experts_rafael_280Rafael Gómez-Lus, unser Rechtsexperte für Spanien, informiert Sie hier bei uns im Shopbetreiber-Blog über die Gegebenheiten im spanischen E-Commerce. Dabei hält er Sie sowohl über rechtliche wie auch über andere Branchen-News auf dem Laufenden. Denn klar ist: Je besser Sie den spanischen Markt kennen, desto erfolgreicher werden Sie dort verkaufen.

Handbuch für Online-Händler

Handbuch SpanienSie suchen alle rechtlichen Basics des spanischen E-Commerce in einem Dokument? Da können wir selbstverständlich behilflich sein: Unser Handbuch für Online-Händler in der spanischen Version hilft Ihnen bei der Expansion. Zahlreiche Muster und praktische Tipps sollen Ihnen unter die Arme greifen, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: Auf das Verkaufen!

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Experten-Beiträge zum spanischen E-Commerce

Das rechtliche Umfeld in Spanien

Andere Länder, andere Sitten. Im grenzüberschreitenden E-Commerce müssen Sie Verbraucherschutz- und Wettbewerbsrecht des Ziellandes berücksichtigen. Unter Umständen können Sie sogar im Zielland verklagt werden. In diesem Beitrag informieren wir Sie über das Justizsystem und die alternative Streitschlichtung in Spanien.

Rechtssichere Newsletter-Werbung in Spanien

Newsletter-Werbung ist eine sehr beliebte Werbemaßnahme – auch in Spanien. Auch hier sind Sie aber an strenge rechtliche Anforderungen gebunden. In Spanien kann die unzulässige Zusendung von Newslettern teuer werden: Es drohen Bußgelder bis zu 150.000 Euro.

Unser Experte im Interview

1. Was und wo hast du studiert?

Rafael Gomez-Lus: Ich habe mein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Zaragoza absolviert und abgeschlossen. Zudem habe ich einen Master in International Business an der Grenoble Ecole de Management in Frankreich abgeschlossen. Ich bin als spanischer Rechtsanwalt (Abogado) bei der Rechtsanwaltskammer Huesca (Colegio de Abogados de Huesca) zugelassen.

2. Was machst du bei Trusted Shops und wie lange bist du schon da?

Rafael Gomez-Lus: Als Legal Expert Spanien beantworte ich die Fragen der Fachabteilungen rund um das Thema E-Commerce in Spanien und berate unsere Kunden bei grenzüberschreitenden E-Commerce-Projekten über das spanische Recht. Um diese Aufgabe zu bewältigen, beobachte ich die Rechtsprechung und Gesetzgebung zum E-Commerce in Spanien. Außerdem veröffentliche ich regelmäßig Beiträge zum E-Commerce Recht.

3. Kaufen spanische Verbraucher gerne Cross-Border ein?

Rafael Gomez-Lus: Ja, spanische Verbraucher kaufen nach Angaben der spanischen Wettbewerbsbehörde „Comisión Nacional de los Mercados y la Competencia“ (CNMC) gerne grenzüberschreitend ein – der Anteil an grenzüberschreitenden Einkäufen beträgt 40%.

4. Was macht dich zum Experten im E-Commerce?

Rafael Gomez-Lus: Seit 2012 arbeite ich an der Lokalisierung von Trusted Shops in Spanien. Ich habe zahlreiche Online-Shops beraten, Prüfungsprozesse und Verträge für den spanischen Markt entworfen und bei der Akquise von Kunden und Entwicklungen von Partnerschaften mitgewirkt. Durch diese Tätigkeiten habe ich mein praktisches Know-how über den spanischen E-Commerce Markt erworben. Dieses rechtliche und praktische Wissen teile ich gerne und deshalb kläre ich regelmäßig in den spanischen Medien über E-Commerce Themen (z.B. El País, Computer Hoy, Radio Nacional de España) auf.

5. Welche Bedeutung hat E-Commerce in Spanien?

Rafael Gomez-Lus: Der E-Commerce hat in den letzten Jahren in Spanien eine rasante Entwicklung erlebt. Während sich andere Branchen in einer schwachen wirtschaftlichen Situation befanden, verzeichnete der spanische E-Commerce Markt zweistellige Wachstumsraten. Im Jahr 2014 wurden 14,4 Milliarden Euro Umsatz in Spanien generiert. Nach Angaben der spanischen Wettbewerbsbehörde „Comisión Nacional de los Mercados y la Competencia“ (CNMC) hat der E-Commerce in Spanien im dritten Quartal einen Umsatz von 4,1 Milliarden erreicht, das sind 25% mehr als im vorherigen Jahr. Dieses Wachstum soll sich nach Prognosen auch in den kommenden Jahren weiter fortsetzen.

6. Was würdest du selbst in deinem Land online verkaufen?

Rafael Gomez-Lus: Ich würde versuchen, deutsche Lebensmittel online zu verkaufen. In Spanien gibt es eine große Zahl deutscher Auswanderer – ein entsprechender Markt für diese Produkte wäre also durchaus vorhanden. Natürlich wäre der Transport und evtl. eine Lagerung in Spanien eine Herausforderung, die man meistern müsste – insbesondere weil viele Auswanderer auf den spanischen Inseln leben.

7. Gibt es im spanischen E-Commerce Besonderheiten, auf die man als deutscher Händler achten sollte?

Rafael Gomez-Lus: In Spanien gibt es eine ganz besondere Regelung zur Rückerstattung des Kaufpreises nach Widerruf durch den Verbraucher: Wenn der Unternehmer den Kaufpreis nicht innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag des Widerrufs erstattet, kann der Verbraucher vom Händler das Doppelte des geschuldeten Betrages verlangen. Grund für diese Regelung: Mögliche Verzögerungen bei der Rückerstattung sollten vermieden werden, denn in Spanien ist Zahlungsverzug traditionell leider weit verbreitet.

Eine weitere Besonderheit besteht auch bei der Lieferung auf die Kanaren: Die Kanaren gehören nicht zum EU-Mehrwertsteuergebiet, das heißt, beim Verkauf dort hin fällt keine „normale“ Umsatzsteuer an. Stattdessen fallen lokale Steuern auf den Verbrauch an. Darüber muss der Verbraucher informiert werden.

8. Du arbeitest auch oft in Cross-Border Projekten. Was sind wichtige Fragen, mit denen die Händler auf dich zukamen?

Rafael Gomez-Lus: Die Fragen sind unterschiedlich, zwei Bereiche kommen dabei am häufigsten vor.

Die erste Kategorie besteht aus grundlegenden Fragen wie: Kann ich meine Texte ins Spanische übersetzen oder welches Recht gilt, wenn ich nach Spanien verkaufe?

Die zweite Gruppe besteht aus gezielten Fragen nach den Abweichungen zum deutschen Recht, wie zum Beispiel, wie die Nutzung von Cookies in Spanien geregelt ist. Händler wollen wissen, welche Änderungsmaßnahmen durchführt werden müssen und welche Risiken bei der Nichteinhaltung der nationalen Regelungen bestehen. In der Beratung helfe ich selbstverständlich deutschen Online-Händlern dabei, die rechtlichen Klippen in Spanien zu umschiffen.

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