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Beiträge zum Thema "Muster-Widerrufsbelehrung"

Sie finden hier jede Menge Praxis-Tipps, Muster, Checklisten und Urteile zu Abmahnung, AGB, eBay, Widerruf und Wettbewerbsrecht von den Trusted Shops Experten.

Ulrich Hafenbradl

F.A.Z.-Gastbeitrag: Internethändler erhalten mehr Rechtssicherheit

Ulrich Hafenbradl | 19.03.2008 | Lesetipps

F.A.Z.-GastbeitragKaum ein Thema findet derzeit so großes Interesse wir die neue Muster-Widerrufsbelehrung des Bundesjustizministeriums (BMJ). shopbetreiber-blog-Autor Carsten Föhlisch hat hierzu einen Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung (F.A.Z.) geschrieben, der in der heutigen Printausgabe unter dem Titel “Internethändler erhalten mehr Rechtssicherheit” erschienen ist.

Lesen Sie hier mehr über das Thema und unseren F.A.Z.-Gastbeitrag.

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Dr. Carsten Föhlisch

Umfrage: Nutzen Sie die neue Muster-Widerrufsbelehrung?

Dr. Carsten Föhlisch | 13.03.2008 | Gesetze

Was tun?Nun ist es amtlich, was wir hier im Blog schon Sonntag angekündigt haben: Die neue Muster-Widerrufsbelehrung ist gestern im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt – wie erwartet – zum 1. April 2008 in Kraft. Zwar gibt es eine Überleitungsvorschrift, nach der auch das alte Muster noch bis Ende September noch benutzt werden darf. Wir empfehlen aber ab sofort die Verwendung des neuen Musters.

Was haben Sie vor? Lesen Sie hier mehr über die Vor- und Nachteile des alten und neuen Musters oder selbst erstellter Belehrungen und nehmen Sie an unserer Umfrage teil.

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Dr. Carsten Föhlisch

F.A.Z.: Mehr Klarheit für Internethandel durch neue Muster-Widerrufsbelehrung

Dr. Carsten Föhlisch | 11.03.2008 | Gesetze

Frankfurter Allgemeine ZeitungDie Frankfurter Allgemeine Zeitung (F.A.Z.) berichtet in ihrer heutigen Ausgabe über die neue Muster-Widerrufsbelehrung des Bundesjustizministeriums (BMJ). Tenor: Durch die neue Belehrung könne der Handel über das Internet bald wesentlich unkomplizierter werden. Mit den Änderungen werde ein “Dilemma für Tausende von Shopbetreibern beendet”, so die F.A.Z.

Lesen Sie hier mehr über die Berichterstattung der F.A.Z. und weitere Hintergründe zum Thema.

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Dr. Carsten Föhlisch

Neue Muster-Widerrufsbelehrung tritt zum 1. April 2008 in Kraft

Dr. Carsten Föhlisch | 9.03.2008 | Gesetze

Endlich neue MusterbelehrungenDas lange Warten auf die Korrektur der fehlerhaften Muster-Widerrufsbelehrung des Bundesjustizministeriums (BMJ) hat ein Ende. Wie schon hier im Blog angekündigt wird die korrigierte Belehrung nun zum 1. April 2008 in Kraft treten. Das BMJ hat hierbei erfreulicherweise auch die Kritik von Trusted Shops zum Diskussionsentwurf vom Oktober 2007 berücksichtigt und wird auf die zunächst geplanten Anhänge verzichten, so dass die Belehrung deutlich kürzer wird. Zudem ist geplant, die Belehrung demnächst in Gesetzesform zu fassen, so dass sie von Gerichten nicht mehr angreifbar ist.

Hier finden Sie den Text der neuen Belehrungen sowie weitere Hintergrundinformationen.

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Dr. Carsten Föhlisch

FDP hakt in Sachen Muster-Widerrufsbelehrung erneut bei der Bundesregierung nach

Dr. Carsten Föhlisch | 5.02.2008 | Gesetze

BundestagDas Drama um die Muster-Widerrufsbelehrung des Bundesjustizministeriums (BMJ) nimmt kein Ende. Nach jahrelanger Kritik aus Rechtsprechung und Literatur hatte die Bundesregierung Ende letzten Jahres einen Entwurf vorgelegt, der eine vier DIN A4 Seiten lange korrigierte Belehrung vorsieht. Dieser Entwurf war insbesondere wegen der Länge des neuen Musters auf nahezu einhellige Ablehnung durch Interessenverbände und Presse gestoßen. Nach Informationen von Trusted Shops soll das neue Muster noch im ersten Quartal 2008 kommen, unklar ist aber, in welcher Form und mit welchen Änderungen genau. Die FDP hat nun noch einmal bei der Bundesregierung nachgehakt.

Lesen Sie hier über die aktuelle Anfrage der FDP im Deutschen Bundestag.

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Ulrich Hafenbradl

Anwälte auf Abwegen – Die typische Geschichte eines Online-Händlers

Ulrich Hafenbradl | 1.02.2008 | Abmahnungen

Quelle: Münchner MerkurJeder Online-Händler kennt mittlerweile das Problem der Abmahnungen, die meisten sogar aus schmerzhafter eigener Erfahrung. Und natürlich sind Abmahnungen nicht auf den Shop begrenzt, sondern sind auch über Amazon Marketplace und eBay ein bekanntes Thema. Unter dem Titel “Anwälte auf Abwegen” beschreibt der Münchner Merkur einen typischen Fall.

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Ulrich Hafenbradl

41 Prozent der Deutschen kaufen online ein – Wachstum ungebrochen

Ulrich Hafenbradl | 24.01.2008 | Studien

online-shopping-statistik, Quell: BitkomOnline Einkaufen wird immer beliebter. 2007 haben 41 Prozent der Deutschen im Internet Waren oder Dienstleistungen bestellt. Zum Vergleich: 2006 lag die Quote bei 38 Prozent, ein Jahr zuvor bei 32 Prozent. Innerhalb der 27 EU-Staaten belegt Deutschland damit Rang 4.

Wie sieht es in anderen europäischen Ländern aus?

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Dr. Carsten Föhlisch

Leserumfrage: Sollten Kunden bei Widerruf immer die Rücksendekosten tragen?

Dr. Carsten Föhlisch | 23.01.2008 | Gesetze

Tauziehen um Muster WiderrufsbelehrungDer Onlinehandel leidet zunehmend unter betrügerischen Kunden, die Waren nur in der Absicht bestellen, sich diese auszuleihen und dann im Rahmen des Widerrufsrechtes kostenlos zu retournieren. So zumindest ein Bericht der Netzzeitung. Unsere Leserumfrage zum Thema ergab bislang, dass die Tragung der Rücksendekosten bei einem Widerruf durch den Kunden als wirkungsvollste Maßnahme gegen den Missbrauch des Widerrufsrechtes angesehen wird.

Diese Idee ist nicht neu, vielmehr hat schon der deutsche Gesetzgeber des Fernabsatzgesetzes im Jahr 2000 genau über diese Frage diskutiert. Und in fast allen europäischen Mitgliedsstaaten trägt der Kunde heute die Rücksendekosten. Anlass für eine Neuregelung 2008?

Lesen Sie mehr über das damalige Tauziehen um die Rücksendekosten im Bundestag und stimmen Sie ab.

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Ulrich Hafenbradl

Spiegel berichtet über Widerrufsmuster: “Vage Hoffnung für Shops”

Ulrich Hafenbradl | 19.01.2008 | Gesetze

Help

Der Spiegel hat einen Artikel mit dem Titel “Vage Hoffnung für Online-Händler” zur problematischen Überarbeitung der Muster-Widerrufsbelehrung veröffentlich, in dem auch der shopbetreiber-blog.de und Trusted Shops zitiert wird.

Der Ministeriumsentwurf für eine Muster-Widerrufsbelehrung verlangte, dass Web-Händler endlos Paragrafen zitieren. Wer im Internetauktionshaus Ware versteigert, hätte der Produktbeschreibung gut vier Seiten Text zur Erklärung (mehr…) anhängen müssen. Angreifbar wäre er trotzdem. Nach wie vor könnte man Händler wegen (!) der Verwendung des Musters abmahnen – einer Analyse von Trusted Shops zufolge eine beliebte Abmahnpraxis.

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Ulrich Hafenbradl

Fachverlag C.H. Beck bloggt für Juristen

Ulrich Hafenbradl | 18.01.2008 | Gesetze

beck_blog_logoDer neue Blog des Beck-Verlages kommentiert pointiert die unendliche Geschichte der Muster-Widerrufsbelehrung:

Die Gesetzesnormen §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, §§ 312c, 346 ff, 355, 357 BGB, §§ 240, 245 EGBGB, § 14 BGB-InfoV und deren unendliche Entstehungsgeschichte sind Symbole eines Dschungels geworden, durch sich jeder mit dem Online-Warenhandel befasste Jurist kämpfen muss. Und welcher dieser tapferen Juristen stößt dabei nicht irgendwann fassungslos auf die rhetorisch anmutende Frage:

“Wird das BMJ jemals in der Lage sein, eine rechtmäßige und nicht mehr abmahnbare Musterwiderrufsbelehrung zu präsentieren?”

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Ulrich Hafenbradl

Der 500. Beitrag im shopbetreiber-blog.de – Über 1.000 Din A4 Seiten im Volltext!

Ulrich Hafenbradl | 18.01.2008 | In eigener Sache

zahlen_blogSeit September 2006 gibt es jetzt das shopbetreiber-blog.de und seitdem hat es sich prächtig entwickelt. Wir haben täglich etwa 1.500 zufriedene Leser (ohne die noch zusätzlichen Feed-Leser) und über 6.000 Abonnenten des Experten-Newsletters. Und die Tendenz ist stark steigend.

Was war in den letzten Monaten besonders beliebt? Welche Themen interessieren Sie und Ihre Kollegen am meisten?

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Dr. Carsten Föhlisch

Neue Muster-Widerrufsbelehrung kommt im ersten Quartal 2008

Dr. Carsten Föhlisch | 17.01.2008 | Gesetze

Die unendliche Geschichte von der Muster-WiderrufsbelehrungIn die Diskussion um die Muster-Widerrufsbelehrung des Bundesjustizministeriums (BMJ) kommt neue Bewegung. Nachdem zahlreiche Verbände, Rechtsgelehrte und auch Trusted Shops den vorgelegten Entwurf der neuen Belehrungsmuster vor allem wegen seiner Länge und seiner fortbestehenden Angreifbarkeit kritisiert hatten, ist nun bekannt geworden, dass das BMJ die Neufassung des Musters im (unsicheren) Verordnungswege bereits im ersten Quartal 2008, jedoch lediglich als “Zwischenschritt auf dem Weg zu Mustern mit Gesetzesrang” plant. Dies geht aus einem Schreiben des BMJ hervor.

Lesen Sie hier, was sich wann ändert und warum ein Muster mit Gesetzesrang wesentliche Vorteile hat.

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Dr. Carsten Föhlisch

Ein Monat statt zwei Wochen Widerrufsfrist auch bei Onlineshops?

Dr. Carsten Föhlisch | 20.12.2007 | Abmahnungen

Immer wieder Verwirrung um das WiderrufsrechtDie Rechtsprechung zu einem angeblich einmonatigen Widerrufsrecht bei Verkäufen über eBay hat sich mittlerweile herumgesprochen. Die meisten Gerichte nehmen hier an, dass wegen des technischen Ablaufs des Vertragsschlusses der § 355 Abs. 2 S. 2 BGB greife. Da im Augenblick der Bestellung durch den Kunden bereits der Vertrag geschlossen ist, kommt eine E-Mail mit der Widerrufsbelehrung in Textform erst “nach Vertragsschluss”, so dass sich die Frist auf einen Monat verlängere. Aber wie sieht es mit der Widerrufsfrist bei “normalen” Onlineshops aus?

Lesen Sie hier, was dran ist an der angeblichen Monatsfrist auch bei Onlineshops.

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Dr. Carsten Föhlisch

Endlich Rechtssicherheit im Fernabsatz durch die neue Muster-Widerrufsbelehrung?

Dr. Carsten Föhlisch | 10.12.2007 | Gesetze

Multimedia und RechtIm Shopbetreiber-Blog haben wir mehrfach über die Unzulänglichkeiten der derzeitigen Musterwiderrufsbelehrung, die einschlägigen Gerichtsurteile, die politischen Aktivitäten, die Kritik der Wirtschaft und der Presse sowie den Entwurf einer Neufassung des Musters berichtet. Zu diesem Thema ist nun in der Dezemberausgabe der Zeitschrift “Multimedia und Recht” (Verlag C.H. Beck) das Editorial mit dem Titel “Endlich Rechtssicherheit im Fernabsatz durch die neue Muster-Widerrufsbelehrung?” erschienen.

Lesen Sie hier mehr über den aktuellen Stand in Sachen Musterwiderrufsbelehrung.

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Ulrich Hafenbradl

Heiß diskutiert in den Medien: Muster zur Widerrufsbelehrung

Ulrich Hafenbradl | 27.11.2007 | Abmahnungen

Quelle: ZDF heuteNachdem sich der Spiegel des Themas angenommen hat, berichten immer mehr Print-, Online- und Fernsehmedien über den wie es heißt “misslungenen Enwurf” der Muster-Widerrufsbelehrung, den das Bundesjustizministeriums unlängst vorgestellt hat.

Lesen Sie hier Ausschnitte von ZDF heute, Manager Magazin und Internet World Business.

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Ulrich Hafenbradl

“Textmonster”: Spiegel berichtet über Entwurf zur Muster-Widerrufsbelehrung

Ulrich Hafenbradl | 26.11.2007 | Gesetze

Quelle: Spiegel OnlineLosgetreten durch unseren Blog-Bericht “Kein Scherz: Neue Muster-Widerrufsbelehrung soll 4 DIN A4 Seiten lang werden“ werden die kritischen Stimmen zum Ministeriumsentwurf für eine neue Muster-Widerrufsbelehrung immer lauter. Fazit: Der Entwurf wird Abmahnanwälte kaum stoppen und wichtige Praxisfragen bleiben offen.

Lesen Sie hier die zentralen Aussagen der Berichterstattung.

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Dr. Carsten Föhlisch

Kein Scherz: Neue Muster-Widerrufsbelehrung soll 4 DIN A4 Seiten lang werden

Dr. Carsten Föhlisch | 16.11.2007 | Gesetze

Musterwiderrufsbelehrung bald 4 Seiten lang?Nachdem die im Jahr 2002 eingeführte und 2004 nur unwesentlich überarbeitete Muster-Widerrufsbelehrung Gegenstand von Kritik aus Rechtsprechung und Literatur war, von einigen Gerichten für unwirksam erklärt wurde und häufig Anlass für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen von Unternehmern bot, hat das Bundesjustizministerium nun einen Entwurf für die Neufassung der Musterbelehrungen vorgelegt. Hierin wurden nahezu alle Vorschläge umgesetzt, die DIHK und Trusted Shops im Vorfeld unterbreitet hatten.

Allerdings soll die Musterwiderrufsbelehrung durch eine Pflicht zum Abdruck zahlreicher Paragrafen im Anhang etwa 4 DIN A 4 Seiten lang werden und nach wie vor den Rang einer Verordnung haben, so dass sie weiterhin von Gerichten angegriffen werden könnte.

Lesen Sie hier über die Pläne des Bundesjustizministeriums, die Kritik von Trusted Shops und die Alternativen zum jetzigen Entwurf.

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Ulrich Hafenbradl

Kostenloser Shop-Newsletter jetzt noch besser und mit Begrüßungsgeschenk

Ulrich Hafenbradl | 2.11.2007 | In eigener Sache

Shopbetreiber Experten-NewsletterUnser Newsletter erscheint heute zum ersten Mal in einem neuen Gewand. Deutlich übersichtlicher und prall gefüllt mit relevanten Informationen für Online-Shops und Shopbetreiber wird er zukünftig mindestens zweiwöchentlich versand, um Sie noch besser auf dem Laufenden zu halten.

Lesen Sie die aktuelle Ausgabe und abonnieren Sie den Newsletter hier mit einem wertvollem Begrüßungsgeschenk!

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Dr. Carsten Föhlisch

Vier Landgerichte entscheiden: Die amtliche Musterwiderrufsbelehrung ist wirksam

Dr. Carsten Föhlisch | 24.10.2007 | Abmahnungen, In eigener Sache, Neue Urteile

hürdeDie Leser des Shopbetreiber-Blogs wissen, dass die Frage, ob das Muster für die Widerrufsbelehrung des Bundesjustizministeriums wirksam ist oder nicht, ein ungeklärter Dauerbrenner ist. Frau Zypries hält das Muster für wirksam, hat aber gleichwohl nach fünf Jahren Untätigkeit Korrekturen angekündigt, weil einige Gerichte das Muster für unwirksam halten.

Die Staatsanwaltschaft Magdeburg wurde für die Verwendung des Musters bei einem eBay-Verkauf abgemahnt und die Medien berichten über “Anwälte als Abzocker“, die die unklare Lage ausnutzen. Der BGH traf bislang keine Entscheidung, ob das Muster den gesetzlichen Vorgaben genügt. Nun gibt es wieder etwas Neues: gleich vier Landgerichte halten das Muster nun doch für wirksam! Was denn nun?

Lesen Sie hier weiter, was Sie Abmahnern entgegen halten können, falls das Muster bei Ihnen abgemahnt wird.

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Dr. Carsten Föhlisch

LG Hanau: Widerrufsfrist bei eBay beträgt einen Monat

Dr. Carsten Föhlisch | 17.10.2007 | Abmahnungen, Neue Urteile

screenshot_ebay_2.jpgDie Länge der Widerrufsfrist, die gewerbliche Händler Verbrauchern bei eBay–Verkäufen einräumen müssen, ist ein Thema, das Gerichte immer wieder beschäftigt, vor allem im Zusammenhang mit Abmahnungen durch Konkurrenten. Mit Urteil v. 26.06.2007 (Az.: 5 O 34/07) hat sich mit dem LG Hanau erneut ein Gericht zur Widerrufsfrist bei eBay-Geschäften geäußert. Konkret ging es in diesen Fall um die Frage, ob dadurch, dass eBay-Artikel 90 Tage unveränderlich im Internet abrufbar sind, das Textformerfordernis gewahrt ist, was zu einer Widerrufsfrist von 2 Wochen führen würde. Diese Ansicht lehnte das LG Hanau ab und liegt damit auf einer Linie mit der bisherigen Rechtsprechung des OLG Hamburg, KG Berlin, OLG Köln und weiteren Gerichten.

Lesen Sie hier mehr über die Entscheidung des Landgerichts Hanau.

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