Dr. Carsten Föhlisch | 8.07.2004 |
Neue Urteile Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 17.03.2004 (VIII ZR 265/03) entschieden, dass bei einem Kauf auf Probe die Widerrufs- frist des Verbrauchers nach § 312d BGB nicht vor dem Zeitpunkt beginnt, in dem der Kaufvertrag durch Billigung für diesen bindend geworden ist. Damit wurde klargestellt, dass die zweiwöchige Widerrufsfrist des fernabsatzrechtlichen Widerrufsrechtes nicht durch die sogenannte Billigungsfrist des Kaufs auf Probe ersetzt werden kann. Es ist ratsam, AGB nochmals auf möglicherweise ungewollt lange Rücktrittsfristen zu überprüfen.
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Dr. Carsten Föhlisch | 7.05.2004 |
Neue Urteile Die Zusendung einer unverlangten E-Mail zu Werbezwecken verstößt laut einem Urteil des BGH vom 11.3.2004 (I ZR 81/01) auch beim Versand an Unternehmen grundsätzlich gegen die guten Sitten im Wettbewerb. Eine solche Werbung ist nur dann ausnahmsweise zulässig, wenn der Empfänger ausdrücklich oder konkludent sein Einverständnis erklärt hat, E-Mail-Werbung zu erhalten, oder wenn bei der Werbung gegenüber Gewerbetreibenden aufgrund konkreter tatsächlicher Umstände ein sachliches Interesse des Empfängers vermutet werden kann. In der Vergangenheit haben wir mehrfach darüber berichtet, dass nach ständiger Rechtsprechung für Werbung gegenüber Endver- brauchern noch strengere Regeln gelten. Werbe-E-Mails dürfen hier derzeit nur mit ausdrücklicher Einwilligung versendet werden.
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Dr. Carsten Föhlisch | 7.05.2004 |
Neue Urteile Das OLG Köln hat mit Urteil vom 13.02.2004 entschieden, dass ein Telediensteanbieter entweder eine Telefon- oder eine Telefax- nummer im Impressum angegeben muss. Postanschrift und E-Mail-Adresse genügen nicht. Die eingeräumte Möglichkeit, online um Rückruf zu bitten, ist ebenfalls nicht ausreichend. Trusted Shops Mitglieder sind diesbezüglich vor Abmahnungen geschützt, weil die Angabe der Telefonnummer schon seit Anfang 2000 gemäß Ziff. 1 der Zertifizierungsanforderungen verlangt wird.
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Dr. Carsten Föhlisch | 7.05.2004 |
Neue Urteile Im Februar berichteten wir von einer Abmahnwelle gegen Anbieter, die bei Verwendung von 0700-Nummern nicht auf die anfallenden Gebühren hinweisen. Auch Trusted Shops lag damals eine solche Abmahnungen vor. Das LG Saarbrücken hat nun entschieden, dass bei Werbung im Internet unter Angabe einer 0700-Nummer nicht darauf hingewiesen werden muss, dass die Nummer entgeltpflichtig ist und in welcher Höhe ein Entgelt pro Anruf zu zahlen ist. Dennoch kann keine Entwarnung gegeben werden: da andere Entscheidungen möglich sind, sollte man daher sicherheitshalber die Maximalgebühr der 0700-Vorwahl von 12,2 Cent pro Minute für Gespräche tagsüber aus dem Telekom-Festnetz angeben.
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Dr. Carsten Föhlisch | 2.04.2004 |
Neue Urteile Nach einem Urteil des OLG Düsseldorf vom 17.02.2004 dürfen Erotik- Websites für Jugendliche nicht zugänglich sein. Die Überprüfung des Personalausweises oder einer Kreditkartennummer stellt nach Auffassung des OLG Düsseldorf keine ausreichende Zugangshürde dar, um Kinder und Jugendliche vom Besuch von Pornowebsites abzuhalten.
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Dr. Carsten Föhlisch | 2.04.2004 |
Neue Urteile Das OLG Hamburg hat mit Urteil vom 11.09.2003 (5 U 69/03) entschieden, dass ein Internethändler, der durch Typbezeichnungen spezifizierte Geräte der Unterhaltungselektronik ohne Preisangabe, sondern mit dem Hinweis anbietet “es handelt sich hierbei um ein beratungsintensives Produkt, bitte kontaktieren Sie unsere Hotline für eine kompetente Fachberatung”, gegen die PreisangabenVO verstößt. Der Händler hatte in seinem Online-Shop mehrere Produkte ohne Angabe des Preises angeboten. Das klagende Konkurrenzunternehmen hatte den Händler daraufhin wegen eines Wettbewerbsverstoßes auf Unterlassung in Anspruch genommen. Das Gericht gab dem klagenden Unternehmen Recht.
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Dr. Carsten Föhlisch | 2.04.2004 |
Neue Urteile Das OLG München hat mit Urteil vom 12.02.2004 (29 U 4564/03) ent- schieden, dass eine Anbieterkennzeichnung nicht leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar im Sinne von § 6, Satz 1 TDG ist, wenn diese unter einem Link “Impressum” am unteren Seitenende platziert ist und dieser Link erst mittels Scrollens auf der vierten Bildschirmseite sichtbar wird. Der klägerische Bundesverband der Verbraucherzentralen e. V. (VZBV) konnte den Händler erfolgreich auf Unterlassung in Anspruch nehmen. Das Gericht beanstandete weiterhin, dass dem Verbraucher die Möglichkeit eingeräumt wurde, einen Button mit der Bezeichnung “Bestellung abschicken” zu betätigen, ohne dass der Händler zuvor darüber informierte, wie der Vertrag zustande kommt, und ob der Vertragstext gespeichert wird und dem Kunden zugänglich ist.
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Dr. Carsten Föhlisch | 18.12.2003 |
Neue Urteile Das Amtsgericht Herford hat mit nicht rechtskräftigem Urteil vom 21.8.2003 (12 C 274/03) entschieden, dass eine falsche Preisaus- zeichnung im Internet nach Vertragsschluss nicht mehr zur Anfechtung berechtigt. Die Rechtsprechung teilt sich damit in zwei Lager: während das AG Herford sich auf die Rechtsprechung des LG Köln beruft, sieht das OLG Frankfurt die Möglichkeit der Anfechtung falscher Online-Preise. Die sicherste Möglichkeit, nicht zur Lieferung zu einem falschen Preis verurteilt zu werden, ist die umsichtige Formulierung der Bestellbestätigung.
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Dr. Carsten Föhlisch | 18.12.2003 |
Neue Urteile Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 16.7.2003 (VIII ZR 302/02) entschieden, dass der Verkäufer bei Geschäften im Versandhandel grundsätzlich keine Bringschuld übernimmt. Das für Online-Händler vorteilhafte Urteil stellt klar, dass der Verkäufer bei Gattungsschulden mit Übergabe der Ware an die Transportperson von der Lieferpflicht frei wird. Geht die Ware auf dem Transportweg verloren, ist der Händler nicht zur erneuten Lieferung verpflichtet (Übergang der Sachgefahr). Davon streng zu trennen ist allerdings die sogenannte Preisgefahr: hier kommt es im Verbraucherhandel nach wie vor auf die tatsächliche Ablieferung beim Verbraucher (nicht Übergabe an die Transportperson) an. Erhält der Kunde die Ware nicht, müssen bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet werden.
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Dr. Carsten Föhlisch | 20.11.2003 |
Neue Urteile Das Landgericht Waldshut-Tiengen hat mit Beschluss vom 7.7.2003 (3 O 22/03 KfH) einem Online-Shop die Verwendung mehrerer AGB-Klauseln verboten. Das Gericht bestätigt überwiegend gesetzliche Vorschriften, die vielen Shop-Betreibern jedoch nicht bekannt sind. Zudem äußert es sich aber als eines der ersten Gerichte zu der Frage, ob eine Pflicht zur Verwendung der Originalverpackung wirksam vereinbart werden kann. Der Beschluss stellt zugunsten der Verbraucher dar, dass es sich um eine unwirksame Einschränkung der gesetzlich garantierten Verbraucherrechte handelt.
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Dr. Carsten Föhlisch | 20.11.2003 |
Neue Urteile Das OLG Hamburg hat mit rechtskräftigem Urteil vom 03.04.2003 (5 U 164/02) entschieden, dass ein Händler, der auf eigene Warenvorratshaltung verzichtet, dafür Sorge zu tragen hat, dass er bei einem vorbehaltslosen Angebot die fragliche Ware in einem angemessen kurzen Zeitraum liefern kann. Erkennt der Händler, dass dies nicht möglich ist, bietet er aber gleichwohl die Ware weiterhin ohne einschränkende Hinweise an, ist dies eine irreführende Werbung im Sinne von § 3 UWG.
Das Urteil macht deutlich, wie wichtig präzise Aussagen zur Verfügbarkeit der angebotenen Produkte sind. Sofern Sie nicht die unverzügliche Lieferung garantieren können, müssen Sie deutlich darauf hinweisen. Insbesondere ´Ampeln´ zum Lieferstatus sind gefährlich, wenn die Lieferaussagen nicht zutreffen. In solchen Fällen können Sie nicht nur seitens des Kunden auf Schadensersatz wegen Verzuges bzw. Nichtlieferbarkeit verklagt, sondern auch von Konkurrenten und Wettbewerbszentralen wegen unlauteren Praktiken abgemahnt werden.
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Dr. Carsten Föhlisch | 23.10.2003 |
Neue Urteile Durch ein Mitglied wurden wir auf ein Urteil des LG Hamburg vom 05.09.2003 (324 O 224/03) hingewiesen, das gleich drei Klauseln des Otto-Versandes für unzulässig erklärte. Eine sofortige Rügefrist bei offensichtlichen Mängeln (z.B. Transportschäden) ist demnach ebenso unzulässig wie die Vereinbarung einer Ersatzlieferung bei Nichtverfügbarkeit und ein Rücktritt vom Vertrag bei Nichtverfügbarkeit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Otto-Versand hat seine AGBs bislang nicht geändert.
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Dr. Carsten Föhlisch | 23.10.2003 |
Neue Urteile Gleich drei Gerichte hatten sich wieder mit der Frage zu befassen, ob die nach § 312e Abs. 1 Nr. 3 BGB erforderliche Bestätigung des Eingangs der Bestellung zugleich eine Vertragsannahme darstellt, d.h. der Händler zu Lieferung zwingend verpflichtet ist, auch wenn der Preis irrtümlich falsch angegeben wurde oder die Ware nicht verfügbar ist. Wenngleich ein BGH-Urteil aussteht, wurde die von Trusted Shops empfohlene Formulierung mehrfach eindeutig bestätigt.
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Dr. Carsten Föhlisch | 23.10.2003 |
Neue Urteile Das LG Essen nahm mit Urteil vom 13.02.2003 (16 O 416/02) zu Fragen der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei einem Vertragsschluss über das Internet und zur Auslegung von Erklärungen bezüglich einer Angebotsannahme (Bestellbestätigung) Stellung. Das für die Händler begrüßenswerte Urteil stellt klar, dass ein Link auf die AGBs oberhalb des Bestellbuttons für eine wirksame Einbeziehung genügt.
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Dr. Carsten Föhlisch | 1.10.2003 |
Neue Urteile Das Oberlandesgericht München hat am 11.09.2003 entschieden (AZ 29 U 2681/03), dass dem Besucher einer Website zugemutet werden kann, über zwei Links zur Anbieterkennzeichnung (Web-Impressum) zu gelangen. Als Kläger war die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. aufgetreten. Ein Münchner Großverlag hatte auf seiner Homepage einen Link mit “Kontakt” benannt, über den der Surfer auf die Unterseite “Impressum” gelangen konnte. Dort befanden sich alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben. Die zwei Klicks sah die Wettbewerbszentrale als Verstoß gegen Paragraph 6 Teledienstegesetz (TDG) an, wonach die Anbieterkennzeichnung “leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und stets verfügbar” sein muss. Für Mediendienste gibt es in Paragraph 10 Mediendienstestaatsvertrag MDStV eine gleichlautende Regelung.
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Dr. Carsten Föhlisch | 4.09.2003 |
Neue Urteile Das Landgericht Köln hat entschieden, dass die Bekanntgabe von Allgemeinen Geschäftsbedingungen über das Internet eine besonders leichte Verständlichkeit und Übersichtlichkeit bei der Formulierung der Klauseln verlangt. Beklagt war eine Fluglinie, die mehrere aus Sicht des Gerichts zu komplizierte Klauseln verwendete. Die Art der Bekanntgabe (Internet) verlange wegen der schwereren Lesbarkeit (Bildschirm) zudem eine besonders leichte Verständlichkeit und Übersichtlichkeit bei der Formulierung der Geschäftsbedingungen.
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Dr. Carsten Föhlisch | 4.09.2003 |
Neue Urteile Wie der BGH feststellte, verstößt das verwendete Buchungssystem eines beklagten Reisebüros nicht gegen die Grundsätze der Preisklarheit und der Preisangabeverordnung, auch wenn der Endpreis inklusive Steuern und Gebühren erst zum Schluss angegeben wird. Entscheidend war die Tatsache, dass zu Beginn der Dateneingabe eindeutig auf den noch nicht ermittelbaren Endpreis hingewiesen wurde.
Das begrüßenswerte Urteil verbessert die Lage für Online-Reisebüros, hat aber vermutlich auch Auswirkungen auf Händler, die Auslandsversandkosten erst am Schluss des Buchungsvorgangs angeben.
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Dr. Carsten Föhlisch | 31.07.2003 |
Neue Urteile Das Amtsgericht Wolfenbüttel hat mit rechtskräftigem Urteil vom 14.3.2003 (17 C 477/02) klargestellt, dass die E-Mail eines Shops an den Kunden, in der zum Ausdruck kommt, dass eine Vertragsbestätigung nachfolgen wird, keine Annahme der Kundenbestellung darstellt. Dieses für Händler begrüßenswerte Urteil schafft Klarheit in der Frage, wie Bestellbestätigungen formuliert werden können, ohne dass eine Lieferpflicht – etwa bei falschen Preisen – besteht. Damit wird die bislang empfohlene Musterformulierung von Trusted Shops gerichtlich bestätigt.
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Dr. Carsten Föhlisch | 10.07.2003 |
Neue Urteile Das LG Berlin hat am 17.06.2003 (16 O 743/02) in einem Verfahren auf Betreiben des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) entschieden, dass der nach § 312e Abs. 1 Nr. 1 BGB erforderliche Hinweis auf Korrekturmöglichkeiten von Eingabefehlern im Bestellverlauf kein bloßer Formalismus oder entbehrlich ist. Der Shop darf nicht darauf vertrauen, dass der Verbraucher seinen Computer bedienen kann, sondern muss ihm aktiv aufzeigen, wie er Eingaben korrigieren kann. Je nach Bestellprozess muss der Shop also z.B. darauf hinweisen, dass der Verbraucher nach oben scrollen, die Felder mit der Delete-Taste löschen und danach seine Daten neu eingeben kann. Da neue Abmahnungen denkbar sind, sollten Sie Ihren Bestellprozess noch einmal auf diesen Punkt hin überprüfen.
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Dr. Carsten Föhlisch | 17.06.2003 |
Neue Urteile Das Landgericht Kleve hat mit rechtskräftigem Urteil klargestellt, dass die Information über das Widerrufsrecht allein in Online-AGB nicht ausreicht. Der Verbraucher muss die Information zusätzlich in Textform erhalten (E-Mail, Lieferschein), anderenfalls verlängert sich die Widerrufsfrist auf unbestimmte Zeit. Im konkreten Fall durfte der Kunde eine Digitalkamera noch 4 Monate nach der Bestellung gegen volle Kaufpreiserstattung zurück geben.
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