Wird die gesetzliche Muster-Widerrufsbelehrung verwendet, gilt die sog. „Privilegierung“. Das bedeutet, dass das vorgesehene Muster per Gesetz als ausreichend gilt, um Ihre Informationspflicht zum Widerrufsrecht zu erfüllen, und dass Ihnen keine rechtlichen Nachteile durch Fehler entstehen können, die das gesetzliche Muster eventuell enthält. Der BGH entschied nun Mehr lesen...
Seit 1. Februar gelten neue Informationspflichten für Online-Händler, die auch an Verbraucher verkaufen. Diese Pflichten gelten aber nicht nur gegenüber deutschen Verbrauchern, sondern auch beim internationalen Handel. Damit Sie auch grenzüberschreitend sicher verkaufen können, haben wir für Sie internationale Muster erstellt. Mehr lesen...
Die Verbraucherrechterichtlinie wurde zum 13. Juni 2014 in deutsches Recht umgesetzt. Die redaktionelle Qualität der VRRL lässt dabei sehr zu wünschen übrig. Nicht alle Mängel der Richtlinie konnten dabei durch das Umsetzungsgesetz beseitigt werden. Zahlreiche Fragen, die für Online-Händler sehr bedeutend sind, sind noch ungeklärt. Einige dieser Mehr lesen...
Der Gesetzgeber hat Shopbetreibern ein Muster zur Belehrung über das Widerrufsrecht an die Hand gegeben, deren Verwendung auch zu empfehlen ist. Die letzte große Änderung an dieser Belehrung brachte eine kleine Neuerung, die manche Händler übersehen haben. Das kleine Wörtchen “auch” wurde hinsichtlich der Ausübung des Widerrufsrechtes Mehr lesen...
“Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.” hieß es bis zum 1. April 2008 in der Musterwiderrufsbelehrung aus der BGB-InfoV. Zahlreiche Abmahnwellen gingen durch das Land, nachdem die Instanzgerichte diese Belehrung für falsch und damit für wettbewerbswidrig hielten. Heute hat der BGH klargestellt: Die Belehrung war Mehr lesen...
Google Analytics sorgt weiterhin für Verärgerung bei den Datenschützern. Die mit Google geführten Gespräche zur Verbesserung der vielfach eingesetzten Webanalyse-Lösung wurden abgebrochen. Online-Händlern drohen nun Bußgeldern. Die Datenschützer denken sogar an einen Musterprozess. Hier erfahren Sie mehr über die Konsequenzen. Mehr lesen...
Nachdem im September 2009 der EuGH in der “Messner” Entscheidung Rahmenbedingungen für die deutschen Vorschriften zum Wertersatz festlegte, begann die Diskussion, ob die Wertersatz-Hinweise in der Widerrufsbelehrung verändert werden müssen oder nicht. Das LG Düsseldorf entschied jetzt, dass die Musterbelehrung des BMJ weiterhin so verwendet werden könne. Mehr lesen...
Wir berichteten bereits darüber, dass vor dem OLG Hamm ein Berufungsverfahren anhängig ist, in welchem zum einen über die rechtsmissbräuchliche Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen entschieden werden wird. Zum anderen wird sich das OLG auch zu der Frage äußern, ob die Verwendung des alten Musters zur Widerrufsbelehrung ein Wettbewerbsverstoß Mehr lesen...
Eigentlich sollte es sich mittlerweile herumgesprochen haben, dass seit 1.4.2008 die neue Musterbelehrung des Bundesjustizministeriums gilt. Seit 1.10.2008 ist auch die Übergangsfrist abgelaufen, so dass das alte Belehrungsmuster nicht mehr verwendet werden darf. Doch einige Shops verwenden immer noch das akut abmahngefährdete “frühestens” aus der alten Belehrung oder Mehr lesen...
Die bis zum 31.3.2008 geltende Muster-Widerrufsbelehrung enthält bekanntermaßen eine Reihe von Fehlern und Ungenauigkeiten, so auch zu der sog. Transportgefahr. Das KG Berlin (Beschluss v. 16.11.2007 – 5 W 341/07) hatte die Frage zu entscheiden, ob ein unvollständiger Passus zu der Frage, wer das Risiko des Paketverlustes Mehr lesen...