Elisa CeciliatiElisa Ceciliati, unsere Rechtsexpertin für Italien, informiert Sie hier bei uns im Shopbetreiber-Blog über die Gegebenheiten im italienischen E-Commerce. Dabei wird sie Sie sowohl über rechtliche wie auch über andere Branchen-News auf dem Laufenden halten. Denn klar ist: Je besser Sie den italienischen Markt und seine Besonderheiten kennen, desto erfolgreicher werden Sie dort verkaufen.

Handbuch für Online-Händler

Handbuch ItalienSie suchen alle rechtlichen Basics des italienischen E-Commerce in einem Dokument? Da können wir selbstverständlich behilflich sein: Unser Handbuch für Online-Händler in der italienischen Version hilft Ihnen bei der Internationalisierung. Zahlreiche Muster und praktische Tipps sollen Ihnen unter die Arme greifen, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: Auf das Verkaufen!

Hier geht’s zur Bestellung

Experten-Beiträge zum E-Commerce in Italien:

Deutsche AGB auf Italienisch: Geht das überhaupt?

Viele Online-Händler entscheiden sich an einem gewissen Punkt, in neue Märkte einzusteigen, um so neue Kunden zu gewinnen. Italien ist da ein verlockender Markt! Das klingt aber einfacher, als es in der Praxis ist. Denn als Händler muss man nicht nur die neuen Kunden kennen, sondern auch die neue Rechtsordnung. Reicht es, seine deutschen AGB einfach zu übersetzen?

Gibt es Abmahnungen in Italien? Nein, aber…

Der italienische Online-Handel ist nicht von Abmahnwellen bedroht wie der deutsche Handel. Aber Verstöße gegen die Vorschriften des Verbraucherkodex können mit sehr hohen Bußgeldern von der italienischen Wettbewerbsbehörde bestraft werden, da sind die Kosten einer Abmahnung im Vergleich sehr gering.

Verbraucherschlichtungsverfahren in Italien

Seit 9. Januar 2016 ist die neue EU-Verordnung über die Online-Streitschlichtung in Kraft. Diese Verordnung ist eng mit der so genannten ADR-Richtlinie verbunden, die in Italien bereits im August 2015 umgesetzt worden ist. Seit Januar 2016 treffen Händler in Italien umfangreiche Informationspflichten.

Zielmarkt Italien: Daten und Fakten zum E-Commerce 2015

Der E-Commerce-Markt in ganz Südeuropa wächst. An Platz zwei steht derzeit Italien. Aber wussten Sie, dass Italiener am liebsten im Ausland online einkaufen? Der Grund dafür ist einfach: Nur wenige italienische Händler bieten ihre Waren online an. Italien ist daher ein interessanter Markt für deutsche Online-Händler!

Unsere Expertin im Interview

1. Was und wo hast du studiert?

Elisa Ceciliati: Ich habe mein Studium der Rechtswissenschaft (Laurea Magistrale, d.h. insgesamt 5 Jahre Studiengang) an der Universität Alma Mater Studiorum Bologna absolviert. Ich habe zusätzlich nach meinem Abschluss in Italien, auch Rechtswissenschaften in Spanien an der Universidad Católica de Ávila studiert und bin bei der Anwaltskammer in Madrid eingetragen. Im Jahr 2011-2012 habe ich den Masterstudiengang am dem Europa-Institut in Saarbrücken besucht.

2. Was machst du bei Trusted Shops und wie lange bist du schon da?

Elisa Ceciliati: Ich arbeite bei Trusted Shops seit Mai 2013. Meine ersten Aufgaben als Legal Expert Italien waren die Erstellung der italienischen Qualitätskriterien von TS, die die italienischen Landspezifika berücksichtigten und die Betreuung von SMEs und Key-Accounts mit Zielmarkt Italien durch unsere Zertifizierung, um das Trusted Shops-Gütesiegel zu erhalten.

Ein Teil meiner Aufgaben war schon damals die kontinuierliche Aktualisierung unseres rechtlichen Know-How im Bereich E-Commerce Italien. Ich habe einige Whitepaper und Artikel zum Thema E-Commerce sowie unser Handbuch für Online-Händler (siehe oben) geschrieben. Außerdem berate ich unsere Kunden beim grenzüberschreitenden Handel.

3. Kaufen italienische Verbraucher gerne CrossBorder ein?

Elisa Ceciliati: Der Wert des Imports in Italien im E-Commerce Bereich (B2C) ist im Laufe der letzten Jahre bis auf 4,8 Milliarden Euro angewachsen – mit Wachstumsraten von bis zu 20%. Italiener kaufen gerne auch CrossBorder, aber nur, wenn der Online-Shop auch auf Italienisch gehalten ist.

4. Was sind wichtige Fragen, mit denen die deutschen Händler auf dich zukamen?

Elisa Ceciliati: Bei CrossBorder Projekten sieht man häufig die Tendenz der Suche nach einer allgemein passenden Lösung für verschiedene Länder: das funktioniert nicht immer. Je nach Bereich und Business-Model muss man bedeutende rechtliche Unterschiede in dem Shop und in den rechtlichen Infotexten berücksichtigen.

5. Was macht dich zum Experten im E-Commerce?

Elisa Ceciliati: Ich beschäftige mich mit der E-Commerce-Branche seit 2013 sehr intensiv und habe seitdem die Probleme und alltäglichen Fragen von zahlreichen Online-Händlern kennen gelernt – und zwar von den ganz kleinen italienischen Shops bis hin zu großen Konzernen. Nur mit diesem praktischen Hintergrund kann man seine Kunden praxisorientiert beraten und „business-oriented“ Lösungen finden.

6. Welche Bedeutung hat E-Commerce in Italien?

Elisa Ceciliati: E-Commerce hat in Italien eine immer stärker wachsende Bedeutung: Es handelt sich um einen Bereich, der sich trotz der schwierigen wirtschaftlichen Lage der letzten Jahre ein stetiges Wachstum gezeigt hat. Gerade für Schnäppchen und Sonderangebote, Flash Sales usw. ist die Aufmerksamkeit der Italiener auf Online-Shopping immer größer geworden.

7. Was würdest du selbst in deinem Land online verkaufen?

Elisa Ceciliati: Ich würde mir eine Nische aussuchen und Produkte anbieten, die normalerweise im stationären Handel nicht verkauft werden. Luxusgüter sind immer ein Treffer, aber auch Sektoren wie Food&Grocery und Beauty spielen eine immer wichtigere Rolle. Die Hauptsache ist, einen professionellen Online-Auftritt und ein Auge auf die Details (sowohl im Shop als auch nach der Bestellung) zu haben, um den Kunden die beste und reibungslose Kauferfahrung zu versichern.

8. Gibt es im italienischen E-Commerce Besonderheiten, auf die man als deutscher Händler achten sollte?

Elisa Ceciliati: Im B2C Handel müssen die Informationen, die man dem Verbraucher zur Verfügung stellt, mindestens auf Italienisch vorliegen. Das schreibt das Gesetz zwingend vor.

Gerade für deutsche Händler ist noch ein Punkt sehr wichtig: In Italien gilt ein an die Öffentlichkeit gerichtetes Angebot, das in seinen wesentlichen Elementen vollständig ist, als rechtliches Angebot gilt. Das bedeutet, dass der Vertrag im Online-Shop bereits beim Klicken auf dem Bestell-Button zustande kommt. In der Beratung helfe ich selbstverständlich deutschen Online-Händlern dabei, die rechtlichen Klippen in Italien zu umschiffen.

Mehr zu Elisa Ceciliati

Folgen Sie unserer E-Commerce Expertin für Italien auf Twitter unter @Elisa_Ceciliati und bei LinkedIn.