![]() | Unzulässige Einschränkung des Widerrufsrechts bei Mobilfunkverträgen |
Kunden können einen Vertrag über Mobilfunkdienstleistungen innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen auch dann noch widerrufen, wenn sie bereits telefoniert und damit Leistungen in Anspruch genommen haben. Anderslautende AGB-Klauseln sind unwirksam. Das hat das Landgericht Kiel nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die klarmobil GmbH entschieden.
Warum kann der Kunde widerrufen, auch wenn er schon telefoniert hat?
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