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Beiträge zum Thema "Fernabsatz"

Sie finden hier jede Menge Praxis-Tipps, Muster, Checklisten und Urteile zu Abmahnung, AGB, eBay, Widerruf und Wettbewerbsrecht von den Trusted Shops Experten.

Dr. Carsten Föhlisch

Vier Landgerichte entscheiden: Die amtliche Musterwiderrufsbelehrung ist wirksam

Dr. Carsten Föhlisch | 24.10.2007 | Abmahnungen, In eigener Sache, Neue Urteile

hürdeDie Leser des Shopbetreiber-Blogs wissen, dass die Frage, ob das Muster für die Widerrufsbelehrung des Bundesjustizministeriums wirksam ist oder nicht, ein ungeklärter Dauerbrenner ist. Frau Zypries hält das Muster für wirksam, hat aber gleichwohl nach fünf Jahren Untätigkeit Korrekturen angekündigt, weil einige Gerichte das Muster für unwirksam halten.

Die Staatsanwaltschaft Magdeburg wurde für die Verwendung des Musters bei einem eBay-Verkauf abgemahnt und die Medien berichten über “Anwälte als Abzocker“, die die unklare Lage ausnutzen. Der BGH traf bislang keine Entscheidung, ob das Muster den gesetzlichen Vorgaben genügt. Nun gibt es wieder etwas Neues: gleich vier Landgerichte halten das Muster nun doch für wirksam! Was denn nun?

Lesen Sie hier weiter, was Sie Abmahnern entgegen halten können, falls das Muster bei Ihnen abgemahnt wird.

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Dr. Carsten Föhlisch

OLG Hamburg: Bitte um Frankierung der Rücksendung bei Widerruf zulässig

Dr. Carsten Föhlisch | 22.10.2007 | Abmahnungen, Neue Urteile

mausIm Gegensatz zu den Regelungen fast aller anderen europäischen Mitgliedsstaaten müssen Online-Händler nach deutschem Recht im Regelfall (abgesehen von der 40-EUR-Klausel) die Kosten der Rücksendung bei Ausübung des Widerrufsrechtes tragen. Zusätzliche Wettbewerbsnachteile entstehen dadurch, dass der Kunde die Ware auch “unfrei” zurückschicken kann, denn hierdurch entsteht unnötiges Strafporto.

Das OLG Hamburg hat nun erfreulicherweise mit Beschluss v. 20.4.2007 (Az.: 3 W 83/07) entschieden, dass zumindest eine Bitte an den Kunden, das Paket ausreichend zu frankieren, keine unzulässige Einschränkung des Widerrufsrechtes darstellt.

Lesen Sie mehr über die streitgegenständliche Klausel und die Begründung des Gerichts.

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Dr. Carsten Föhlisch

OLG Hamburg: Händler können nicht klüger sein als der Gesetzgeber

Dr. Carsten Föhlisch | 10.10.2007 | Abmahnungen, Neue Urteile

ErleuchtungDer V. Zivilsenat des OLG Hamburg ist in letzter Zeit schon häufiger durch Entscheidungen zum Online-Handel positiv aufgefallen und hat seinen Kollegen vom III. Zivilsenat desselben Gerichtes in so manchem Punkt widersprochen. Nun hatten sich die hanseatischen Richter mit der umstrittenen Muster-Widerrufsbelehrung zu befassen und entschieden, dass die Belehrung zwar unvollständig ist, ihre Verwendung aber nicht gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Die einleuchtende Begründung:

“Es wäre eine Überspannung der Pflichten eines Gewerbebetreibenden, wenn man verlangen wollte, dass er in dem überaus komplizierten und verschachtelten Fernabsatzrecht klüger sein soll als der Gesetzgeber.”

Das spricht so manchem abmahngebeutelten Händler aus der Seele, hat doch Bundesjustizministerin Zypries das Muster immer noch nicht korrigiert. Wir stimmen zu und nehmen dies zum Anlass, die Entscheidung in voller Länge zur Verfügung zu stellen.

Lesen Sie hier den Beschluss des Gerichts im Volltext.

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Dr. Carsten Föhlisch

BGH: Sternchenverweis auf enthaltende Umsatzsteuer genügt

Dr. Carsten Föhlisch | 9.10.2007 | Abmahnungen, Neue Urteile

Beispiel Preisangabe bei www.menswear.deDer Bundesgerichtshof verkündete am 4. Oktober nicht nur eine Entscheidung, mit der die Pflicht zum Hinweis auf Umsatzsteuer und Versandkosten gelockert wurde, sondern nahm am gleichen Tag in einer weiteren Entscheidung (Urteil v. 4.10.2007, I ZR 22/05) explizit zur Platzierung dieses Hinweises Stellung. Demnach genügt es, einen Hinweis auf die im Preis enthaltende Umsatzsteuer mittels eines deutlichen Sternchenhinweises zu geben, er muss nicht neben dem Preis platziert sein.

Damit ist die strenge Rechtsprechung des OLG Hamburg, die zahlreiche Abmahnwellen ausgelöst hatte, Rechtsgeschichte geworden. Der BGH urteilte auch händlerfreundlich, dass ein Hinweis auf die Gewährleistungsbestimmungen überhaupt nicht erforderlich ist, wenn die gesetzlichen Bestimmungen gelten sollen.

Lesen Sie weiter, wie der Bundesgerichtshof seine Entscheidung begründet.

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Dr. Carsten Föhlisch

BGH lockert Pflicht zum Hinweis auf Umsatzsteuer und Versandkosten

Dr. Carsten Föhlisch | 4.10.2007 | Abmahnungen, Neue Urteile

Preisauszeichnung: BGH lockert Pflicht zum Hinweis auf Umsatzsteuer und VersandkostenDie Preisangabenverordnung verpflichtet Online-Händler, darauf hinzuweisen, dass in den genannten Preisen die Umsatzsteuer enthalten ist, und ob Versandkosten anfallen. Strittig war bislang, an welcher Stelle im Online-Shop diese Angaben zu machen sind. Vor allem das OLG Hamburg legte einen sehr strengen Maßstab an und meinte, ein Hinweis müsse unmittelbar neben jedem Preis vorhanden sein. Da viele Shop-Systeme dies technisch nicht hergaben, löste das OLG Hamburg damit mehrere beispiellose und teilweise rechtsmissbräuchliche Abmahnwellen aus. Dem hat der Bundesgerichtshof heute die Grundlage entzogen. Der BGH entschied, dass der Hinweis auf Umsatzsteuer und Versandkosten nicht neben jedem Preis erfolgen muss (Urteil v. 4.10.2007, I ZR 143/04).

Doch was bedeutet dies für die Gestaltung des Online-Shops im Detail?

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Dr. Carsten Föhlisch

Kostenloses eBook “Internetrecht” zum Download

Dr. Carsten Föhlisch | 28.09.2007 | In eigener Sache

Kostenloses eBook Internetrecht zum DownloadHeute ist wieder soweit: Die neue Fassung des bekannten und bewährten Skripts “Internetrecht” von Professor Dr. Thomas Hoeren wurde auf den Stand September 2007 gebracht und steht ab sofort zum kostenlosen Download bereit. Das Skript wurde grundlegend aktualisiert, umfasst mittlerweile 569 Seiten und ist über 3 MB groß. Die neue Fassung umfasst u.a. Aktualisierungen im Domainrecht, 2. Korb und Reform de Urheberrechts, neue Kapitel zum Computerstrafrecht und zum Vertragsrecht im TK-Bereich (insbes. Mehrwertdienste), aktuelle Rechtsprechung zum UWG (z.B. Google AdWords) und weitere Neuerungen. Auf den neuesten Stand gebracht wurde auch das Kapitel “Verbraucherschutz im Internet”.

Lesen Sie hier mehr über den Autor und wo Sie das eBook herunterladen können.

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Dr. Carsten Föhlisch

BGH fällt immer noch keine Entscheidung zur Musterwiderrufsbelehrung

Dr. Carsten Föhlisch | 26.09.2007 | Abmahnungen, In eigener Sache, Neue Urteile

Help

Eigentlich wollte der Bundesgerichtshof (AZ: VIII ZR 25/07) laut eigener Pressemitteilung heute ein Grundsatzurteil darüber sprechen, ob die Musterbelehrung des Bundesjustizministeriums den gesetzlichen Anforderungen genügt. Im Streitfall orientierte sich die Bertelsmann-Tochterfirma inmediaOne bei ihren Haustürgeschäften an diesem Text, ebenso wie tausende Online-Händler, die die Entscheidung mit Spannung erwarteten. Nachdem der BGH jedoch in der mündlichen Verhandlung angedeutet hatte, dass diese Formulierung aus dem Muster den Verbraucher benachteiligt, zog die immediaOne überraschend ihre Revision zurück, um kein nachteiliges Grundsatzurteil zu riskieren.

Damit haben Online-Händler nun nach wie vor keine Rechtssicherheit bei Verwendung des Musters.

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Dr. Carsten Föhlisch

OLG Köln: Widerrufsfrist bei eBay und Wirksamkeit der Muster-Widerrufsbelehrung

Dr. Carsten Föhlisch | 24.09.2007 | Abmahnungen, Neue Urteile

KölnDas OLG Köln (Urteil v. 3.8.2007, 6 U 60/07) hat sich als wohl erstes Gericht ausführlich mit den bislang vertretenen Auffassungen zu den Themen Textform, Widerrufsfrist, Informationen und Belehrung sowie dem amtlichen Widerrufsmuster auseinander gesetzt und ein wohl begründetes, differenzierteres Urteil gesprochen.

Ebenso wie das OLG Hamburg und das KG Berlin sind die rheinischen Richter der Ansicht, dass Angaben auf einer eBay Angebotsseite das Textformerfordernis nicht erfüllen, so dass die Frist hier einen Monat beträgt. Anderer Auffassung ist das OLG Köln allerdings zur Verwendung der amtlichen Musterwiderrufsbelehrung: diese könne sowohl zur Information auf der Internetseite als auch zur Belehrung in Textform eingesetzt werden, auch wenn kleinere Korrekturen vorgenommen werden.

Sind nun keine Abmahnungen des Musters mehr zu befürchten?

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Dr. Carsten Föhlisch

OLG Karlsruhe: Kunde muss bei Widerruf die Hinsendekosten nicht tragen

Dr. Carsten Föhlisch | 21.09.2007 | Abmahnungen, Neue Urteile

PaketeWährend es zu den Kosten der Rücksendung im Falle des Widerrufs eine klare gesetzliche Vorgabe gibt, fehlt eine Regelung zu den Kosten des ursprünglichen Versandes (sog. Hinsendekosten) vollständig im Gesetz. Schon bislang entschieden die Gerichte überwiegend, dass der Kunde diese Kosten nicht tragen muss, da er anderenfalls vom Widerruf abgehalten werden könne. Das OLG Karlsruhe (Urteil vom 5. September 2007, AZ 15 U 226/06) hat diese Rechtsprechung nun mit einem lang erwarteten Berufungsurteil in einem Verfahren der Verbraucherzentrale NRW gegen den Heine Versand bestätigt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig und die Revision zum BGH ist zugelassen.

Müssen Shopbetreiber nun in der Widerrufsbelehrung darüber aufklären, dass die Hinsendekosten erstattet werden?

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Dr. Carsten Föhlisch

BGH verhandelt zur Wirksamkeit der Musterwiderrufsbelehrung

Dr. Carsten Föhlisch | 19.09.2007 | Abmahnungen, Neue Urteile

JusticiaDass Onlinehändler es nicht leicht haben, eine korrekte Widerrufsbelehrung zu formulieren, ist ein bekanntes Problem. Die Landgerichte Halle und Koblenz hatten das Muster für unwirksam erklärt. Mittlerweile erwägt Bundesministerin Zypries angesichts zahlreicher Abmahnungen von Händlern, die sich auf das Muster verlassen, eine Korrektur des Mustertextes. Der Bundesgerichtshof könnte die Situation nun entspannen oder verschärfen: In dem Koblenzer Verfahren findet am 26. September die Revisionsverhandlung vor dem BGH statt (Az.: VIII ZR 25/07), der laut eigener Pressemitteilung voraussichtlich über die Wirksamkeit der Musterbelehrung entscheiden wird. Was bedeutet das für Online-Händler?

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Ulrich Hafenbradl

Internationaler Warenverkauf – Deutsche oder lokale Umsatzsteuer?

Ulrich Hafenbradl | 17.09.2007 | Gesetze, Marketing

FrageDa unsere Checkliste zum internationalen Warenverkauf reges Interesse gefunden hat und auch zum Thema “Umsatzsteuer bei Verkauf außerhalb Deutschlands” noch Anmerkungen und Fragen kamen, bringen wir eine Fortsetzung: Lieferungen an Privatpersonen außerhalb von Deutschland und innerhalb der EU sind entgegen einer immer wieder auftauchenden Meinung nicht umsatzsteuerbefreit.

Da viele Shopbetreiber hierzu Klärungsbedarf haben, stellen wir in diesem Beitrag einmal die Grundlagen zusammen.

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Ulrich Hafenbradl

Internationaler Warenverkauf – Die Checkliste für Shopbetreiber

Ulrich Hafenbradl | 14.09.2007 | Marketing, Shopsoftware / SEO

world map

Immer wieder kommen Fragen von Shopbetreibern zum Verkauf außerhalb von Deutschland. Es beginnt mit der Schweiz und Österreich, dann kommt noch eine englische Sprachvariante hinzu, weil die Shopsoftware es anbietet und schon spricht man theoretisch einen guten Teil des internationalen Marktes an. Aber ist es gar so einfach? Welche Fragen sollte man vor der Internationalisierung beantwortet haben?

Wir geben Ihnen hier eine Checkliste an die Hand.

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Dr. Carsten Föhlisch

Zypries plant schärfere Maßnahmen gegen Telefonwerbung

Dr. Carsten Föhlisch | 13.09.2007 | Gesetze, Marketing

TelefonBundesministerin Zypries hat gestern einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung der unerlaubten Telefonwerbung angekündigt. Nach der geplanten Neuregelung soll es künftig neben Bußgeldern für Cold Calls bis zu 50.000 € keinerlei Ausnahmen vom Widerrufsrecht gemäß § 312d Abs. 4 BGB geben, wenn der Vertrag telefonisch geschlossen wurde, so dass z.B. auch Maßanfertigungen zurückgegeben werden könnten. Verbraucherschützer hatten sogar gefordert, dass Verträge gar nicht mehr telefonisch geschlossen werden dürfen. Was sich noch ändern soll, lesen Sie hier.

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Dr. Carsten Föhlisch

LG Wuppertal: Widerrufsrecht bei angebrochenen Kosmetika

Dr. Carsten Föhlisch | 11.09.2007 | Abmahnungen, Neue Urteile

PaketeAls im Jahr 1997 die europäische Fernabsatzrichtlinie verabschiedet wurde, die dem deutschen Fernabsatzrecht zu Grunde liegt, wurde eine wichtige Ausnahme vom Widerrufsrecht vergessen. Unklar ist bis heute, ob angebrochenen Kosmetika vom Widerrufsrecht ausgenommen sind. Zwar gibt es Auffassungen, nach denen solche Waren „nicht für eine Rücksendung geeignet“ im Sinne des § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB sein sollen. Das Gebot der engen Auslegung von Ausnahmetatbeständen von Verbraucherschutzbestimmungen verbietet es jedoch, solche Waren dieser Ausnahme zu unterstellen. Viele Händler fragen sich daher, ob Kunden tatsächlich angebrochene Cremedosen o.ä. gegen volle Kaufpreisrückerstattung zurückgeben können.

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Dr. Carsten Föhlisch

OLG Köln: Unwirksame AGB sind kein Abmahnungsgrund

Dr. Carsten Föhlisch | 10.09.2007 | Abmahnungen, Neue Urteile

JusticiaViele Shopbetreiber glauben, dass es bei Abmahnungen meist um Klauseln im Kleingedruckten geht. Häufiger werden jedoch ganz andere Dinge abgemahnt, wie zum Beispiel das Fehlen eines Hinweises auf Versandkosten bei den Preisen oder unzutreffende Lieferfristangaben, die mit AGB nichts zu tun haben. Da in den AGB häufig auch Informationen im Fernabsatz (wie zum Beispiel das Widerrufsrecht) integriert sind, sind Fehler an dieser Stelle zwar auch abmahnbar. Ob jedoch jede unwirksame AGB-Klausel ein Abmahnungsgrund ist, ist seit einiger Zeit Gegenstand einer Meinungsverschiedenheit zwischen verschiedenen Oberlandesgerichten. Das OLG Köln entschied nun mit Urteil vom 30.3.2007 (6 U 249/06), dass es sich bei den Bestimmungen der §§ 305 ff. BGB in der Regel nicht um sog. Marktverhaltensregelungen i. S. des § 4 Nr. 11 UWG handele, so dass ein Konkurrent nicht jede unwirksame AGB-Klausel abmahnen kann.

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Dr. Carsten Föhlisch

OLG Frankfurt: AGB und Widerrufsbelehrung in Scrollbox unzulässig

Dr. Carsten Föhlisch | 8.09.2007 | Abmahnungen, Neue Urteile

AGB ScrollboxAuf eBay-Artikelseiten oder auf Bestellseiten von Onlineshops werden gelegentlich so genannte Scrollboxen eingesetzt, in denen die AGB und die Widerrufsbelehrung vorgehalten werden. Allerdings gibt es für diese Dokumente gewisse Transparenz- und Einbeziehungserfordernisse. Das OLG Frankfurt a.M entschied nun mit Beschluss vom 9.5.2007, 6 W 61/07, dass eine in einer kleinen Scrollbox untergebrachte Widerrufsbelehrung den gesetzlichen Anforderungen an die Klarheit und Verständlichkeit des § 312 c Abs. 1 BGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV nicht gerecht wird. Bei einem größeren Scrollkasten könne jedoch eine andere Beurteilung geboten sein.

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Dr. Carsten Föhlisch

LG Berlin: Fehlerhafte Widerrufsbelehrung nicht immer abmahnfähig

Dr. Carsten Föhlisch | 23.08.2007 | Abmahnungen, Neue Urteile

Urteil BerlinDas Landgericht Berlin hat in einem für Onlinehändler erfreulichen Urteil vom 2.8.2007 (96 O 138/07) entschieden, dass nicht jeder Fehler in einer im Internet verwendeten Informationen zum Widerrufsrecht zur Abmahnung berechtigt. Vorliegend hatte der abgemahnte Händler nicht darauf hingewiesen, dass der Kunde bei Ausübung des Widerrufsrechtes die Ware auf Gefahr des Händlers zurücksenden kann. Das Gericht stufte dies zwar als fehlerhaft ein, verneinte jedoch das Überschreiten der so genannten Bagatellschwelle, da es sich nur um einen unerheblichen Verstoß handele.

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Dr. Carsten Föhlisch

OLG Düsseldorf kürzt Abmahnkosten von 750 € auf 100 €

Dr. Carsten Föhlisch | 21.08.2007 | Abmahnungen, Neue Urteile

FaustBereits seit einiger Zeit machen die Gerichte vermehrt Gebrauch von der Möglichkeit, über eine Reduzierung des Gegenstandswertes die Anwaltskosten bei Abmahnungen einfacher Rechtsverstöße im Internet zu kürzen. So reduzierte etwa das Landgericht Münster den Gegenstandswert bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung von 25.000 € auf 8.000 €. Ähnlich entschieden das OLG Hamburg, OLG Frankfurt und Kammergericht Berlin, die bei Standardverstößen von einem Gegenstandswert in Höhe von 5.000 € ausgingen. Geradezu bahnbrechend ist nun ein Beschluss des OLG Düsseldorf vom 5. Juli 2007 (Az.: I-20 W 15/07). Dieses Gericht kürzte den vom abmahnenden Anwalt angesetzten Gegenstandswert in Höhe von 15.000 € auf “bis zu 900 €”, so dass der Anwalt für die Abmahnung einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung statt 755,80 € nur ein Honorar in Höhe von 101,40 € beanspruchen konnte.

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Dr. Carsten Föhlisch

LG Dortmund: Kein Ausschluss des Widerrufsrechts bei Tesafilm-Versiegelung

Dr. Carsten Föhlisch | 12.07.2007 | Abmahnungen, Neue Urteile

KlebebandDas gesetzliche Widerrufsrecht im Fernabsatz besteht bei einigen Fernabsatzverträgen gemäß Paragraph 312d BGB nicht. Eine der gesetzlichen Ausnahmen vom Widerrufsrecht besteht für Fernabsatzverträge zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.

Das Landgericht Dortmund (Urteil v. 26.10.2006, Az.: 16 O 55/06) hatte nun einen Fall zu entscheiden, in dem ein Händler gebrauchte Datenträger mit Videofilmen mit Tesafilm „versiegelte“ und über eBay verkaufte. Der Händler wollte diese Filme vom gesetzlichen Widerrufsrecht ausschließen. Ein Konkurrent mahnte dies ab und vertrat die Auffassung, dass Tesafilm keine „Versiegelung” im Sinne des Gesetzes sei, so dass das Widerrufsrecht eingeräumt werden müsse.

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Dr. Carsten Föhlisch

Widerrufsrecht: Abmahnung des amtlichen Musters – Was tun?

Dr. Carsten Föhlisch | 4.07.2007 | Abmahnungen

Trusted Shops PraxishandbuchLange wurde schon von Abmahnungen des amtlichen Musters für die Widerrufsbelehrung berichtet. Nun hat es auch eines unserer Mitglieder erwischt. Abgemahnt wurde ein Händler, der das Muster für die Rückgabebelehrung (Anlage 3 zu § 14 Abs. 2 und 3 BGB-InfoV) ohne jegliche Änderung auf der Website eingesetzt hatte. Begründung des abmahnenden Anwaltes: der Satz „die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung“ genüge nicht den gesetzlichen Vorgaben der §§ 356, 355 Abs. 2 S. 1 BGB, da es auch auf den Erhalt der Belehrung in Textform ankommt. Die Masche ist nicht neu, und es gibt in der Tat Rechtsprechung des Kammergerichts Berlin und des OLG Hamm, nach der die Verwendung des Musters auf der Internetseite nicht möglich sein soll. Allerdings ist diese Frage alles andere als geklärt, und die Erstellung einer völlig korrekten Belehrung ist derzeit schlichtweg nicht rechtssicher möglich. Im vollständig neu geschriebenen Kapitel “Widerrufsrecht” des Trusted Shops Praxishandbuchs werden sämtliche Lösungsmöglichkeiten sowie deren Vor- und Nachteile aufgezeigt.

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