

Wer darf am bevh Rising Star teilnehmen?

Doch genug der Vorreden, kommen wir zum Wesntlichen. Unter welchen Voraussetzungen können Sie mit Ihrem Online-Shop an dem bevh Rising Star teilnehmen?

  1. Das Unternehmen ist maximal seit 5 Jahren mit einer eigenen Plattform/Lösung im deutschen Markt aktiv.
  2. Es handelt sich um ein E-Commerce-basiertes Geschäftsmodell.
  3. Das Geschäftsmodell zeichnet sich durch mindestens eines von zwei Kriterien aus:
    • eine Innovation im interaktiven Handel, d.h. der Konsument erfährt einen Mehrwert durch die Schaffung neuer Angebote, neuer Services, neuer Bestellwege (z.B. Nutzungssituationen, Plattformen, Endgeräte etc.)
    • eine Innovation in der Wertschöpfungskette des Handels (z.B. Einkauf, Logistik, Marketing/Vertrieb, Kundenservice).

Wer hebt oder senkt denn für Ihre Einreichung den Daumen? Eine Jury aus Unternehmern und Investoren wird diese Aufgabe übernehmen. Die Teilnahme ist kostenlos.

Hier finden Sie das Bewerbungsformular.

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