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BGH: In Preissuchmaschinen müssen Versandkosten genannt werden |
Themen: Abmahnungen, Neue Urteile | 116 Kommentare
Heute entschied der Bundesgerichtshof, dass bei Werbung in Preissuchmaschinen die Versandkosten mit angegeben werden müssen. Während die meisten Suchmaschinen wie z.B. billiger.de diesen Anforderungen schon jetzt gerecht werden, ist Werbung z.B. bei froogle.de derzeit wettbewerbswidrig und akut abmahngefährdet.
Lesen Sie mehr über das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs und die bisherige Rechtsprechung.
UPDATE: Verfolgen Sie auch die spannende Diskussion mit Lösungsvorschlägen in den Kommentaren unterhalb dieses Beitrags!
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