![]() | OLG Hamm: Auslandsversandkosten müssen angegeben werden |
Der Bundesgerichtshof hat zwar im Jahr 2007 die Hinweispflicht auf anfallende Versandkosten der Internet-Realität angepasst, aber den Hinweis ganz weglassen darf man nicht. Hintergrund ist, dass der Kunde nicht nachträglich mit überhöhten Versandkosten überrascht werden soll. Das OLG Hamm sah den fehlenden Hinweis erneut als wettbewerbswidrig an.
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