gerichtEin Online-Händler bestimmte in seinen AGB, dass er im Falle eines Widerrufs die Ware abholt. Die Abholung ist eine neue Varinate in der neuen Muster-Widerrufsbelehrung, deren Verbindlichkeit bislang nicht geklärt ist. Hierzu entschied nun erstmals das OLG Düsseldorf im Sinne der Händler. Lesen Sie mehr dazu.

In der Vorinstanz hatte das LG Düsseldorf die verwendeten Klauseln als wettbewerbswidrig eingestuft und den Online-Händler zur Unterlassung verurteilt. Gegen dieses Urteil legte er Berufung ein. Seinen Ursprung hatte der Fall zwar noch im alten Recht, allerdings setzt ein Unterlassungsanspruch auch immer voraus, dass die notwendige Wiederholungsgefahr auch im Zeitpunkt des Urteils noch fortbesteht. Das OLG Düsseldorf (Urteil v. 13.11.2014, I-15 U 46/14) musste daher prüfen, ob das Verbot, die beanstandeten Klauseln zu verwenden, durch das am 13. Juni 2014 in Kraft getretene Verbraucherrecht möglicherweise entfallen ist.

Online-Rücksendezentrum

Der Händler bat den Kunden, Artikel ausschließlich online über das Rücksendezentrum zurückzugeben.

„Bitte geben Sie die Artikel, die von B.de versandt werden, nur online über das Rückrufzentrum zurück.“

Diese Klausel hatte das LG noch als rechtswidrig eingestuft. Dieser Ansicht widersprach das OLG jetzt. Der eindeutige Wortlaut mache klar, dass es sich um eine Bitte handle. Der Kunde erkenne, dass es ihm freistehe, ob er dieser Bitte nachkomme oder nicht. Damit fehle es an einer verbindlichen Regelung. Die Klausel ist damit zulässig.

Abholung der Ware

Zusätzlich bestimmte der Händler in seinen AGB, dass die Ware von ihm abgeholt wird und eine Rücksendung durch den Kunden nicht möglich ist.

„Rückgabe hochwertiger Uhren und Schmuck: Bei hochwertigen Uhren und Schmuck ist ein besonderer – kostenloser – Abholservice zur Rücksendung nötig. Die Rücksendung ist versichert und kann verfolgt werden. Wichtig: Benutzen Sie zur Rücksendung ausschließlich die Versandtasche und die Rückgabeunterlagen, die Sie mit der hochwertigen Ware erhalten haben. Sollten Sie diese nicht mehr zur Hand haben, fordern Sie bitte die Versandtasche und die Rückgabeunterlagen für hochpreisige Artikel über unseren Kundenservice an.

Bitte legen Sie die Ware und die ausgefüllten Unterlagen in die ebenfalls mitgelieferte Versandtasche. Versiegeln Sie die Tasche mit dem dafür vorgesehenen Sicherheitsverschluss. Hinweis: Der Retourenversand dieser Artikel ist nur mit der mitgelieferten Versandtasche möglich! Kündigen Sie Ihre Rücksendung über das Online-Rücksendezentrum an. Aufgrund Ihrer Bestelldaten geht unser System von einer hochpreisigen Rückgabe aus und Sie erhalten auch im Online-Rücksendezentrum die zur Rückgabe notwendigen Informationen.

Die Abholung erfolgt nach Wunsch Montag bis Freitag innerhalb eines von Ihnen ausgewählten 2-Stunden-Fensters. Sie können dieses Zeitfenster im Online Rücksendezentrum eingeben. Unser Kundenservice wird Sie kontaktieren, um den Termin zu bestätigen oder einen alternativen Termin vorzuschlagen. Die Ware wird von DHL Express abgeholt. Beachten Sie bitte, dass die Rücksendung nicht über eine Filiale der Deutschen Post DHL oder auf einem anderen Weg möglich ist. Sobald B.de die Rücksendung von DHL Express erhalten und überprüft hat, wird eine Erstattung beziehungsweise eine Ersatzlieferung von uns veranlasst.“

Nach altem Recht war diese Klausel unzulässig. Das OLG entschied, dass nur der letzte Satz dieser Regelung nach aktueller Rechtslage wettbewerbswidrig, der Rest jedoch zulässig ist.

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AGB Versandkosten

Das Gericht stellte zwar fest, dass für den Verbraucher trotz angebotener Abholung durch den Händler auch grundsätzlich die Möglichkeit zur Rücksendung bestehe. Das Gesetz sehe in der Abholung durch den Unternehmer allerdings eine für den Verbraucher vorteilhaftere Regelung, weshalb eine Einschränkung der Rücksendemöglichkeit zulässig sei.

Vorteilhaftere Regelung darf verpflichtend sein

Im Falle der Rücksendung müsse der Verbraucher die Kosten für Porto und Verpackung bei entsprechender vorheriger Belehrung tragen. Zudem müsse er das Paket auch nicht zur Annahmestelle bringen und trage nicht die Gefahr einer Beschädigung auf diesem Weg. Diese Vorteile sind nach Ansicht des Gerichts so erheblich, dass sie die Erschwernis des Verbrauchers, in einem 2-Stunden-Zeitfenster verfügbar zu sein, überwiegen.

Auch die Pflicht zur ausschließlichen Benutzung der Versandtasche und der Rücksendeunterlagen belaste den Verbraucher nicht unangemessen, da beides mitgeliefert werde und im Falle eines Verlustes problemlos nachgefordert werden könne. Auch die Ankündigung der Rücksendung online über das Rückgabezentrum sei nicht unzulässig, da dies für Kunden eines Online-Shops keine Schwierigkeit, sondern vielmehr einen üblichen Kommunikationsweg darstelle.

Keine Erstattung erst nach Erhalt

Allerdings sei die Regelung, dass eine Erstattung erst nach Erhalt erfolge, unzulässig. Auf diese Weise würde der Verbraucher in Vorleistung treten, was zu seinen Lasten ginge. Seit dem 13. Juni 2014 steht dem Unternehmer zwar ein Zurückbehaltungsrecht zu und er kann gem. § 357 Abs. 4 S. 1 BGB die Rückzahlung verweigern, bis er die Waren erhalten oder der Verbraucher einen Nachweis erbracht hat, dass er sie versandt hat. Nach S. 2 gilt dies jedoch nicht, wenn der Unternehmer angeboten hat, die Ware abzuholen.

Fazit

Insbesondere für Versender von hochpreisigen Artikeln, die über der Versicherungsgrenze des “normalen Postversandes” liegen, kann eine verpflichtende Abholung von Vorteil sein. Ansonsten wird es schwierig, dem Kunden einen bestimmten Versandweg, der mit höheren Kosten verbunden ist, vorzugeben. Die Entscheidung zeigt jedoch, dass die Formulierung rechtssicherer AGB oft Schwierigkeiten bereitet. Denkbar ist zudem, dass andere Gerichte abweichend entscheiden, denn die Rechtsprechung zum neuen Verbraucherrecht ist gerade erst im Entstehen begriffen.

Online-Händler sollten sich daher bei der Erstellung von AGB unbedingt anwaltlich beraten lassen. In unserer neuen Beitragsreihe erfahren Sie mehr zum Thema AGB im Online-Shop.

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