JustitiaVor ein paar Tagen erst hat der EuGH SafeHarbor für ungültig erklärt. Im Dezember geht es vor einem deutschen Gericht ebenfalls um Facebook: Ist der Betrieb einer Fanpage durch einen deutschen Unternehmer rechtswidrig? Das Bundesverwaltungsgericht wird entscheiden.

Schon im August 2011 forderte das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig Holstein (kurz: ULD) medienwirksam die Abschaltung sämtlicher Facebook-Fanpages.

Grund war die sehr weitgehende Erfassung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten von Besuchern der Fanpage.

Im späteren gerichtlichen Verfahren stellte das VG Schleswig fest, dass der Betrieb von Fanpages für den jeweiligen Unternehmer nicht rechtswidrig sei. Diese Entscheidung wurde auch vom Oberverwaltungsgericht bestätigt.

Damit ist die Sache aber noch nicht vorbei, am 17. Dezember 2015 wird sich das Bundesverwaltungsgericht als Revisionsinstanz mit dieser Frage beschäftigen, kündigte das ULD jetzt an.

Die Pressemitteilung zur Revisionsverhandlung ist auf der Seite des ULD im Volltext veröffentlicht, genauso wie die Revisionsbegründung.

Wir werden Sie selbstverständlich informieren, sobald eine Entscheidung des BVerwG vorliegt.

Wir hoffen natürlich, dass der Betrieb einer Fanpage vom Gericht als zulässig angesehen wird, da gerade die sozialen Medien wirksame Werbekanäle für Unternehmer und damit auch für Online-Händler sein können. (mr)

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