Ein deutscher Unternehmer, der aus Deutschland die Waren nach Polen einführt, wird grundsätzlich als Distributor oder Hersteller der Ware eingestuft. In diesem Beitrag erfahren Sie die allgemeinen Anforderungen an Produktsicherheit sowie die Pflichten von Herstellern und Distributoren im polnischen Recht.

Hersteller und Distributoren im Sinne des Gesetzes

Das Gesetz über die allgemeine Sicherheit von Produkten (PL: Ustawa o ogolnym bezpieczenstwie produktow) definiert den Hersteller als Unternehmer, die ihre gewerbliche Tätigkeit (Erzeugung der Produkte) auf dem Gebiet eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder dem Gebiet eines zum EWR gehörenden EFTA-Staates ausüben. Zudem gelten als Hersteller auch Unternehmer, deren Tätigkeit in der Absatzkette die Sicherheitseigenschaften des Produkts beeinflussen kann.

Als Distributoren gelten hingegen alle Händler, deren Tätigkeit in der Absatzkette die Sicherheitseigenschaften des Produkts nicht beeinflusst. Deutsche Online-Händler, die an der Erzeugung der Produkte selbst nicht beteiligt sind, sondern diese lediglich vertreiben, handeln also als Distributoren im Sinne dieses Gesetzes.

Pflichten des Herstellers

Die Hersteller dürfen nur sichere Produkte in den Verkehr bringen. Sie müssen auch im Rahmen ihrer jeweiligen Geschäftstätigkeit dem Verbraucher einschlägige Informationen erteilen, damit sie die Gefahren, die von dem Produkt während der üblichen oder vernünftigerweise vorhersehbaren Gebrauchsdauer ausgehen, beurteilen und sich dagegen schützen können.

Unternehmer, die im Rahmen ihrer Wirtschaftstätigkeit ein Produkt in den Verkehr bringen, das die Sicherheitserfordernisse nicht erfüllt, oder die die notwendigen Informationspflichten nicht erfüllen, können mit einer Geldstrafe von bis zu PLN 100.000 bestraft werden. Die Strafe kann durch den UOKiK – Amt für den Schutz des Wettbewerbs und der Verbraucher auferlegt werden. Diese Geldstrafe kann auch gegenüber Distributoren verhängt werden, die ihre Pflichten missachten.

Pflichten des Distributors

Die Distributoren haben mit der gebotenen Umsicht zur Einhaltung der anwendbaren Sicherheitsanforderungen beizutragen, indem sie insbesondere keine Produkte liefern, von denen sie wissen oder bei denen sie anhand der ihnen vorliegenden Informationen als professionelle Händler hätten davon ausgehen müssen, dass sie diesen Anforderungen nicht genügen.

Außerdem haben sie an der Überwachung der Sicherheit der in Verkehr gebrachten Produkte mitzuwirken, insbesondere durch Weitergabe von Hinweisen auf eine von den Produkten ausgehende Gefährdung, durch Aufbewahren und Bereitstellen der zur Rückverfolgung von Produkten erforderlichen Dokumentation. Sie sind auch dazu verpflichtet, mit den Herstellern und zuständigen Behörden zum Zweck der Vermeidung von Gefahren zusammenzuarbeiten.

Was berücksichtigt man bei der Beurteilung, ob die Ware „sicher“ ist?

Laut Gesetz gilt ein Produkt als „sicher“, wenn seine Verwendung unter gewöhnlichen oder vernünftigerweise vorhersehbaren Umständen unter Berücksichtigung der Benutzungsdauer für die Verbraucher keine Gefahr oder nur eine geringfügige Gefahr bedeutet, die sich aus der gewöhnlichen Verwendung des Produktes ergibt.

Bei der Beurteilung, ob ein Produkt sicher ist, ist unter anderem folgendes zu berücksichtigen:

– die Eigenschaften des Produktes, wie z.B. Verpackung und die Zusammensetzung des Produktes, Montage- und Betriebsanleitungen sowie – abhängig von dem Charakter des Produkts – Installations- und Wartungsanleitungen,

– Einwirkungen auf andere Produkte, wenn vernünftigerweise zu erwarten ist, dass das Produkt zusammen mit anderen Produkten verwendet wird,

– das Aussehen des Produktes, seine Kennzeichnung sowie Warnhinweise und Anleitungen zur Verwendung und Entsorgung,

– Kategorien von Verbrauchern, die im Zuge der Verwendung des Produkts besonders gefährdet sein können, insbesondere bei Kindern und älteren Personen.

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Bildnachweis: ruskpp/shutterstock.com

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