Dr. Carsten Föhlisch | 10.07.2006 |
Neue Urteile Das LG Landau hat mit Urteil vom 17.2.2006 (HK O 977/05) entschieden, dass die von einem Online-Händler gegenüber einem Verbraucher verwendete AGB-Klausel “Versand auf Risiko des Käufers” nach §§ 474 Abs. 2, 447 BGB, § 4 Nr. 11 UWG unzulässig ist.
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Dr. Carsten Föhlisch | 6.04.2006 |
Neue Urteile Nach einem Urteil des OLG Koblenz v. 9. 1. 2006 (12 U 740/04) muss die Widerrufsbelehrung die ladungsfähige Anschrift des Widerrufsadressaten enthalten, wenn nicht das amtliche Belehrungsmuster verwendet wird. Der Hinweis auf das “Postfach” genüge nicht. Abweichende Rechtsprechung zur Rechtslage vor In-Kraft-Treten des § 14 Abs. 4 BGB-InfoV sei überholt. Der mangels ausreichender Widerrufsbelehrung nicht verspätete Widerruf führt dazu, dass das Vertragsverhältnis ex nunc in ein Rückabwicklungsverhältnis umgewandelt wird. Auch dieses Urteil zeigt eindrucksvoll die Risiken auf, die mit einer Widerrufsbelehrung verbunden sind, die nicht dem amtlichen Belehrungsmuster entspricht.
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Dr. Carsten Föhlisch | 3.05.2005 |
Neue Urteile Das Kammergericht Berlin hat mit Beschluss vom 04.02.2005 (5 W 13/05) entschieden, dass eine Klausel in AGB eines Online-Händlers, wonach Mängel sowie Materialfehler an der Ware innerhalb einer Woche nach “Empfang” der Sendung zu melden sind, unwirksam ist und der Händler bei Verwendung dieser Klausel zugleich wettbewerbswidrig handelt. Während das Kammergericht eine Rügefrist von einer Woche ab “Erkennbarkeit” des Mangels für zulässig hält, hatte vor einiger Zeit das LG Hamburg entschieden, dass Rügefristen im Online-Handel gegenüber Verbrauchern generell unzulässig sind.
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