Ulrich Hafenbradl | 7.11.2006 |
In eigener Sache, Studien
Vom Datenschutz bis zur Warenrückgabe: Damit die Verbraucher beim Internet-Einkauf zu ihrem Recht kommen, müssen Onlineshops zahlreiche Regeln und Gesetze befolgen. Allerdings wissen die meisten Konsumenten nicht, was erlaubt ist und was nicht. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Studie von Trusted Shops, Europas größtem Aussteller von Gütesiegeln für Onlineshops.
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Ulrich Hafenbradl | 23.10.2006 |
Studien
Wir berichteten bereits über die öffentliche Konsultation der Fernabsatzrichtlinie, an der jeder teilnehmen kann. Nun hat uns die nationale Verbindungsstelle der EU-Kommission gebeten, einen Fragebogen zum Thema zu übermitteln. Wir halten die Teilnahme an dieser Umfrage für sehr sinnvoll.
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Dr. Carsten Föhlisch | 11.09.2006 |
Abmahnungen, Neue Urteile Nachstehend haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten zu den neuen Entscheidungen zusammengestellt.
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Dr. Carsten Föhlisch | 1.09.2006 |
Abmahnungen
UPDATE: In einem zweiten Beschluss vom 12. Januar 2007 hat das OLG Hamburg seine eigene Auffassung bestätigt und überdies der Ansicht eine Absage erteilt, dass eine 90tägige Abrufbarkeit der Widerrufsbelehrung in der Rubrik “Mein eBay” der Textform entspreche (dies hatte das LG Hamburg angenommen).
Vor kurzem hatten wir über ein Urteil des Kammergerichts Berlin berichtet, nach dem die Widerrufsfrist bei eBay einen Monat statt zwei Wochen beträgt. Wir halten diese Entscheidung für falsch. Auch nach Ansicht der Wettbewerbszentrale ist “weder die Abgabe einer Unterlassungserklärung (die bereits mit Kosten verbunden sein wird) noch die Verlängerung der Widerrufsfrist, die mit gravierenden Nachteilen für gewerbliche eBay-Versteigerer verbunden ist, empfehlenswert”.
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Dr. Carsten Föhlisch | 16.08.2006 |
Abmahnungen, Neue Urteile Das Kammergericht Berlin hat mit Beschluss v. 18.7.2006 (5 W 156/06) entschieden, dass im gewerblichen Endverbraucherhandel über eBay nicht eine Widerrufsfrist von zwei Wochen (§ 355 Abs. 1 Satz 2 BGB), sondern von einem Monat (§ 355 Abs. 2 Satz 2 BGB) gelte. Grund dafür sei, dass der Vertrag bei eBay bereits mit Auktionsablauf und Höchstgebot des Kunden und nicht erst mit einer Bestätigungsmail durch den Händler bzw. Versand der Ware zustande kommt und somit die fristauslösende Belehrung in Textform (§ 126b BGB, z.B. E-Mail, Papierform) erst nach Vertragsschluss erteilt werde.
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Dr. Carsten Föhlisch | 6.04.2006 |
Neue Urteile Das LG Stuttgart hat mit Urteil v. 30.9.2005 (38 O 79/05 KfH) zu der Gestaltung der Widerrufsbelehrung im Falle des Verkaufs von Handys ohne Mobilfunkverträge und zu weiteren Fragen des Widerrufsrechtes Stellung genommen. Schließt ein Anbieter von Mobiltelefonen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Kauf von Handys ohne Kartenvertrag den Widerruf für den Fall der Ausführung der Dienstleistung vor Ende der Widerrufsfrist aus, so benachteilige er, so das Gericht, seine Kunden unangemessen, weil es sich bei dem Grundgeschäft um einen reinen Kaufvertrag handelt. Das Urteil zeigt exemplarisch Probleme auf, die entstehen, wenn von dem amtlichen Belehrungsmuster abgewichen wird.
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Dr. Carsten Föhlisch | 8.12.2005 |
Studien “Im laufenden Weihnachtsgeschäft werden über das Internet voraussichtlich 3,6 Milliarden Euro (Gesamtumsatz November und Dezember) umgesetzt. Das sind zwölf Prozent mehr als im Weihnachtsgeschäft 2004, als Geschenke für 3,2 Milliarden Euro über das WorldWideWeb verkauft wurden.” Das erklärte Holger Wenzel, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbands des Deutschen Einzelhandels (HDE). Insgesamt erziele der Online-Handel im November und Dezember etwa 25 Prozent seines Jahresumsatzes.
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Dr. Carsten Föhlisch | 9.11.2005 |
Abmahnungen Solange es kein abweichendes BGH-Urteil zum Thema gibt, stehen die Chancen, sich gegen eine Abmahnung erfolgreich zu wehren, nicht besonders gut. Vor allem kann nicht ohne weiteres von einer rechtsmissbräuchlichen Massenabmahnung ausgegangen werden. Zwar kann eine Vielzahl gleich lautender Abmahnschreiben ein Indiz für einen Rechtsmissbrauch bieten. Wenn aber z.B. jemand den Download eines illegal verbreiteten MP3-Musikstücks verhindern will, ist dies nur dadurch möglich, dass alle Website-Betreiber angeschrieben werden, die dieses Stück zum Download anbieten.
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