Seit der Umsetzung der VRRL in deutsches Recht steht explizit im Gesetz, dass Online-Händler dem Verbraucher mindestens eine gängige und zumutbare kostenlose Zahlungsart anbieten müssen. Sofortüberweisung zählt nicht zu den zumutbaren Zahlungsarten, entschied das LG Frankfurt a.M.
Der vzbv (Bundesverband der Verbraucherzentralen e.V.) ging gerichtlich gegen die DB Vertrieb GmbH vor, LG Frankfurt, Urt. v. 24.6.2015, Az. 2-06 O 458/14.
Diese bot auf einer Website Flugbeförderungsdienstleistungen an. Wollte der Verbraucher auf dem Portal eine Flugreise buchen, wurden ihm weiteren Bestellverlauf als Zahlungsmethoden die Bezahlung mittels Kreditkarte gegen Aufpreis von 12,90 Euro sowie die Bezahlung mittels “Sofortüberweisung” ohne Aufpreis angeboten.
“Bei Benutzung von Sofortüberweisung erfolgt die Zahlung an die Beklagte unter Zwischenschaltung eines Dienstleisters, der Sofort AG. Hierzu gibt der Verbraucher seine Kontozugangsdaten einschließlich PIN und TAN in die Eingabemaske der Sofort AG ein.
Diese fragt sodann bei der kontoführenden Bank die Validität der eingegebenen Daten, den aktuellen Kontostand, die Umsätze der letzten 30 Tage sowie den Kreditrahmen für den Dispokredit ab.
Außerdem wird das Vorhandensein anderer Konten geprüft und deren Bestände erfasst. Die Abfrage dieser Daten erfolgt automatisiert, wobei der Nutzer über die Datenabfrage vorher nicht informiert wird und – was der Kläger mit Nichtwissen bestreitet – eine Speicherung der Daten nicht erfolgt.”
Sofortüberweisung ist unzumutbar
§ 312a Abs. 4 BGB lautet:
“Eine Vereinbarung, durch die ein Verbraucher verpflichtet wird, ein Entgelt dafür zu zahlen, dass er für die Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten ein bestimmtes Zahlungsmittel nutzt, ist unwirksam, wenn
- 1. für den Verbraucher keine gängige und zumutbare unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit besteht oder
- 2. das vereinbarte Entgelt über die Kosten hinausgeht, die dem Unternehmer durch die Nutzung des Zahlungsmittels entstehen.”
Da auf der Plattform die Zahlungsart Sofortüberweisung als einzige ohne ein zusätzlich zu zahlendes Entgelt angeboten wurde, stellte sich also die Frage, ob sie gängig und zumutbar sei.
Das Gericht stellte hierzu zunächst fest, dass die Zahlungsart gängig sei, da immerhin 54% der 100 umsatzstärksten Online-Shops diese Zahlungsart anbieten und außerdem bei Sofortüberweisung eine Bankenabdeckung von 99% vorliege, also fast jeder Verbraucher mit dieser Zahlungsart bezahlen könne.
“Das Zahlungsmittel “Sofortüberweisung” ist indes unzumutbar.”
Dabei konnte für das Gericht dahinstehen, ob die von den Banken verwendeten AGB, mit denen Kunden untersagt wird, PIN und TAN an Dritte weiterzugeben, kartellrechtlich zulässig seien.
“Die Nutzung des Dienstes “Sofortüberweisung” ist nämlich unabhängig von seiner Bewertung durch die Kreditinstitute für den Verbraucher unzumutbar, da er hierzu nicht nur mit einem Dritten in vertragliche Beziehungen treten muss, sondern diesem Dritten auch noch Kontozugangsdaten mitteilen muss und in den Abruf von Kontodaten einwilligen muss.
Hierdurch erhält ein Dritter umfassenden Einblick in die Kunden-Kontoinformationen. Hierbei handelt es sich um besonders sensible Finanzdaten, die auch zur Erstellung von Persönlichkeitsprofilen genutzt werden könnten.
Daneben muss der Kunde dem Zahlungsdienstleister seine personalisierten Sicherheitsmerkmale (zum Beispiel PIN und TAN) mitteilen.
Dies birgt erhebliche Risiken für die Datensicherheit und eröffnet erhebliche Missbrauchsmöglichkeiten.
Dabei kommt es im Ergebnis nicht auf die konkrete Sicherheit des Dienstes “Sofortüberweisung” an, sondern auf die grundsätzliche Erwägung, dass der Verbraucher nicht gezwungen werden kann, seine Daten diesem erhöhten Risiko auszusetzen.”
Sofortüberweisung darf angeboten werden
Klarstellend fügte das Gericht aber noch ausführlich hinzu, dass das Zahlungsmittel Sofortüberweisung in Online-Shops grundsätzlich angeboten werden darf. Es ging hier einzig um die Frage, ob Sofortüberweisung das einzige kostenlose Zahlungsmittel sein dürfe.
“Der Beklagten bleibt unbenommen, das System weiterhin anzubieten und zu versuchen, die Kunden von der Qualität zu überzeugen. Der Beklagten ist lediglich untersagt, durch den Druck der einzig nicht kostenauslösenden Zahlungsart den Kunden dazu zu zwingen, zur Begleichung seiner vertraglichen Verpflichtungen mit einem nicht beteiligten Dritten zu kontrahieren und diesem hochsensible Daten übermitteln zu müssen.
Zumutbare Zahlungsarten
Das Gericht nannte außerdem noch Beispiele für gängige und zumutbare Zahlungsarten:
“Beispiele für gängige und zumutbare Zahlungsmöglichkeiten sind Barzahlung, Zahlung mit EC-Karte, Überweisung auf ein Bankkonto oder Einziehung vom Bankkonto des Verbrauchers.
Kreditkarten sind nur dann eine gängige und zumutbare Zahlungsmöglichkeit, wenn in der fraglichen Situation die Zahlung mit Kreditkarte weithin üblich ist und mehrere am Markt verbreitete Kredit- und Zahlungskarten unentgeltlich eingesetzt werden können.
Die Möglichkeit der Barzahlung darf ausgeschlossen werden, wenn es um Verträge geht, bei denen die Buchung über das Internet die gängigste Form des Vertragsschlusses darstellt und eine andere gängige und zumutbare unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit besteht.”
Fazit
Wollen Online-Händler für die Wahl einer bestimmten Zahlungsart eine zusätzliche Gebühr erheben, müssen sie mindestens eine gängige und zumutbare kostenlose Zahlungsart anbieten. Mit dem Urteil des LG Frankfurt, welches noch nicht rechtskräftig ist, wurden nun schon drei Zahlungsarten als unzumutbar eingestuft: Zum einen Sofortüberweisung, zum anderen Visa elektron und eine bestimmte MasterCard Gold (OLG Dresden, Urt. v. 3.2.2015, 14 U 1489/14).
Ich finde es unhaltsam was hier passiert. Mir wird als freies kleines Unternehmen vorgeschrieben, was ich zu tun und zu lassen habe.
Wenn der Kunde das nicht wünscht, dann kauft er eben wo anders!
Das regelt der freie Wettbewerb. Punkt. Da haben sich Gerichte raus zu halten!
Das sind klare Vorgaben des Gesetzgebers. Hintergrund ist, dass der Verbraucher nicht extra dafür zahlen muss, dass er seine vertragliche Verpflichtung erfüllen kann. Als Händler würden Sie dem Kunden ja auch nicht noch 12,90 Euro überweisen müssen, damit Sie überhaupt liefern dürfen.
Es führt im Gegenteil zu Wettbewerbsverzerrung und Intransparenz, wenn man den Gesamtpreis erst noch mühsam für jeden Shop und jede Zahlungsart einzeln ermitteln muss.
@Herr Rätze, abgesehen davon, dass 12,90€ Zahlartengebühren natürlich völlig überzogen sind, hat der Verbraucher bei Auswahl der Zahlungsart noch garkeine vertraglichen Pflichten, welche zu erfüllen wären, da zu diesem Zeitpunkt noch garkein Vertrag besteht. Somit hat Peter völlig recht, dem Verbraucher steht es, jetzt mal neutral betrachtet, völlig frei, woanders zu für ihn besseren Konditionen zu bestellen. Eigentlich schädigt sich ein Händler mit solchen Kontitionen eher selbst, statt den Verbraucher.
Über den Sinn und Unsinn von Zahlartgebühren lässt sich natürlich streiten. Und natürlich hat der Kunde immer die Möglichkeit, wo anders einzukaufen, es gibt dennoch gewisse Spielregeln, an die sich alle zu halten haben. Auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses kommt es hier gar nicht an. Kommt der Vertrag (wann auch immer) zustande, muss der Kunde für die Erfüllung seiner gesetzlichen Pflicht dem Händler auch noch eine Gebühr bezahlen. Die Pflicht, die Zahlung zu leisten, ergibt sich für den Verbraucher unmittelbar aus dem Gesetz (§ 433 Abs. 2 BGB)
Viele Online-Händler vergleichen ihr Geschäft ja mit dem stationären Handel, ich möchte auch einmal einen solchen Vergleich ziehen:
Der Verbraucher geht in einen Laden und möchte einkaufen. An der Kasse heißt es dann: “57,30 Euro beträgt der Preis. Ach, Sie wollen zahlen? Das kostet dann noch einmal 6,50 Euro extra.”
Oder wie gesagt: Kein Händler würde dem Verbraucher eine extra Gebühr dafür zahlen, dass der Händler die Ware überhaupt losschicken darf. Das ist aber genau das gleiche, wie wenn der Verbraucher dafür zahlen muss, dass er seine vertragliche Verpflichtung erfüllen kann.
Es klingt auf jeden Fall logisch und auch für den Kunden nachvollziehbar!
Naja, wenn der Verbraucher so sehr gesetzlich zur Erfüllung seines Vertrages verpflichtet ist, dann sollte sich der Gesetzgeber mal lieber um unbezahlte Vorkassen oder Annahmeverweigerung bei Nachnahme kümmern. Hier wird wieder nur gegen Händler geschossen, obwohl der Kunde, wie gesagt, jederzeit die Möglichkeit hat, woanders zu bestellen. Der Markt regelt sich selbst, da braucht es nicht an jeder Ecke gesetzliche Reinpfuscherei, die letztendlich, wie so oft, nur Anwälten und Staatskasse dient…
Gegen unbezahlte Rechnungen stehen Ihnen Vollstreckungsmaßnahmen zur Verfügung. Auch bei einer unberechtigten Annahmeverweigerung stehen Ihnen genügend Mittel zur Verfügung.
Übrigens: Ich verlasse einen Shop, wenn ich sehe, dass Zahlartgebühren verlangt werden, weil ich persönlich solche Zusatzgebühren als Abzocke empfinde. Ich fände es gut und richtig, wenn Zahlartgebühren – wie in Österreich – komplett verboten wären.
Hallo,
mich wundert es immer nur, wieviele nicht über ihr eigenes Konto zahlen möchten und lieber auf PayPal & Co zurückgreifen möchten – nur weil es schneller geht? Weil die Leute keine Lust mehr haben ihre Bankverbindung einzutippen (kopieren, falls sie es mit Strg+C/V denn “können”) oder ist es der vorgegaukelte Schutz, den die Anbieter suggerieren und im schlimmsten Fall nicht einhalten können (selbst erlebt: Ware & Geld weg)? Wissen die Kunden überhaupt, daß es uns Händlern teilweise kräftig Gebühren kostet (wissen tatsächlich die wenigsten!)? Hier wäre eine Studie (und Aufklärung der Kunden!) mal viel interessanter.
Zumindest fangen die Dt. Banken/Sparkassen mal langsam an, über ein eigenes “schnelles” Zahlungsverfahren nachzudenken.
Im Shop kann man ja etwas die Gebühren aufschlagen, im Ladengeschäft geht dies natürlich nicht so ohne weiteres (obwohl es das auch gibt).
Von daher kann ich es nicht wirklich nachvollziehen, warum man “Vorkasse” nicht anbieten kann… die Ware kann ja nach Belieben trotzdem am selben Tag noch versendet werden – da freut sich der Kunde auch und kommt gleich wieder.
Gebührenfeie Grüße
Nils
@Nils Vorkasse ist absolut in Ordnung.
Nachnahme und Rechnung sind unzumutbar. Diese Zahlarten sind nicht kostenlos sondern beinhalten versteckte Kosten. Ich verlasse jeden Shop der solche Zahlarten kostenlos anbietet. Solche Shops sind ganz klar Betrüger denn sie mischen Kosten anderer Kunden in meinen Warenkorb.
@Herrn Rätze, @Frank und @Nils: Nun, wer ein wenig schlauer denkt, legt persönliche “mimositäten” wie “…den Shop schnell verlassen…” ganz schnell bei Seite. Vor ein paar Tagen schlug hier der Beitrag über Nachnahme in den Niederlanden mit Zahlung erst bei Lieferung hohe Wellen…
Daher sei mal erwähnt, dass alle Zahlungsarten Ihre Berechtigung haben, insbesondere im e-commerce. Vorkasse ist gut als kostenlose und auch Standard Zahlungsart. Paypal als global Player sowie SOFORT auch, wie auch Kreditkarte und auch Rechnung. Und wer wie ich auch eine Filiale betreibt, kommt um bar cash und EC- nicht herum.
Also, wer eigentlich alles anbietet hat letztendlich den Vorteil und nicht nur Nachteile. Und wie schon zuvor geschrieben, der Kunde kann es sich ja auswählen und ist keinem und zu nichts verpflichtet! Gebühren für Zahlungsarten biete ich auch an, aber nicht bei allen Zahlungsarten. Komfort und bessere Extras wie “bequem Zahlen” kosten nun mal extra…
Hallo Herr Rätze,
klar, sobald die tatsächlichen Gebühren überhöht eingefordert werden, könnte man von Abzocke sprechen – ähnlich wie mit überhöhten Versandkosten.
Aber warum sollen Händler nicht die entstehenden Gebühren zurückholen dürfen? Beispiel: Verkauf über ebay mit PayPal und kostenloser Versand verschlingen im Jahr einige hunderte von Euros – darüber macht sich kaum jemand Gedanken, daß hier andere mitverdienen und der Händler dadurch weniger verdient (Kunden achten mittlerweile auf Cent-Beträge). Es gibt ja schon Kunden, die nicht mehr kaufen, wenn z.B. PayPal nicht mehr angeboten wird (sie gehen sogar davon aus, daß sie bevorzugt behandelt werden, je schneller man seine Ware bezahlt).
Dann sollten doch die Zahlungsanbieter dazu verpflichtet werden, ihre Gebühren bei jedem Kauf/Rechnung sichtbar zu machen (also direkt im Warenkorb und nicht auf deren/fremde Seite, wo eh keiner gucken geht), sodaß man diese dann auch 1:1 vom Kunden verlangen kann, wenn er unbedingt darüber zahlen möchte und alle wären aus dem Schneider.
Das wäre aus meiner Sicht Transparent.
@Frank
Nachname biete ich auch nicht an, finde ich schon undurchsichtig für den Kunden.
Mit der “Rechnung” verstehe ich nicht, Kosten entstehen doch nur für mich am PC, die ich aber nicht weiterleite…
Schöne Grüße
Nils
@Achim @Nils
Ich will Ihnen da gar nicht widersprechen: Natürlich haben alle Zahlungsarten ihre Berechtigung! Und solange es gesetzlich zulässig ist, können wegen mir auch die Gebühren weitergereicht werden an den Kunden, nur würde ich dann eben nicht kaufen. Ich zahle z.B. ausschließlich per Kreditkarte bei meinen Online-Einkäufen. Und wenn dafür eine extra Gebühr verlangt wird, verlasse ich den Shop und suche mir einen anderen, bei dem keine Gebühr verlangt wird. Das ist meine ganz persönliche Entscheidung, eben weil ich solche Zusatzgebühren für ungerechtfertigt empfinde – und weil ich es einfach nicht gewohnt bin, für eine Kreditkartenzahlung mehr zu bezahlen. Nicht vom “Offline-Shopping” und auch nicht vom Online-Shopping. Aber das ist meine ganz persönliche Shopping-Einstellung.
@Nils
Da verschiedene Händler auch unterschiedliche Konditionen haben, geht das mit der Veröffentlichung auf der Seite der Zahlungsdiensteanbieter nicht so einfach. Und die Gebühren verlangt ja der Händler vom Verbraucher und nicht der Zahlungsdiensteanbieter. Dieser verlangt die Gebühren vom Händler. Ob der Händler diese an seine Kunden weiterreicht oder nicht, ist seine ganz eigene wirtschaftliche Entscheidung und deswegen muss der Händler darüber transparent informieren.
Zur Info: Nach französischem Recht sind Zahlartgebühren auch vollständig verboten, Artikel L121-12 Code monétaire et financier (französisches Währungs- und Finanzgesetz)
Gut. 🙂
Generell eine Frage zu den Aufschlägen: Wenn jetzt z.B. ein Kunde aus Frankreich oder Holland (s. 50% Klausel) sein Land auswählen kann und ein Gebührenaufschlag oder keine 50%-Anzahlung zu sehen sind, ist es dann schon Abmahngefährdet (nur aus Frankreich oder auch aus Deutschland aus)?
Hieße ja dann nur eines: strickt in der BRD verkaufen und alles andere nur auf Anfrage… (sofern die Kunden dann überhaupt noch anfragen)?
Gibt es eigentlich eine tabellarische Übersicht, was in welchem EU-Land erlaubt ist und was nicht?
Abendliche Grüße
Nils
Wenn Sie Ihr Angebot auf das jeweilige Land ausrichten (z.B. durch die Möglichkeit, das Land als Lieferland zu wählen), müssen Sie sich an die dort geltenden Verbraucherschutzbestimmungen halten (daran kann auch eine Rechtswahl in den AGB nichts ändern). Verstöße können sowohl in den jeweiligen Ländern als auch in Deutschland geahndet werden (ich will jetzt nicht auf die Details der jeweiligen Verfahren eingehen, das würde den Rahmen sprengen. Hier die Beschreibung einer der Möglichkeiten: http://www.shopbetreiber-blog.de/2010/09/22/abmahnung-ausland-wettbewerbszentrale/).
Ach das ist ja schön, da ningelt die EU rum, dass der grenzüberschreitende Handel nicht in Schwung kommt, aber wie auch, wenn man sich mit aller Herren Länder Recht auskennen muss und dazu noch die Dauerabmahnkeule über einem schwebt. Soviel zur Harmonisierung…
@ Herrn Rätze. Ich möchte mich der Frage von Nils anschließen. Gibt es eine tabellarische Übersicht mit unterschiedlichen Rechten von Verbrauchern in der EU…?
Hier können Sie eine Übersicht über die verschiedenen Gewährleistungsrechte der Kunden innerhalb der EU finden: http://www.shopbetreiber-blog.de/2015/04/24/agb-gewaehrleistung-eu/
In Bezug auf die Rechte der Verbraucher ist noch sehr viel nicht harmonisiert, insofern ist der Name “Richtlinie über die Rechte der Verbraucher” (VRRL), mit der bestimmte Informationspflichten und das Widerrufsrecht vollharmonisiert werden, ziemlich irreführend, weil eben nur ein kleiner Teil der Verbraucherrechte harmonisiert wird.
@Herrn Rätze @Dr. Carsten Föhlisch: Wie ist das dann zu sehen, in dem Beitrag von Herrn Dr. Carsten Föhlisch über das Verbot von Zahlartengebühren in Frankreich? Wenn das ganze nicht harmonisiert ist, kann man doch sehr wohl Gebühren in seinem “deutschen” Shop verlangen für Kunden aus Frankreich? Schließlich ist das eine nationale Regel und nicht durch eine höhere Instanz vorgeschrieben. Was ist mit dem Grundsatz der Vertragsfreifeit bei uns?
P.S. Natürlich werden auch für französische Kunden einige kostenfreie Zahlungsarten angeboten.
@Achim
Da in diesem Fall französisches Recht Anwendung findet, dürfen Sie beim Verkauf an französische Verbraucher keine Zusatzgebühren für die Zahlungsart verlangen.
@Herrn Rätze: Nun, wenn das so ist, welche Länder betrifft das noch in der EU..?
Warum wurden die Karten Visa elektron und eine bestimmte MasterCard Gold auch als unzumutbar eingestuft?
@Martin Damaszek
Visa elektron wurde als nicht gängig eingestuft, da diese Karte keine wesentliche Verbreitung auf dem Markt hat (so die Feststellung des Gerichts). Bei dieser bestimmten angebotenen MasterCard Gold musste man erst einen Kreditkartenvertrag mit dem Betreiber der Website schließen. Es war also keine “normale” MasterCard, die man evtl. zu seinem Girokonto dazu erhält, sondern mann musste zwingend einen Vertrag mit dem Anbieter schließen, um diese spezielle MasterCard nutzen zu können. Das sah das Gericht als unzumutbar an.
Ein weiterer Schritt in die Totregulierung des deutschen Marktes. Schön das wir in einer globalen Welt leben und sich gerade im digitalen Markt ausländische Firmen sicher freuen dass es deutsche (und europäische) Firmen immer schwerer haben. Das treibt denen die Kunden zu. Nur weiter so.
Ich möchte mich der Frage meines Namensvetters nochmal anschließen. Warum ist Rechnung unzumutbar?
@Nils
Soweit ich sehen kann, habe ich nicht geschrieben, dass der Kauf auf Rechnung unzumutbar wäre. Ich sehe den Kauf auf Rechnung auch nicht als unzumutbar an.
@Martin Rätze
“Ich zahle z.B. ausschließlich per Kreditkarte bei meinen Online-Einkäufen. Und wenn dafür eine extra Gebühr verlangt wird, verlasse ich den Shop und suche mir einen anderen, bei dem keine Gebühr verlangt wird. Das ist meine ganz persönliche Entscheidung, eben weil ich solche Zusatzgebühren für ungerechtfertigt empfinde”
Ich finde es schon fast lustig dass es tatsächlich immernoch Menschen (sogar Authoren im shopbetreiber-blog) gibt, die glauben nur weil Gebühren nicht extra ausgewiesen werden, würden diese nicht existieren. Jeder der ein Geschäft betreibt und Gewinn erwirtschaften will, muss ihm entstehende Kosten in Rechnung stellen.
Sind diese Gebühren nicht extra ausgewiesen, sind sie eben im Preis eingerechnet. Am Ende zahlt diese Gebühren IMMER der Kunde. Ansonsten währe der Shop ja eine wohltätige Einrichtung die Geld verschenkt.
Also nach Ihrer Logik würden sie einen Artikel für 10,-EUR + 2EUR Zahlungsgebühr eher für 12,-EUR ohne Zahlungsgebühr kaufen. Clever!
Aber gut, jeder wie er es gerne hat.
@Stephan
Keine Sorge, ich vergleiche schon Preise. Und ich habe schon oft die Erfahrung gemacht, dass die Produktpreise in einem Shop, der zusätzlich Kreditkartengebühren verlangte, dennoch höher waren als in Shops, die keine zusätzlichen Gebühren verlangt haben (also quasi ein “doppelter Aufschlag”). Von daher ist die Aussage “Shops, die keine Zusatzgebühren verlangen, haben höhere Produktpreise” so pauschal nicht richtig.
@Dunkelwelt Gothicshop
“Ach das ist ja schön, da ningelt die EU rum, dass der grenzüberschreitende Handel nicht in Schwung kommt, aber wie auch, wenn man sich mit aller Herren Länder Recht auskennen muss und dazu noch die Dauerabmahnkeule über einem schwebt. Soviel zur Harmonisierung…”
Ganz genau! Im digitalen- und Service-Markt ist es noch viel schlimmer!
Die Vorschriften, die einem als Onlinehändler gemacht werden, finde ich überwiegend wirklich schwachsinnig.
Es wird ja tatsächlich niemand dazu gezwungen, irgendwo zu kaufen und letztendlich ist es ja gehoppst wie gesprungen, ob die Gebühren für den Zahlungsdienst separat “weitergegeben” werden oder im (sonst höheren) Artikelpreis “versteckt” werden.
Wäre die Zahlungsmoral heutzutage eine Andere, bräuchten wir diese ganzen Zahlungsanbieter gar nicht, sondern würden einfach eine Rechnung versenden und anschließend pünktlich unser Geld erhalten.
Solche Grundsatzdiskussionen, kann man sich natürlich sparen. Ebenso kann sich der Gesetzgeber aber eben auch diese ständigen Eingriffe und Regulierungsversuche sparen. Sollen doch diese Verbraucher einfach bei sich vor Ort einkaufen gehen, da können sie ihr Geld einfach gebührenfrei auf den Tresen legen und fertig.
Ich knicke mir das ebenfalls ins Ausland zu verkaufen, den ganzen Wust an Pflichten usw. für Deutschland einzuhalten, ist mir als Einzelkämpfer schon groß genug.
Anfangs hatte ich auch nach Österreich verkauft, aber nur nach Österreich.
Nachdem ich allerdings das 1. Mal einen Geschäftskunden aus Österreich als Käufer hatte, wollte dieser von mir eine Nettorechnung haben und ich habe mich darüber ausführlich informiert, was es da zu beachten gibt.
Nachdem ich das getan habe (dies war mir vorher nicht alles so klar, weil es bei Verbrauchern ja nicht so ist), habe ich den Kauf storniert. Denn diese Geschichte mit der UID-Prüfung und auf Post warten usw. sowie, Dinge, die offensichtlich auch noch auf der Rechnung eingehalten werden müssen (Hinweis wegen den Steuern …. ) und vor allem diese nette “Gelangensbestätigung”, dies war mir alles viel zu viel Aufwand, wobei es auch noch ein geringer Betrag gewesen ist.
Mein Reaktion darauf war leider, kein Verkauf mehr nach Österreich. Ich hätte zwar gerne weiterhin an Verbraucher nach AT verkauft, aber wie sollte ich das bitte im Shop aussortieren.
Dass ich mich auch mit den entsprechenden Gesetzen in AT hätte vertraut machen müssen, war mir zu dem Zeitpunkt noch garnicht bewußt. Nachdem ich dies erfahren habe, hab ich mich echt gewundert, wie viele Onlineshops es gibt, die “locker flockig” auch für außerhalb von Deutschland anbieten, ohne Einhaltung der verschiedenen Gesetze.
Mir persönlich wäre es auch lieber einfach nur auf Rechnung zu versenden. Nur wie jemand vor mir ja bereits erwähnte, ist die Zahlungsmoral ja nicht die dollste und ein 3. Unternehmen als (und das sehe ich als Abzocke gegenüber den Händlern) Zahlungsabwickler zu nehmen, der einem suggeriert man bekommt auf jeden Fall seinen Rechnungsbetrag, auf diesen verzichte ich dann doch gerne.
Und was die Möglichkeit angeht “Gegen unbezahlte Rechnungen stehen Ihnen Vollstreckungsmaßnahmen zur Verfügung.”, sorry, wenn ich das lese könnte ich einen Lachanfall bekommen. Fakt ist, es kostet den Händler Zeit, Geld und Nerven und ich vermute mal bei Menschen die nicht bezahlen wollen, können es dann vermutlich auch nicht und wie heißt der Spruch noch “Pack mal einem nacktem Mann in die Tasche” :-).
Wer etwas mitdenken kann und sich noch nicht von allem Möglichen etwas abnehmen läßt, der ist auch in der Lage zu entscheiden ob ich ein seriöser Onlinehändler bin oder nicht. Bei mir im Shop gibt es nur die Möglichkeit der Vorkasse und Kauf auf Rechnung, wobei der Kauf auf Rechnung nur nach Absprache freigeschaltet wird und da ist dann meine eigene Recherche und Menschenkenntnis gefragt. Bisher bin ich damit gut gefahren.
Ich brauche kein PayPal und Konsorten und ich möchte diese auch garnicht, weder als Zahlungsempfänger noch als Zahlender. Das einzige was mich ebenfalls interessieren würde, wäre dann ein Angebot z. B. von der Sparkasse selbst, sofern dies nicht auch mit enormen Extrakosten verbunden ist.
Ich kann die Aufregung um “unbezahlte Vorkassen” nur bedingt nachvollziehen. Solange der Kunde nicht zahlt, muss der Händler nicht liefern. Frist zur Zahlung setzen, Frist verstreicht, vom Vertrag zurücktreten. So einfach ist das. Fall abhakt, Ware an einen anderen Verbraucher verkaufen. Das kostet Zeit: Eine E-Mail zur Fristsetzung, 5 Minuten schreiben (1 Minute, wenn man vorgefertigte Textbausteine nimmt), 10 Tage Frist abwarten, 1 E-Mail zum Rücktritt (wieder eine Minute). Nerven kostet das gar keine.
Wer Kauf auf Rechnung anbietet, muss damit rechnen, dass es eine gewisse Ausfallquote gibt. Dann muss man für sich selbst betriebswirtschaftlich entscheiden, ob sich diese Zahlungsart für das eigene Unternehmen lohnt oder nicht. Und dann muss man bei sich im Unternehmen geeignete Prozesse einrichten, die die Ausfallquote minimieren. Sei es mit Bonitätsprüfungen, mit einem ordentlichen Mahn- und Vollstreckungsverfahren. Und die gesetzlich vorgesehenen Vollstreckungsmaßnahmen sind nun mal das Verfahren, was der Gesetzgeber für unbezahlte Rechnungen vorsieht, insofern war das nur meine Antwort auf eine gestellte Frage. Es gibt mit diesem Instrument geeignete Maßnahmen, gegen unbezahlte Rechnungen vorzugehen. Ob die im Einzelfall erfolgreich oder nicht sind, muss geprüft werden, macht das Verfahren aber noch lange nicht lächerlich.
@Herr Rätze, so einfach ist das eben nicht. Unbezahlte Vorkassen sperren Artikel, die man eventuell bereits anderweitig verkaufen könnte, zudem bestellt man oftmals die bestellte Ware gleich beim Lieferanten mit, sofern diese nicht lagert, wenn man eh schonmal bestellt und diese hängt dann ggf. ewig als totes Kapital im Laden oder liegt im Lager. Dazu kommt der psychologische Aspext, man sieht, da müsste noch Summe X an Vorkassen kommen, davon geht dann vielleicht ein kleiner Teil ein, der Rest wird storniert. Jetzt kommen Sie sicher wieder mit dem Argument, dass ja trotzdem das Risiko des Widerrufs bestehe und man die Ware dann auch wieder liegen hätte, ja, das besteht, ist aber normales, unternehmerisches Risiko im Onlinehandel, unbezahlte Vorkassen jedoch nicht, das ist einfach nur keine Ahnung welcher Straftatbetand oder Spaßbestellerei. Bietet man keine Vorkasse-Überweisung mehr an, geht die Kräherei los, warum man keine Vorkasse anböte, man wolle seine Daten nicht an Paypal und Co. weitergeben, aktiviert man Vorkasse dann wieder, geht das gleiche Dilemma von vorne los. Unbezahlte Vorkassen einzuklagen ist sinnlos, selbst wenn man damit durchkäme, spätestens nach der Lieferung widerruft der Kunde und man bleibt letztendlich auf noch mehr Kosten sitzen. Gleiches bei Bestellung als Selbstabholer, ich will haben, ich will haben, kommt aber keiner zur Abholung. Der Kunde will höchstmöglichen Service, der Händler ist natürlich bestrebt, diesen auch zu bieten, einige Kunden machen diesen Willen jedoch zunichte, zum Nachteil aller ehrlichen Kunden.
Ich will gar nicht leugnen, dass das ein Ärgernis ist. Bitte nicht falsch verstehen. Im Vergleich zu unbezahlten Bestellungen, bei denen der Händler aber bereits in Vorleistung getreten ist und die Ware verschickt hat (wie z.B. beim Kauf auf Rechnung oder bei einer Rückbuchung der Lastschrift/Kreditkartenzahlung nachdem die Ware verschickt wurde), ist es ein geringeres Ärgernis. Die Frage des Widerrufs würde ich nicht mit diesen Dingen vermischen wollen.
ich schließe mich hier eindeutig der Meinung derer an die sagen, eigentlich müsste man Gebühren für Zahlarten auf den Kunden umlegen.
Kaum einer macht es und es ist eigentlich wirklich total unfair, weil alle Kunden die Vorkasse zahlen den bequemen Weg der PayPal und Kreditkartenzahler mit zahlen.
Es ist ja nicht nur die Gebühr, mitunter wartet man wochenlang auf die Überweisung von Visa & Co, das ist bei größeren Summen nahezu unerträglich und das bei den hohen Gebühren.
Der Kunde weiß das natürlich nicht. Richtig lustig wird es vor allem dann wenn das Storno oder der Widerruf kommt.
Zack nochmal Gebühren und das alles für nix dann.
Die wären alle nie so erfolgreich geworden, wenn der Kunde die Gebührenlast sichtbar tragen müsste.
Und überwiegend trägt er sie auch so nicht, denn in der Tat ist es eher so das sich der Händler das wieder einmal von der Marge abknappst.
Kostenlose Zahlart…ja klar und die Versanddienstleiser arbeiten ja auch für alle umsonst. Das hatte ich mir letztens auch von einem Kunden anhören dürfen der von uns Versandkosten zurück haben wollte als wir wegen des DHL Streiks mit DPD versendet haben. Und das obwohl wir weil ohne Vertrag im rollenden Paketshop mal das 3-Fache pro Paket hin blättern durften als normal 🙁
Nebenbei bemerkt hatte der sein Paket 22 Stunden nach Bestellung und nörgelte trotzdem rum.
Geschickter allerdings als Gebühren zu verlangen ist es wohl seinen Vorkasse Kunden ein Skonto oder Rabatt einzuräumen 😉
Zum Thema nicht bezahlter Vorkassen und Nachnahmeverweigerer kann ich auch nur sagen echt pfui und es ist ein deutsches Phänomen zu meinen man müsse sich dann auch nicht mehr beim Händler melden.
Wenn Die dann wenigstens kurz schreiben würden hey sorry stornier mal ich hab das aus Versehen bestellt oder ich brauch das nicht mehr.
Zu was haben wir denn einen Button der da heißt zahlungspflichtig bestellen.
Das ist doch nichts anderes als würde ich Ware die auf Rechnung oder Nachnahme bestellt wurde einfach nicht liefern.
Wie hier einige schon richtig gekontert haben. Es blockiert Ware für mehrere Tage, man bestellt nach, hat dann doppelt rum liegen, somit totes Kapital. Mitunter kann das für den Händler sehr schmerzhaft ins Geld gehen. Lagerplatz kostet auch. Mal abgesehen von den hohen Versand und Retour Gebühren bei verweigerten Nachnahme Bestellungen.
Nachnahme verschickt Kunde nicht angetroffen, 10 Tage Post lagernd. 14 Tage lang Ware unterwegs, Kosten verursacht. Zack, herzlichen Dank für Ihren Einkauf!
Da schert sich keine Sau drum. Wem soll ich das denn überhelfen?
Inkasso? Klagen? Ach bitte!
Echt witzig 🙁
Im Prinzip hat Sylvia recht. Am verbraucherfreundlichsten wäre es eigentlich die Shopbetreiber zu verpflichten den Kunden exakt die Kosten der gewählten Zahlungsart zahlen zu lassen. Das wäre Transparent und würde die eigentlich ungerechte und verbraucherfeindliche Mischkalkulation verhindern.
Die Kunden mosern über die angebliche Abzocke bei Kreditkartenzahlungen.
In Wirklichkeit sind diese einfach nur realistisch. Wenn jemand z.B. einen Flug für 500 EUR bucht, dann verursacht diese Zahlung Gebühren zwischen 10 und 15 EUR. Ein Fernsehekauf für 1500 EUR per Kreditkarte kostet zwischen 30 und 45 EUR Gebühren.
Je nach Konditionen des Händlers. Das ist so und das ist auch keine Abzocke und der Händler verdient da auch nichts dran.
Habt ihr alle so schlechte Margen, dass ihr auf die Weitergabe der Zahlarten-Gebühren angewiesen seit? Beschäftigt euch mal mit den wirklich wichtigen Dingen…
@shopper:
…und die wären…?
Ist es denn nicht so, dass die “Geiz ist geil”- Mentalität die Schlagzahl bei dem Kunden (den Shoppern…) vorherrscht…???
Der Grund warum sich Shopbetreiber hier darüber “unterhalten” und berichten ist doch immer nur ein einziger. Die “Margen” werden immer kleiner, viele möchten fürs (fast) Nichtstun mitkassieren und damit der “Geiz ist geil” – Preis auch zum Shopping gerecht ist….
Ist denn als Shop-Betreiber möglich, in einem Shop Produkte unabhängig von der Zahlungsart zu einem bestimmten Preis anzubieten und für vom Unternehmen bevorzugte Zahlungsarten einen Rabatt einzuräumen?
Mein Problem ist, dass bei Lastschriften der Anteil der Rückbuchungen zu hoch ist und ich andere Zahlungsarten pushen möchte.
Sie dürfen die Nutzung bestimmter Zahlungsarten rabattieren. Darin sehe ich kein Problem.
Hallo Herr Rätze, dass eine gängige Zahlart kostenfrei zur Verfügung stehen sollte, ist mir bewusst. Was mich im Detail interessiert ist die Kombination mit einem im Hintergrund ablaufenden Risk-Management. Sagen wir, es gibt den Ausschluss der einzigen kostenlosen Zahlart für Neukunden (Erstbesteller) bei Überschreiten einer bestimmten Bestellmenge – ist das rechtens, wenn durch die Risikoeinschätzung des Systems nur noch kostenpflichtige Zahlarten übrig bleiben?
Nein, denn dann wird keine kostenfreie Zahlungsart angeboten.
Mein SCHLIMMSTES Erlebnis in diesem Zusammenhang war in der Offlinewelt.
Ich tankte (irgendwo in Westdeutschland), ging in den Shop, sagte die NUmmer und zückte die EC-Karte. ZACK, erhöhte sich auf einmal der Betrag um 1 Euro nochwas!?!!?!?!
“Ich zahle doch nicht ihre Gebühren”, meinte der nette Verkäufer.
Wenn ich nicht drei müde Kinder im Auto gehabt hätte, hätte ich drauf bestanden, den Diesel wieder zurückzupumpen.
SO was kundenunfreundliches habe ich noch nie erlebt.
Gut, aber das hat mit dem Urteil überhaupt nichts zu tun. Danke für den Artikel, mt den Infos kann man jetzt mal bei Flixbus anfragen…
SofortÜberweisung gehört !meiner Meiunung nach! generell verboten.
Was hier im Hintergrund an Daten gesammelt wird, gleicht ja schon fast mit den Methoden der Stasi.
Das das aktuelle Kontostand erfragt wird, sehe ich ggf. noch ein. Das aber 30 Tage meine ganzen Kontobewegungen und sogar noch andere Konten gesucht werden finde ich unhaltbar.
Mich wundert es somit überhaupt, das SofortÜberweisung seitens Datenschutz in Deutschland überhaupt noch existent ist.