Monats Archiv:: August 2015

Gleich mit zwei Shops ist Deutschland in den Top 10 der weltweit erfolgreichsten Amazon-Verkäufer vertreten. Im Europa-Ranking des Amazon Marktplatzes belegen sogar drei Shops einen Platz unter den zehn Besten. Glückwunsch! PDFDrucken Mehr lesen...
Weil ein Auszubildender von Zalando rassistische und homophobe Postings auf Facebook verbreitete, hat der Online-Händler den jungen Mann mit sofortiger Wirkung freigestellt. Aufmerksam gemacht auf die Social-Media-Aktivitäten seines Azubis, wurde der Online-Händler durch die Initiative “enough is enough”. PDFDrucken Mehr lesen...
Wer hart arbeitet, der soll auch feiern dürfen. Eine schöne Gelegenheit das Amusement mit Networking zu verbinden, ist die OS-Party am 16.09.2015in der Kölner Wolkenburg. Lassen Sie den ersten Messetag in entspannter und launiger Atmosphäre ausklingen und lernen Sie nebenbei viele interessante Menschen aus Ihrem Business kennen. Mehr lesen...
Wein darf nicht mit dem Wort “bekömmlich” beworben werden, entschied der EuGH schon 2012. Das LG Ravensburg hat diese Entscheidung jetzt auch auf Bier ausgedehnt. Die Bezeichnung “bekömmliches” in der Produktbeschreibung für Bier kann abgemahnt werden. PDFDrucken Mehr lesen...
Online-Händler, die sich über den Online-Marktplatz Rakuten als zusätzlichen Vertriebsweg informieren möchten, für den ist die Rakuten Roadshow am 15. September 2015 in Köln ein idealer Anlaufpunkt. Die Teilnehmer erwarten eine persönliche Betreuung, Beratungsgespräche und der Austausch im exklusiven Kreis. PDFDrucken Mehr lesen...
Online-Handel setzt Vertrauen voraus und dies gilt insbesondere für den Online-Verkauf von Lebensmitteln. Die Anpassung an die Anforderungen der Lebensmittel-Informationsverordnung führt zu mehr Transparenz und dadurch zu mehr Vertrauen. Dies bringt allerdings erheblichen Aufwand mit sich. Um diese Aufgabe zu erleichtern, veröffentlichte die Kommission im Jahr 2013 Mehr lesen...
Zunächst nahm Amazon seine Produktanzeigen aus dem Portfolio, jetzt ist mit dem Re-Commerce-Programm Trade-In Schluss. Die Konkurrenz wird es freuen, wenngleich das Amazon-Modell eigentlich nur Außenseiter-Chancen gehabt haben dürfte. PDFDrucken Mehr lesen...
Diese Klausel findet sich so oder in verschiedenen Abwandlungen in sehr vielen AGB von Online-Händlern: “Teillieferungen sind zulässig.” Dabei sollten Sie darauf unbedingt verzichten, denn diese Klausel ist unzulässig! Die Verwendung dieser Klausel kann abgemahnt werden. PDFDrucken Mehr lesen...
Gemeinsam mit dem Bundesverband E-Comemrce und Versandhandel Deutschland (bevh) führen wir bis zum 31.08.2015 eine Händler-Studie durch. Wir wollen untersuchen, welche Auswirkungen der 2015 eingeführte Mindestlohn in Deutschland auf den Online-Handel hat. PDFDrucken Mehr lesen...
Die Berechnung des Wertersatzes nach einem Widerruf durch den Kunden, stellt Unternehmer immer wieder vor Herausforderungen. Das LG Hamburg hat sich mit zwei Fällen beschäftigt, in denen es um die Frage der Berechnung des Wertersatzes nach dem Widerruf von Dienstleistungsverträgen ging. PDFDrucken Mehr lesen...