Dr. Carsten Föhlisch | 2.04.2004 |
Neue Urteile Nach einem Urteil des OLG Düsseldorf vom 17.02.2004 dürfen Erotik- Websites für Jugendliche nicht zugänglich sein. Die Überprüfung des Personalausweises oder einer Kreditkartennummer stellt nach Auffassung des OLG Düsseldorf keine ausreichende Zugangshürde dar, um Kinder und Jugendliche vom Besuch von Pornowebsites abzuhalten.
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Dr. Carsten Föhlisch | 2.04.2004 |
Gesetze Der Rechtsausschuss hat den Entwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG, 15/1487) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Voten der Opposition gebilligt. Nach dem neuen Gesetz ist Telefonmarketing im Endverbraucherhandel ohne Einwilligung des Kunden ausdrücklich verboten. Gleiches gilt für das Versenden von Werbe-E-Mails (“Unzumutbare Belästigung”, § 7 Abs. 2 Nr. 2 und 3 UWG. Damit wurden die Vorgaben der EU mit einiger Verspätung umgesetzt. Den Gesetzestext senden wir Ihnen auf Anfrage gern zu.
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Dr. Carsten Föhlisch | 2.04.2004 |
Gesetze Dank intensiver Lobbyarbeit hat der Bundesrat auf Betreiben verschiedener Interessengruppen (u.a. auch Trusted Shops) im Entwurf des Gesetzes über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen einen Vorschlag zur Änderung der Kostentragungsvorschriften bei der Rücksendung von Waren gemacht. Es wird vorgeschlagen, den § 357 Abs. 2 BGB dahingehend zu ändern, dass die regelmäßigen Kosten der Rücksendung dem Verbraucher vertraglich auferlegt werden können, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.
Sollte sich dieser Vorschlag im Bundestag durchsetzen, würde dies eine erhebliche Verbesserung der Situation von Online-Händlern bedeuten. Nach derzeitiger Rechtslage können dem Verbraucher die Kosten der Warenrücksendung nach Online-Bestellungen lediglich bei Bestellungen mit einem Wert bis zu 40 Euro auferlegt werden. Ansonsten trägt der Händler die Kosten der Warenrücksendung.
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Dr. Carsten Föhlisch | 2.04.2004 |
Studien Die aktuelle Online-Shopping Survey 2003 von ENIGMA GfK hat interessante Zahlen zur Entwicklung des Online-Shoppings hervorgebracht. Rund 20 Millionen Deutsche haben in den letzten zwölf Monaten mindestens einmal online eingekauft. Das ist mehr als jeder Dritte. Jeder Fünfte ist sogar ein regelmäßiger Online-Shopper. Am häufigsten online geordert wurden Bücher, Bekleidung, CDs, Eintrittskarten für Theater, Kino und Konzerte, Computer-Software und Computerspiele. Besonders starkes Wachstum gibt es bei Digitalkameras, Unterhaltungselektronik und Autozubehör.
Die Studie, die gemeinsam von NFO Infratest und ENIGMA GfK durchgeführt wurde, untersucht 29 Produktkategorien und Servicebereiche – von Büchern (8,2 Millionen Online-Käufer) und Bekleidung (5,6 Millionen) bis hin zu größeren Möbel- Anschaffungen (300.000) und Autos (240.000).
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.enigma-gfk.de
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Dr. Carsten Föhlisch | 2.04.2004 |
Neue Urteile Das OLG Hamburg hat mit Urteil vom 11.09.2003 (5 U 69/03) entschieden, dass ein Internethändler, der durch Typbezeichnungen spezifizierte Geräte der Unterhaltungselektronik ohne Preisangabe, sondern mit dem Hinweis anbietet “es handelt sich hierbei um ein beratungsintensives Produkt, bitte kontaktieren Sie unsere Hotline für eine kompetente Fachberatung”, gegen die PreisangabenVO verstößt. Der Händler hatte in seinem Online-Shop mehrere Produkte ohne Angabe des Preises angeboten. Das klagende Konkurrenzunternehmen hatte den Händler daraufhin wegen eines Wettbewerbsverstoßes auf Unterlassung in Anspruch genommen. Das Gericht gab dem klagenden Unternehmen Recht.
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Dr. Carsten Föhlisch | 2.04.2004 |
Neue Urteile Das OLG München hat mit Urteil vom 12.02.2004 (29 U 4564/03) ent- schieden, dass eine Anbieterkennzeichnung nicht leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar im Sinne von § 6, Satz 1 TDG ist, wenn diese unter einem Link “Impressum” am unteren Seitenende platziert ist und dieser Link erst mittels Scrollens auf der vierten Bildschirmseite sichtbar wird. Der klägerische Bundesverband der Verbraucherzentralen e. V. (VZBV) konnte den Händler erfolgreich auf Unterlassung in Anspruch nehmen. Das Gericht beanstandete weiterhin, dass dem Verbraucher die Möglichkeit eingeräumt wurde, einen Button mit der Bezeichnung “Bestellung abschicken” zu betätigen, ohne dass der Händler zuvor darüber informierte, wie der Vertrag zustande kommt, und ob der Vertragstext gespeichert wird und dem Kunden zugänglich ist.
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Dr. Carsten Föhlisch | 10.02.2004 |
Abmahnungen Die Wettbewerbszentralen haben in den letzten Tagen massenhaft Anbieter abgemahnt, die bei Verwendung von 0700-Nummern nicht auf die anfallenden Gebühren hinweisen. Auch Trusted Shops ist durch ein Mitglied eine solche Abmahnung bekannt geworden. Unklar ist, ob die Wettbewerbszentralen vor Gericht tatsächlich Recht bekommen. Bis die Rechtslage geklärt ist, sollte man aber sicherheitshalber die Maximalgebühr der 0700-Vorwahl von 12,2 Cent pro Minute für Gespräche tagsüber aus dem Telekom-Festnetz angeben.
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Dr. Carsten Föhlisch | 10.02.2004 |
Gesetze Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) hat die Bundesregierung zu einem energischen Vorgehen gegen Spamming auffordert. Die Bundesregierung hätte bis Oktober 2003 die EU-Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation umsetzen müssen. Wegen der verspäteten Umsetzung läuft bereits ein Vertragsverletzungs- verfahren gegen die Bundesregierung.
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Dr. Carsten Föhlisch | 15.01.2004 |
Gesetze Unterschiedlich bewerteten Experten und Sachverständige den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG -15/1487). Dies wurde im Rahmen einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am Mittwochnachmittag deutlich. Ziel des Entwurfes ist es, so die Bundesregierung, dem Verbraucher den ihm gebührenden Stellenwert in einem modernen Lauterkeitsrecht zu schaffen. Kernpunkte dabei sind neben dem vorgesehenen Gewinnabschöpfungsanspruches für Mehrerlöse, die durch unlautere Wettbewerbshandlungen erzielt wurden, auch das generelle Verbot von Telefonwerbung. Des Weiteren ist die Abschaffung der Regelungen über Schlussverkäufe vorgesehen.
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Dr. Carsten Föhlisch | 18.12.2003 |
Abmahnungen Durch den Hinweis eines Mitglieds wurden wir darauf aufmerksam, dass einige Hersteller verstärkt Händler abmahnen, die Produktabbildungen von der Hersteller-Website in den Online-Shop übernommen haben, ohne die Zustimmung des Herstellers zuvor eingeholt zu haben. Ähnliche Fälle wurden bereits vor einiger Zeit bekannt.
Die Verwendung fremder Fotos in Online-Shops ohne Zustimmung des Urhebers ist unzulässig, weil dies eine Vervielfältigungs- und Verbreitungshandlung darstellt, die nach §§ 16, 17 UrhG ausschließlich dem Urheber zusteht. Dieser Schutz besteht unabhängig von einer Registrierung, eines Copyright-Vermerks oder anderer Formalitäten. Der Hersteller hat daher einen Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch (§ 97 UrhG). Die Kosten zur Abwehr der Rechtsverletzung müssen in der Regel vom Online-Shop getragen werden (im aktuellen Fall: Anwaltskosten in Höhe von ca. 200 EUR).
Holen Sie daher unbedingt die schriftliche Zustimmung des Herstellers ein, bevor Sie dessen Produktabbildungen in Ihren Online-Shop integrieren.
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Dr. Carsten Föhlisch | 18.12.2003 |
Neue Urteile Das Amtsgericht Herford hat mit nicht rechtskräftigem Urteil vom 21.8.2003 (12 C 274/03) entschieden, dass eine falsche Preisaus- zeichnung im Internet nach Vertragsschluss nicht mehr zur Anfechtung berechtigt. Die Rechtsprechung teilt sich damit in zwei Lager: während das AG Herford sich auf die Rechtsprechung des LG Köln beruft, sieht das OLG Frankfurt die Möglichkeit der Anfechtung falscher Online-Preise. Die sicherste Möglichkeit, nicht zur Lieferung zu einem falschen Preis verurteilt zu werden, ist die umsichtige Formulierung der Bestellbestätigung.
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Dr. Carsten Föhlisch | 18.12.2003 |
Neue Urteile Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 16.7.2003 (VIII ZR 302/02) entschieden, dass der Verkäufer bei Geschäften im Versandhandel grundsätzlich keine Bringschuld übernimmt. Das für Online-Händler vorteilhafte Urteil stellt klar, dass der Verkäufer bei Gattungsschulden mit Übergabe der Ware an die Transportperson von der Lieferpflicht frei wird. Geht die Ware auf dem Transportweg verloren, ist der Händler nicht zur erneuten Lieferung verpflichtet (Übergang der Sachgefahr). Davon streng zu trennen ist allerdings die sogenannte Preisgefahr: hier kommt es im Verbraucherhandel nach wie vor auf die tatsächliche Ablieferung beim Verbraucher (nicht Übergabe an die Transportperson) an. Erhält der Kunde die Ware nicht, müssen bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet werden.
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Dr. Carsten Föhlisch | 20.11.2003 |
Neue Urteile Das Landgericht Waldshut-Tiengen hat mit Beschluss vom 7.7.2003 (3 O 22/03 KfH) einem Online-Shop die Verwendung mehrerer AGB-Klauseln verboten. Das Gericht bestätigt überwiegend gesetzliche Vorschriften, die vielen Shop-Betreibern jedoch nicht bekannt sind. Zudem äußert es sich aber als eines der ersten Gerichte zu der Frage, ob eine Pflicht zur Verwendung der Originalverpackung wirksam vereinbart werden kann. Der Beschluss stellt zugunsten der Verbraucher dar, dass es sich um eine unwirksame Einschränkung der gesetzlich garantierten Verbraucherrechte handelt.
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Dr. Carsten Föhlisch | 20.11.2003 |
Neue Urteile Das OLG Hamburg hat mit rechtskräftigem Urteil vom 03.04.2003 (5 U 164/02) entschieden, dass ein Händler, der auf eigene Warenvorratshaltung verzichtet, dafür Sorge zu tragen hat, dass er bei einem vorbehaltslosen Angebot die fragliche Ware in einem angemessen kurzen Zeitraum liefern kann. Erkennt der Händler, dass dies nicht möglich ist, bietet er aber gleichwohl die Ware weiterhin ohne einschränkende Hinweise an, ist dies eine irreführende Werbung im Sinne von § 3 UWG.
Das Urteil macht deutlich, wie wichtig präzise Aussagen zur Verfügbarkeit der angebotenen Produkte sind. Sofern Sie nicht die unverzügliche Lieferung garantieren können, müssen Sie deutlich darauf hinweisen. Insbesondere ´Ampeln´ zum Lieferstatus sind gefährlich, wenn die Lieferaussagen nicht zutreffen. In solchen Fällen können Sie nicht nur seitens des Kunden auf Schadensersatz wegen Verzuges bzw. Nichtlieferbarkeit verklagt, sondern auch von Konkurrenten und Wettbewerbszentralen wegen unlauteren Praktiken abgemahnt werden.
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Dr. Carsten Föhlisch | 23.10.2003 |
Neue Urteile Durch ein Mitglied wurden wir auf ein Urteil des LG Hamburg vom 05.09.2003 (324 O 224/03) hingewiesen, das gleich drei Klauseln des Otto-Versandes für unzulässig erklärte. Eine sofortige Rügefrist bei offensichtlichen Mängeln (z.B. Transportschäden) ist demnach ebenso unzulässig wie die Vereinbarung einer Ersatzlieferung bei Nichtverfügbarkeit und ein Rücktritt vom Vertrag bei Nichtverfügbarkeit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Otto-Versand hat seine AGBs bislang nicht geändert.
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Dr. Carsten Föhlisch | 23.10.2003 |
Neue Urteile Gleich drei Gerichte hatten sich wieder mit der Frage zu befassen, ob die nach § 312e Abs. 1 Nr. 3 BGB erforderliche Bestätigung des Eingangs der Bestellung zugleich eine Vertragsannahme darstellt, d.h. der Händler zu Lieferung zwingend verpflichtet ist, auch wenn der Preis irrtümlich falsch angegeben wurde oder die Ware nicht verfügbar ist. Wenngleich ein BGH-Urteil aussteht, wurde die von Trusted Shops empfohlene Formulierung mehrfach eindeutig bestätigt.
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Dr. Carsten Föhlisch | 23.10.2003 |
Neue Urteile Das LG Essen nahm mit Urteil vom 13.02.2003 (16 O 416/02) zu Fragen der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei einem Vertragsschluss über das Internet und zur Auslegung von Erklärungen bezüglich einer Angebotsannahme (Bestellbestätigung) Stellung. Das für die Händler begrüßenswerte Urteil stellt klar, dass ein Link auf die AGBs oberhalb des Bestellbuttons für eine wirksame Einbeziehung genügt.
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Dr. Carsten Föhlisch | 1.10.2003 |
Neue Urteile Das Oberlandesgericht München hat am 11.09.2003 entschieden (AZ 29 U 2681/03), dass dem Besucher einer Website zugemutet werden kann, über zwei Links zur Anbieterkennzeichnung (Web-Impressum) zu gelangen. Als Kläger war die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. aufgetreten. Ein Münchner Großverlag hatte auf seiner Homepage einen Link mit “Kontakt” benannt, über den der Surfer auf die Unterseite “Impressum” gelangen konnte. Dort befanden sich alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben. Die zwei Klicks sah die Wettbewerbszentrale als Verstoß gegen Paragraph 6 Teledienstegesetz (TDG) an, wonach die Anbieterkennzeichnung “leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und stets verfügbar” sein muss. Für Mediendienste gibt es in Paragraph 10 Mediendienstestaatsvertrag MDStV eine gleichlautende Regelung.
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Dr. Carsten Föhlisch | 4.09.2003 |
Neue Urteile Das Landgericht Köln hat entschieden, dass die Bekanntgabe von Allgemeinen Geschäftsbedingungen über das Internet eine besonders leichte Verständlichkeit und Übersichtlichkeit bei der Formulierung der Klauseln verlangt. Beklagt war eine Fluglinie, die mehrere aus Sicht des Gerichts zu komplizierte Klauseln verwendete. Die Art der Bekanntgabe (Internet) verlange wegen der schwereren Lesbarkeit (Bildschirm) zudem eine besonders leichte Verständlichkeit und Übersichtlichkeit bei der Formulierung der Geschäftsbedingungen.
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Dr. Carsten Föhlisch | 4.09.2003 |
Neue Urteile Wie der BGH feststellte, verstößt das verwendete Buchungssystem eines beklagten Reisebüros nicht gegen die Grundsätze der Preisklarheit und der Preisangabeverordnung, auch wenn der Endpreis inklusive Steuern und Gebühren erst zum Schluss angegeben wird. Entscheidend war die Tatsache, dass zu Beginn der Dateneingabe eindeutig auf den noch nicht ermittelbaren Endpreis hingewiesen wurde.
Das begrüßenswerte Urteil verbessert die Lage für Online-Reisebüros, hat aber vermutlich auch Auswirkungen auf Händler, die Auslandsversandkosten erst am Schluss des Buchungsvorgangs angeben.
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