Martin Rätze | 1.04.2010 |
Abmahnungen, Neue Urteile
In der Regel ist eine Abmahnung mit einer Rechnung über das zu zahlende Anwaltshonorar und einer vorformulierten Unterlassungserklärung verbunden, welche der Abgemahnte unterzeichnen soll. Gerade letzteres ist aber nicht notwendig, entschied das LG Köln.
Lesen Sie hier mehr zu dem aktuellen Urteil.
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Dr. Carsten Föhlisch | 8.01.2009 |
Abmahnungen, Neue Urteile
Im Jahr 2008 gab es wieder zahlreiche für Shop-Betreiber relevante Gerichtsentscheidungen. Erfreulicherweise sind auch häufiger Abmahnungen wegen Rechtsmissbrauchs zurückgewiesen worden, wodurch ein paar große Massenabmahner vom Markt verschwanden. Auch wurden einige rechtliche Vorgaben für Shopbetreiber gelockert, andere jedoch verschärft. Wir geben Ihnen einen Überblick über die 20 wichtigsten Entscheidungen aus dem Jahr 2008.
Jetzt nur bei uns: Der juristische Jahresrückblick für Shopbetreiber.
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Dr. Carsten Föhlisch | 13.02.2008 |
Abmahnungen
Unter abmahngeplagten Händlern ist die BUG AG ebenso ein Begriff wie die e-tail GmbH. Beide Unternehmen sind seit langer Zeit durch eine Vielzahl bundesweiter Abmahnungen mit verschiedenen Kanzleien bekannt. Einige Landgerichte haben dies bereits als rechtsmissbräuchlich eingestuft. Nun liegt die erste Entscheidung eines Oberlandesgerichtes (KG Berlin, Beschluss v. 25.1.2008, 5 W 371/07) vor, die ebenfalls von einem Rechtsmissbrauch i.S.d. § 8 Abs. 4 UWG ausgeht.
Lesen Sie hier über diese wichtige Entscheidung des Kammergerichtes Berlin.
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Dr. Carsten Föhlisch | 24.09.2007 |
Abmahnungen, Neue Urteile
Das OLG Köln (Urteil v. 3.8.2007, 6 U 60/07) hat sich als wohl erstes Gericht ausführlich mit den bislang vertretenen Auffassungen zu den Themen Textform, Widerrufsfrist, Informationen und Belehrung sowie dem amtlichen Widerrufsmuster auseinander gesetzt und ein wohl begründetes, differenzierteres Urteil gesprochen.
Ebenso wie das OLG Hamburg und das KG Berlin sind die rheinischen Richter der Ansicht, dass Angaben auf einer eBay Angebotsseite das Textformerfordernis nicht erfüllen, so dass die Frist hier einen Monat beträgt. Anderer Auffassung ist das OLG Köln allerdings zur Verwendung der amtlichen Musterwiderrufsbelehrung: diese könne sowohl zur Information auf der Internetseite als auch zur Belehrung in Textform eingesetzt werden, auch wenn kleinere Korrekturen vorgenommen werden.
Sind nun keine Abmahnungen des Musters mehr zu befürchten?
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Dr. Carsten Föhlisch | 3.08.2004 |
Neue Urteile Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 27.5.2004 (31 O 199/04) entschieden, dass die separate Berechnung der Mehrwertsteuer beim Kauf von Flugtickets im Internet irreführend und damit wettbewerbswidrig ist. Beim Hinweis “zuzüglich Steuern und Gebühren” erwartet der Verbraucher – so das Gericht – die zusätzliche Berechnung von Flughafensteuern, Luftsicherheits- gebühren und Luftverkehrssteuern, nicht aber eine separate Berechnung der üblicherweise eingeschlossenen Mehrwertsteuer. Diese muss daher auf allen Seiten mit Preisangaben und nicht erst auf der letzten Bestellseite einkalkuliert werden. Das Urteil macht noch einmal deutlich, wie wichtig im Endverbraucherhandel die Pflicht zur Angabe von Endpreisen ist, auch bei Versandkosten Nachnahmegebühren und weiteren Preisbestandteilen.
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Dr. Carsten Föhlisch | 4.09.2003 |
Neue Urteile Das Landgericht Köln hat entschieden, dass die Bekanntgabe von Allgemeinen Geschäftsbedingungen über das Internet eine besonders leichte Verständlichkeit und Übersichtlichkeit bei der Formulierung der Klauseln verlangt. Beklagt war eine Fluglinie, die mehrere aus Sicht des Gerichts zu komplizierte Klauseln verwendete. Die Art der Bekanntgabe (Internet) verlange wegen der schwereren Lesbarkeit (Bildschirm) zudem eine besonders leichte Verständlichkeit und Übersichtlichkeit bei der Formulierung der Geschäftsbedingungen.
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Dr. Carsten Föhlisch | 27.05.2003 |
Neue Urteile Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 16.04.2003 (9 S 289/02) entschieden, dass eine automatisch generierte E-Mail-Bestätigung mit dem Inhalt ´Wir werden Ihren Auftrag umgehend bearbeiten´ eine verbindliche Bestellannahme darstellt, die – entgegen einem Urteil des OLG Frankfurt a.M. – bei falschen Preisen nicht wegen Irrtums angefochten werden kann. Der Händler war in diesem Fall verpflichtet, die Ware trotz offensichtlich falscher Preisauszeichnung zu dem niedrigen Preis zu liefern. Achten Sie daher unbedingt auf die genaue Formulierung Ihrer Bestellbestätigung.
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