![]() | Abmahngefahr: Ungenaue Angabe der Schleuderwirkungsklasse bei Waschmaschinen |
Nicht nur Angaben zur Energiekennzeichnung, sondern auch weitere technische Pflichtangaben zu “weißer Ware” sind nahezu undurchschaubar und ein wahres Abmahneldorado für Anwälte. Die neueste Masche: Im Angebot von Waschmaschinen muss nicht nur darauf hingewiesen werden, welche Schleuderwirkungsklasse ein Gerät hat, es muss mit Hilfe der Skala A (besser) bis G (schlechter) auch deutlich gemacht werden, in welchem Bereich sich die entsprechende Klasse befindet, so das OLG Hamm.
Lesen Sie hier mehr über die erforderlichen Angaben und wie Sie Abmahnungen vermeiden.
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