Dr. Carsten Föhlisch | 10.07.2003 |
Neue Urteile Das LG Berlin hat am 17.06.2003 (16 O 743/02) in einem Verfahren auf Betreiben des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) entschieden, dass der nach § 312e Abs. 1 Nr. 1 BGB erforderliche Hinweis auf Korrekturmöglichkeiten von Eingabefehlern im Bestellverlauf kein bloßer Formalismus oder entbehrlich ist. Der Shop darf nicht darauf vertrauen, dass der Verbraucher seinen Computer bedienen kann, sondern muss ihm aktiv aufzeigen, wie er Eingaben korrigieren kann. Je nach Bestellprozess muss der Shop also z.B. darauf hinweisen, dass der Verbraucher nach oben scrollen, die Felder mit der Delete-Taste löschen und danach seine Daten neu eingeben kann. Da neue Abmahnungen denkbar sind, sollten Sie Ihren Bestellprozess noch einmal auf diesen Punkt hin überprüfen.
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Dr. Carsten Föhlisch | 1.04.2003 |
Neue Urteile Nach einem Urteil des LG Berlin liegt ein Verstoß gegen die Anbieterkennzeichnungspflicht vor, wenn auf der Startseite eines Shops lediglich der Nachname des Inhabers aufgeführt wird. Eine derart unvollständige Anbieterkennzeichnung berechtigt zu kostenpflichtigen Abmahnungen.
Im vorliegenden Fall wurde auf der Startseite der Name des Shops, die Anschrift und der Nachname des Inhabers genannt. Der komplette Name des Inhabers konnte den AGB entnommen werden.
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Dr. Carsten Föhlisch | 31.01.2003 |
Abmahnungen Wie schon am 30.07.2002 berichtet wurde, gilt seit dem 1.1.03 die neue Preisangabenverordnung.
Es ist damit zu rechnen, dass verstärkt Abmahnungen durch Kon- kurrenten oder Verbraucherschutzverbände vorkommen werden. Jeder sollte im eigenen Interesse nochmals seine Preisangaben auf Transparenz überprüfen.
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Dr. Carsten Föhlisch | 31.01.2003 |
Abmahnungen Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat schwere Mängel bei Online-Shops festgestellt. Der vzbv untersuchte seit Oktober 2002, ob die Internet-Shops führender Unternehmen den gesetzlichen Mindestanforderungen für das Einkaufen im Netz entsprechen. Lediglich bei 38 von 211 untersuchten Anbietern hatten die Verbraucherschützer nichts zu beanstanden.
Trusted Shops hat bereits Kontakt zu dem Verband aufgenommen, um dessen Auffassung im Vorfeld einer potenziellen Abmahnung zu berücksichtigen.
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Dr. Carsten Föhlisch | 5.01.2003 |
Abmahnungen Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (VZBV) nimmt wieder verstärkt Online-Shops unter die Lupe: abgemahnt wurde ein Händler, der keine technischen Mittel zur Erkennung und Korrektur von Eingabefehlern bei der Eingabe der Bestellerdaten bereitgehalten hatte.
Diese Pflicht besteht seit 1.1.2002 und ist seitdem auch Teil der Trusted Shops Anforderungen: Vor Abgabe der verbindlichen Bestellung muss über die technische Möglichkeit, Eingabefehler zu korrigieren (z.B. Reset-Button) informiert werden. Sinn der gesetzlichen Vorschrift ist es, unerfahrenen Nutzern zu ermöglichen, z.B. Fehler in der Anschrift zu korrigieren. Dies kann auf verschiedene Arten geschehen (Reset-Button, Kontrollseite mit Zurück-Möglich- keit etc.).
Angesichts der jüngsten Abmahnungen empfiehlt Trusted Shops eine erneute Kontrolle der Korrekturmöglichkeiten im Bestellsystem. Für Rückfragen stehen wir Ihnen zur Verfügung.
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