Der Verbraucherschutz in der EU und Deutschland steht ganz oben auf der politischen Agenda. Neue Informationspflichten hier, neue Werbeverbote da oder noch mehr Widerrufsrechte. Aber wollen das die Verbraucher überhaupt? Eine Studie hat jetzt ergeben: Nein!

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet auf ihrer Website über eine Studie des Allensbach-Institutes.

Dem Bericht zu Folge meinen nur 30% der Verbraucher, dass der Verbraucherschutz noch nicht stark genug sei. 54% dagegen meinen: Es reicht! Wir fühlen uns gut genug geschützt.

Vor 15 Jahren waren wohl nur 33% der Verbraucher der Meinung, dass der Verbraucherschutz ausreichend war.

Zu viele Informationspflichten

Insbesondere im Online-Handel stören die völlig überflüssigen Informationspflichten. Welchen Verbraucher interessiert es bitte, ob der Vertragstext nach Vertragsschluss gespeichert und auch noch zugänglich ist? Das ist ein schönes Beispiel, dass Informationspflichten weniger mit Verbraucherschutz zu tun haben.

Oder warum muss der Händler über einen Link auf die OS-Plattform zur außergerichtlichen Streitbeilegung informieren, wenn er nie an Schlichtungen teilnehmen will?

Welchen Verbraucher interessieren die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder die Handelsregister-Daten im Impressum? Warum muss der Verbraucher einen Hinweis erhalten, dass das Gesetz ihm ein Gewährleistungsrecht einräumt?

All diese Informationspflichten (und noch mehr) wurden unter dem Deckmantel des Verbraucherschutzes eingeführt.

Aber sind wir doch mal ehrlich: Das liest doch ohnehin niemand!

Am 23. September 2015 stellte der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz fest: Wenn wir alle AGB lesen würden, denen wir zustimmen, dann würde das 67 Arbeitstage kosten.

Aktuelle Diskussion: Noch “mehr” Verbraucherschutz

In der EU gibt es aktuell Überlegungen, den Verbraucherschutz beim Online-Kauf noch weiter zu stärken. Zu diesem Zweck will man ein eigenes Online-Kaufrecht schaffen und dieses komplett vom normalen Kaufrecht absplitten.

Hintergrund soll sein, dass Verbraucher nicht grenzüberschreitend einkaufen, weil sie das jeweilige Kaufrecht nicht verstünden. Meiner Meinung nach liegt das eher an exorbitanten Versandkosten beim grenzüberschreitenden Handel.

Wir dürfen gespannt sein, was sich die EU-Kommission noch so in Sachen “Verbraucherschutz” einfallen lässt. Aber vielleicht hört man auch mal auf die Bedürfnisse der Verbraucher. (mr)

 

image_pdfPDFimage_printDrucken