Für Verbraucher kann der Preis der Ware das für die Kaufentscheidung ausschlaggebende Kriterium sein. Für Unternehmer ist es ein wichtiger Faktor, der über ihre Wettbewerbsfähigkeit und den Erfolg auf neuen Märkten entscheidet. Wie sehen die Vorschriften zu Preisangaben im Shop in unseren Nachbarländern aus?

Die Vorschriften über die Preisangaben sind schon seit vielen Jahren in grundlegenden EU-Richtlinien enthalten.

Preisangaben

Die wesentliche Grundlage für die korrekte Angabe von Preisen ist die Richtlinie 98/6/EG (Richtlinie über den Schutz der Verbraucher bei der Angabe der Preise der ihnen angebotenen Erzeugnisse).

So heißt es in Art. 3 der RL 98/6/EG:

“Bei den in Artikel 1 bezeichneten Erzeugnissen sind der Verkaufspreis und der Preis je Maßeinheit anzugeben, wobei für die Angabe des Preises je Maßeinheit die Bestimmungen von Artikel 5 gelten. Der Preis je Maßeinheit muß nicht angegeben werden, wenn er mit dem Verkaufspreis identisch ist.”

In Artikel 1 werden genannt: “Erzeugnisse, die dem Verbraucher vom Händler angeboten werden”.

Art. 4 schreibt dann vor, dass die Preisangaben

  • unmissverständlich
  • klar erkennbar und
  • leicht lesbar

sein müssen.

Immer Bruttopreise

Aus der Richtlinie ergibt sich die Verpflichtung, dass Verbrauchern gegenüber immer Bruttopreise anzugeben sind.

Die Preisangaben-Richtlinie der EU musste in den einzelnen Mitgliedstaaten noch in nationales Recht umgesetzt werden.

Unterschiedliche Preise nach Lieferland

Die Höhe der Mehrwertsteuersätze in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten ist nicht gleich. Daher kann es durchaus Sinn ergeben, in unterschiedlichen Ländershops auch unterschiedliche Preise anzubieten.

Beispiel:

So beträgt der Normalsatz in Dänemark 25%, in Deutschland bekanntermaßen nur 19%. Liefert man als Händler also nach Dänemark zum gleichen Preis wie innerhalb Deutschland und muss die Steuer in Dänemark abführen, verliert man ein ordentliches Stück Marge.

Verkauft man dagegen nach Luxemburg, wo der Normalsatz nur 17% beträgt, kann man entweder eine höhere Marge erzielen oder Preise entsprechend senken.

Die Preise erst im Laufe des Bestellprozesses anzupassen, nachdem der Verbraucher sein Lieferland ausgewählt hat, ist nicht möglich, denn dann würden die Preise auf der Produktseite irreführend sein.

Lieferschwellen beachten

Die Preisanpassung in Bezug auf das Lieferland ist insbesondere dann wichtig, wenn man als Händler die Lieferschwelle für das jeweilige Land überschritten hat. Denn ab diesem Zeitpunkt müssen die Umsätze, die in diesem Lieferland getätigt werden, auch dort versteuert werden.

Hinweis auf Mehrwertsteuern

Aus der E-Commerce-Richtlinie folgt die Verpflichtung, dass Online-Händler angeben müssen, dass der angegebene Preis die Mehrwertsteuer enthält und ob zusätzlich Versandkosten anfallen.

Wie und wo dieser Hinweis zu erteilen ist, wird in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich beurteilt. In Deutschland, Österreich und den Niederlanden muss der Hinweis auf die im Preis enthaltene Mehrwertsteuer und ggf. anfallenden Versandkosten, beispielsweise „inkl. MwSt. zzgl. Versand“, direkt dem Preis zugeordnet sein.

Die Vorschriften in Spanien, UK, Frankreich und Italien verlangen diese Information nicht zwingend am Preis, ein entsprechender Hinweis in den AGB ist ausreichend.

Kleinunternehmer

Kleinunternehmer, die ins Ausland verkaufen, stehen vor einem Dilemma. Denn für die Umsätze, die im Ausland gemacht werden, ist Umsatzsteuer abzuführen. Der Kleinunternehmer-Status beschränkt scih nämlich auf das Sitzland des Kleinunternehmers. Im Ausland genießt der Kleinunternehmer keine Privilegien.

Bestellseite

Letztlich enthält auch die Verbraucherrechterichtlinie ein paar Regeln zu den Preisangaben. So sind z.B. immer “Gesamtpreise” anzugeben, also die Verkaufspreise inklusive aller Steuern und Abgaben. Diese Pflicht bestand aber schon vor Inkrafttreten der Verbraucherrechterichtlinie.

In allen EU Ländern müssen die Gesamtpreise der Waren, sowie die konkrete Höhe der Versandkosten auf der Bestellseite angegeben werden – auch wenn der Kunde ins Ausland bestellt. Es dürfen nur die Versandkosten vom Verbraucher verlangt werden, die auf der Bestellseite ausgewiesen wurden.

Achten Sie daher genau darauf, dass die technischen Daten richtig hinterlegt sind und für das Ausland die richtigen Versandkosten vor Abgabe der Bestellung ausgewiesen werden. Anderenfalls müssen Sie die Ware zu deutschen Versandkosten ins Ausland liefern.

Fazit

Die gesetzlichen Vorschriften über die Angabe von Preisen in Online-Shops sind europaweit gleich. Allerdings wird der Wortlaut in manchen Ländern strenger, in anderen weniger streng ausgelegt, wie z.B. zur Platzierung des Hinweises auf die MwSt. und Versandkosten.

Wollen Sie international verkaufen, benötigen aber noch Rat bei der rechtlichen Beurteilung Ihres Shops? Kontaktieren Sie uns, wie helfen Ihnen gerne. (mr)

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