Ulrich Hafenbradl | 21.12.2006 |
Abmahnungen, In eigener Sache Weihnachten steht vor der Tür und wir wollen uns bei allen Lesern des Shopbetreiber-Blog.de für Ihr Interesse mit einem kleinen Geschenk bedanken:
Für kurze Zeit können Sie kostenlos die vollständig überarbeitete Version unseres Leitfadens “Abmahnungen” als PDF-Dokument herunterladen.
Dieser wertvolle Leitfaden mit einer Vielzahl an Aktualisierungen seit der letzten Auflage informiert Sie praxisnah zur aktuellen Situation, möglichen Kosten und Risken, Marken- und Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und den Reaktionsmöglichkeiten bei einer Abmahnung.
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Dr. Carsten Föhlisch | 13.12.2006 |
Abmahnungen, Neue Urteile Auch unter dem Eindruck der anhaltenden kritischen Medienberichterstattung zu Abmahnwellen im Internet kürzen Gerichte zunehmend die von den Anwälten angesetzten Gegenstandswerte. Der sog. Gegenstandswert richtet sich nach der wirtschaftlichen Bedeutung einer Abmahnung und ist u.a. ausschlaggebend für die Anwaltskosten, die der Abgemahnte an den Gegner zahlen muss. Sollte diesen Trend anhalten, wären Abmahnungen wirtschaftlich weniger attraktiv.
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Dr. Carsten Föhlisch | 15.11.2006 |
Abmahnungen, Neue Urteile Das Landgericht Düsseldorf hat mit Urteil v. 17.5.2006 (12 O 496/05) mehrere Klauseln zum Widerrufsrecht für unwirksam erklärt. Demnach wird das Widerrufsrecht unzulässig eingeschränkt, wenn der Verkäufer verlangt, dass die Rücksendung der Ware unter Beifügung der Original-Rechnung und in der Original-Verpackung erfolgen muss. Unzulässig ist auch, folgende Warengruppen von dem Widerrufsrecht auszunehmen: Gebrauchtwaren, neuwertige Waren, diverse elektrische Geräte, bei welchen die Schutzfolien, Schutzhüllen oder ähnliches entfernt wurden, Konkurs und B-Waren, Vorführmodelle. Schließlich wurde eine Klausel für unwirksam erklärt, die bestimmt, dass bei Rücksendung der Ware im Rahmen des Widerrufsrechts die Kunden die Versandgefahr tragen sollen.
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Dr. Carsten Föhlisch | 14.11.2006 |
Abmahnungen, Neue Urteile Der BGH hat am 20.7.2006 ein wichtiges Grundsatzurteil für den Online-Handel gefällt (Az.: I ZR 228/03). Die Angabe einer Anbieterkennzeichnung bei einem Internetauftritt, die über zwei Links erreichbar ist (hier: die Links “Kontakt” und “Impressum”), kann den Voraussetzungen entsprechen, die an eine leichte Erkennbarkeit und unmittelbare Erreichbarkeit i.S. von § 6 TDG und § 10 Abs. 2 MDStV zu stellen sind. Um den Anforderungen des § 312c Abs. 1 Satz 1 BGB an eine klare und verständliche Zurverfügungstellung der Informationen i.S. von § 1 Abs. 1 BGB-InfoV im Internet zu genügen, ist es nicht erforderlich, dass die Angaben auf der Startseite bereitgehalten werden oder im Laufe eines Bestellvorgangs zwangsläufig aufgerufen werden müssen. Damit wurde eine Klage der Wettbewerbszentrale abgewiesen.
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Ulrich Hafenbradl | 7.11.2006 |
In eigener Sache, Studien
Vom Datenschutz bis zur Warenrückgabe: Damit die Verbraucher beim Internet-Einkauf zu ihrem Recht kommen, müssen Onlineshops zahlreiche Regeln und Gesetze befolgen. Allerdings wissen die meisten Konsumenten nicht, was erlaubt ist und was nicht. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Studie von Trusted Shops, Europas größtem Aussteller von Gütesiegeln für Onlineshops.
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Dr. Carsten Föhlisch | 9.08.2006 |
Neue Urteile Das OLG Koblenz hat mit Urteil vom 25.04.2006, 4 U 1587/04, entschieden, dass das Fehlen der Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde gemäß § 6 S. 1 Nr. 3 TDG nicht ohne Weiteres als nicht unerhebliche Wettbewerbsbeeinträchtigung zum Nachteil der Mitbewerber oder der Verbraucher gewertet werden kann. Damit blieb eine entsprechende Abmahnung eines Konkurrenten erfolglos.
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Dr. Carsten Föhlisch | 10.07.2006 |
Gesetze Die Bundesregierung hat am 14.6.2006 den vom Bundesminister für Wirtschaft und Technologie vorgelegten Entwurf für ein Gesetz zur Vereinheitlichung von Vorschriften über bestimmte elektronische Informations- und Kommunikationsdienste (Elektronischer- Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz – ElGVG) verabschiedet. Das neue Telemediengesetz führt das bisherige TDG und den MDStV zusammen und soll den Schutz gegen Spam-Mails verbessern. Zudem wird auch das TDDSG integriert. Inhaltlich hat sich an den Pflichten für Anbieter allerdings wenig geändert. So wird z.B. die Impressumspflicht künftig gleich lautend in § 5 TMG (bisher: § 6 TDG) geregelt.
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Dr. Carsten Föhlisch | 9.03.2006 |
Abmahnungen Zwei wichtige Gruppen von Abmahngründen im Internet sind einerseits Marken- oder Urheberrechtsverletzungen und andererseits Wettbewerbsverstöße. Während Marken- und Urheberrechte im Zusammenhang mit der Trusted Shops Zertifizierung überhaupt keine Rolle spielen, können durch die Überprüfung des Impressums und bestimmter Informationspflichten im Bestellverlauf die Risiken wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen stark reduziert, aber nicht ausgeschlossen werden.
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Dr. Carsten Föhlisch | 8.12.2005 |
Neue Urteile Das LG Traunstein hat mit Urteil v. 18.6.2005 – 1 HK O 5016/04 entschieden, dass die Pflichtinformationen zum Anbieter und zum Widerrufsrecht auch durch hinreichend aussagekräftige Links gemacht werden können. Eine Aufnahme der Angaben auf die Bestellseite sei daher nicht zwingend erforderlich. Es diene der Übersichtlichkeit, wenn z.B. die Angaben zum Anbieter bei eBay auf der „mich“-Seite und die Angaben zum Widerrufsrecht auf der Seite „Shop-Bedingungen“ untergebracht wird.
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Dr. Carsten Föhlisch | 8.12.2005 |
Neue Urteile Das OLG Koblenz hat mit Urteil v. 21.7.2005 – 2 U 44/05 entschieden, dass in der Widerrufsbelehrung auch eine Postfachanschrift angegeben werden kann und eine von den Vorgaben des amtlichen Musters abweichende Belehrung nicht schon wegen ihrer Abweichung vom Muster der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoV unwirksam ist.
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Dr. Carsten Föhlisch | 15.09.2005 |
Neue Urteile Das LG München hat mit Urteil vom 3.2.2005 (7 O 11682/04) entschieden, dass ein Verstoß gegen die Anbieterkennzeichnungspflicht nach dem Teledienstegesetz (TDG) geeignet ist, den Wettbewerb nicht unerheblich zu verfälschen und zudem einen gewichtigen Verstoß gegen eine Verbraucherschutznorm darstellt. Zudem wird klargestellt, dass auch beim Handel über Plattformen, d.h. ohne eigenen Shop, eine Anbieterkennzeichnung erforderlich ist. Damit wird Rechtsprechung zur Anbieterkennzeichnung weiter gefestigt. Nur noch wenige Gerichte (z.B. LG Braunschweig) gehen davon aus, dass ein Verstoß gegen die Anbieterkennzeichnungspflicht nicht wettbewerbswidrig ist.
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Dr. Carsten Föhlisch | 7.05.2004 |
Neue Urteile Das OLG Köln hat mit Urteil vom 13.02.2004 entschieden, dass ein Telediensteanbieter entweder eine Telefon- oder eine Telefax- nummer im Impressum angegeben muss. Postanschrift und E-Mail-Adresse genügen nicht. Die eingeräumte Möglichkeit, online um Rückruf zu bitten, ist ebenfalls nicht ausreichend. Trusted Shops Mitglieder sind diesbezüglich vor Abmahnungen geschützt, weil die Angabe der Telefonnummer schon seit Anfang 2000 gemäß Ziff. 1 der Zertifizierungsanforderungen verlangt wird.
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Dr. Carsten Föhlisch | 2.04.2004 |
Neue Urteile Das OLG München hat mit Urteil vom 12.02.2004 (29 U 4564/03) ent- schieden, dass eine Anbieterkennzeichnung nicht leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar im Sinne von § 6, Satz 1 TDG ist, wenn diese unter einem Link “Impressum” am unteren Seitenende platziert ist und dieser Link erst mittels Scrollens auf der vierten Bildschirmseite sichtbar wird. Der klägerische Bundesverband der Verbraucherzentralen e. V. (VZBV) konnte den Händler erfolgreich auf Unterlassung in Anspruch nehmen. Das Gericht beanstandete weiterhin, dass dem Verbraucher die Möglichkeit eingeräumt wurde, einen Button mit der Bezeichnung “Bestellung abschicken” zu betätigen, ohne dass der Händler zuvor darüber informierte, wie der Vertrag zustande kommt, und ob der Vertragstext gespeichert wird und dem Kunden zugänglich ist.
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Dr. Carsten Föhlisch | 1.10.2003 |
Neue Urteile Das Oberlandesgericht München hat am 11.09.2003 entschieden (AZ 29 U 2681/03), dass dem Besucher einer Website zugemutet werden kann, über zwei Links zur Anbieterkennzeichnung (Web-Impressum) zu gelangen. Als Kläger war die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. aufgetreten. Ein Münchner Großverlag hatte auf seiner Homepage einen Link mit “Kontakt” benannt, über den der Surfer auf die Unterseite “Impressum” gelangen konnte. Dort befanden sich alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben. Die zwei Klicks sah die Wettbewerbszentrale als Verstoß gegen Paragraph 6 Teledienstegesetz (TDG) an, wonach die Anbieterkennzeichnung “leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und stets verfügbar” sein muss. Für Mediendienste gibt es in Paragraph 10 Mediendienstestaatsvertrag MDStV eine gleichlautende Regelung.
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Dr. Carsten Föhlisch | 1.04.2003 |
Neue Urteile Das OLG Hamburg hat mit Beschluss vom 20. November 2002 entschieden, dass die nach §§ 3, 6 TDG erforderlichen Angaben (Impressum/Anbieterkennzeichnung) nicht ´leicht erreichbar´ im Sinne des Gesetzes sind, wenn sich der User auf die Suche nach diesen Daten machen muss.
Die Entscheidung zeigt einmal mehr, wie wichtig die leichte Auffindbarkeit der Pflichtinformationen ist. In diesem Fall ist der Antragsgegner nicht nur berechtigt kostenpflichtig abgemahnt worden, sondern musste auch noch die Gerichtskosten tragen.
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Dr. Carsten Föhlisch | 1.04.2003 |
Neue Urteile Nach einem Urteil des LG Berlin liegt ein Verstoß gegen die Anbieterkennzeichnungspflicht vor, wenn auf der Startseite eines Shops lediglich der Nachname des Inhabers aufgeführt wird. Eine derart unvollständige Anbieterkennzeichnung berechtigt zu kostenpflichtigen Abmahnungen.
Im vorliegenden Fall wurde auf der Startseite der Name des Shops, die Anschrift und der Nachname des Inhabers genannt. Der komplette Name des Inhabers konnte den AGB entnommen werden.
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