Ulrich Hafenbradl | 11.10.2007 |
Abmahnungen
Seit Jahren werden gewerbliche Händler im Internet von Abmahnungen zur Widerrufsbelehrung bedroht, obwohl sie den Mustertext des Bundesjustizministeriums verwenden. Nachdem die Bundesregierung zunächst fünf Jahre lang nichts an dem Muster ändern wollte, überschlagen sich derzeit die Ereignisse. Vor allem Aktivitäten der FDP-Bundestagsfraktion sowie des DIHK und Trusted Shops haben dazu geführt, dass nun doch an Korrekturen gearbeitet wird.
Die aktuelle Ausgabe von “Internethandel” berichtet über die Hintergründe.
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Dr. Carsten Föhlisch | 10.10.2007 |
Abmahnungen, Neue Urteile
Der V. Zivilsenat des OLG Hamburg ist in letzter Zeit schon häufiger durch Entscheidungen zum Online-Handel positiv aufgefallen und hat seinen Kollegen vom III. Zivilsenat desselben Gerichtes in so manchem Punkt widersprochen. Nun hatten sich die hanseatischen Richter mit der umstrittenen Muster-Widerrufsbelehrung zu befassen und entschieden, dass die Belehrung zwar unvollständig ist, ihre Verwendung aber nicht gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Die einleuchtende Begründung:
“Es wäre eine Überspannung der Pflichten eines Gewerbebetreibenden, wenn man verlangen wollte, dass er in dem überaus komplizierten und verschachtelten Fernabsatzrecht klüger sein soll als der Gesetzgeber.”
Das spricht so manchem abmahngebeutelten Händler aus der Seele, hat doch Bundesjustizministerin Zypries das Muster immer noch nicht korrigiert. Wir stimmen zu und nehmen dies zum Anlass, die Entscheidung in voller Länge zur Verfügung zu stellen.
Lesen Sie hier den Beschluss des Gerichts im Volltext.
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Dr. Carsten Föhlisch | 5.10.2007 |
Abmahnungen, In eigener Sache
Dass Onlinehändler es nicht leicht haben, eine korrekte Widerrufsbelehrung zu formulieren, ist ein bekanntes Problem. Nachdem die FDP-Bundestagsfraktion wiederholt auf das Problem hingewiesen hatte, hat nun auch Bundesjustizministerin Zypries angekündigt, Vorschläge zur Verbesserung der Situation zu erarbeiten. Ausschlaggebend waren ein Schreiben des DIHK und Korrekturvorschläge von Trusted Shops. Bislang hatte die Ministerin keinen Grund gesehen, den Mustertext zu korrigieren. Zahlreiche Händler wurden jedoch reihenweise für die Verwendung des Musters abgemahnt und unterlagen teilweise auch vor Gericht. Dies hat nun auch die Ministerin aktiv werden lassen.
Aber sollte sich der Staat wirklich in dieses Thema einmischen und ein Muster zur Verfügung stellen? Lesen Sie unseren Kommentar, der auch in der aktuellen Ausgabe der Internet World Business erschienen ist.
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Dr. Carsten Föhlisch | 28.09.2007 |
Abmahnungen, Neue Urteile
Kaum wurde bekannt, dass der achte Zivilsenat des BGH wegen Rücknahme der Revision durch Bertelsmann kein Urteil zur Wirksamkeit der Musterwiderrufsbelehrung sprechen konnte, wird ein neuer Musterprozess angestrengt.
Der DIHK finanziert ein Verfahren, mit dem nicht nur die Frage geklärt werden soll, ob das Muster verwendet werden kann, ohne dass dies wettbewerbswidrig ist, sondern auch die Frage, ob die Frist bei Verkäufen über eBay tatsächlich einen Monat beträgt.
In dem Anwaltsschriftsatz wird um “kurzfristige Anberaumung einer mündlichen Verhandlung” gebeten, da eine Sprungrevision zum BGH angestrebt werde. Unterdessen hat das Bundesjustizministerium angekündigt, Mitte Oktober Vorschläge für ein neues Widerrufsmuster vorzulegen.
Update: Der BGH hat den Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 29.04.2010, 10 Uhr festgesetzt.
Wie geht es nun weiter im Wirrwarr um die Musterbelehrung?
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Dr. Carsten Föhlisch | 26.09.2007 |
Abmahnungen, In eigener Sache, Neue Urteile 
Eigentlich wollte der Bundesgerichtshof (AZ: VIII ZR 25/07) laut eigener Pressemitteilung heute ein Grundsatzurteil darüber sprechen, ob die Musterbelehrung des Bundesjustizministeriums den gesetzlichen Anforderungen genügt. Im Streitfall orientierte sich die Bertelsmann-Tochterfirma inmediaOne bei ihren Haustürgeschäften an diesem Text, ebenso wie tausende Online-Händler, die die Entscheidung mit Spannung erwarteten. Nachdem der BGH jedoch in der mündlichen Verhandlung angedeutet hatte, dass diese Formulierung aus dem Muster den Verbraucher benachteiligt, zog die immediaOne überraschend ihre Revision zurück, um kein nachteiliges Grundsatzurteil zu riskieren.
Damit haben Online-Händler nun nach wie vor keine Rechtssicherheit bei Verwendung des Musters.
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Ulrich Hafenbradl | 26.09.2007 |
Abmahnungen
Ein Bericht auf Spiegel-Online unter dem Titel “Justiz schlampt bei staatlicher eBay-Auktion” macht die paradoxe Welt vieler Shopbetreiber deutlich. Wie viele eBay-Händler kämpft auch das Land Sachsen-Anhalt mit den Unwägbarkeiten und Abmahnrisiken im Netz:
Die Staatsanwaltschaft Magdeburg versucht mit Versteigerung von Diebesgut bei eBay Geld zu erwirtschaften. Doch die Juristen schaffen es nicht die Angebote so zu formulieren, dass diese unanfechtbar sind – ein Problem, das viele Händler haben.
Lesen Sie hier mehr über die Abmahnung, die nicht lange auf sich warten ließ und die eher peinliche Reaktion der zuständigen Staatsanwaltschaft Magdeburg.
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Dr. Carsten Föhlisch | 24.09.2007 |
Abmahnungen, Neue Urteile
Das OLG Köln (Urteil v. 3.8.2007, 6 U 60/07) hat sich als wohl erstes Gericht ausführlich mit den bislang vertretenen Auffassungen zu den Themen Textform, Widerrufsfrist, Informationen und Belehrung sowie dem amtlichen Widerrufsmuster auseinander gesetzt und ein wohl begründetes, differenzierteres Urteil gesprochen.
Ebenso wie das OLG Hamburg und das KG Berlin sind die rheinischen Richter der Ansicht, dass Angaben auf einer eBay Angebotsseite das Textformerfordernis nicht erfüllen, so dass die Frist hier einen Monat beträgt. Anderer Auffassung ist das OLG Köln allerdings zur Verwendung der amtlichen Musterwiderrufsbelehrung: diese könne sowohl zur Information auf der Internetseite als auch zur Belehrung in Textform eingesetzt werden, auch wenn kleinere Korrekturen vorgenommen werden.
Sind nun keine Abmahnungen des Musters mehr zu befürchten?
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Ulrich Hafenbradl | 24.09.2007 |
In eigener Sache, Studien
Ein typischer Blog ist stark an der Aktualität orientiert. Über die Startseite www.shopbetreiber-blog.de rauschen im Monat ca. 30 Beiträge hinweg - teilweise Kurzmeldungen, teilweise 2 bis 3 Din-A4-Seiten lange Erklärungen zu einem neuen Urteil. Aber was waren die meistgelesenen Beiträge? Wonach wurde am meisten gesucht?
Hier finden Sie die Top-Listen der letzten Zeit.
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Dr. Carsten Föhlisch | 19.09.2007 |
Abmahnungen, Neue Urteile
Dass Onlinehändler es nicht leicht haben, eine korrekte Widerrufsbelehrung zu formulieren, ist ein bekanntes Problem. Die Landgerichte Halle und Koblenz hatten das Muster für unwirksam erklärt. Mittlerweile erwägt Bundesministerin Zypries angesichts zahlreicher Abmahnungen von Händlern, die sich auf das Muster verlassen, eine Korrektur des Mustertextes. Der Bundesgerichtshof könnte die Situation nun entspannen oder verschärfen: In dem Koblenzer Verfahren findet am 26. September die Revisionsverhandlung vor dem BGH statt (Az.: VIII ZR 25/07), der laut eigener Pressemitteilung voraussichtlich über die Wirksamkeit der Musterbelehrung entscheiden wird. Was bedeutet das für Online-Händler?
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Dr. Carsten Föhlisch | 10.09.2007 |
Abmahnungen, Gesetze, In eigener Sache
Internet-Händler wurden in den vergangenen Monaten immer häufiger Abmahnopfer, obwohl sie sich mit der Muster-Widerrufsbelehrung des Bundesjustizministeriums auf der sicheren Seite wähnten. Das Ministerium hat auf Proteste von Deutschem Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und Trusted Shops reagiert und arbeitet inzwischen an einer Verbesserung der Vorlagen. Trusted Shops hat dazu einen 35-seitigen Vorschlagskatalog erarbeitet. Erste Ergebnisse werden bereits kurz nach der Sommerpause erwartet. Hier die Kernpunkte im Überblick.
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Dr. Carsten Föhlisch | 23.08.2007 |
Abmahnungen, Neue Urteile
Das Landgericht Berlin hat in einem für Onlinehändler erfreulichen Urteil vom 2.8.2007 (96 O 138/07) entschieden, dass nicht jeder Fehler in einer im Internet verwendeten Informationen zum Widerrufsrecht zur Abmahnung berechtigt. Vorliegend hatte der abgemahnte Händler nicht darauf hingewiesen, dass der Kunde bei Ausübung des Widerrufsrechtes die Ware auf Gefahr des Händlers zurücksenden kann. Das Gericht stufte dies zwar als fehlerhaft ein, verneinte jedoch das Überschreiten der so genannten Bagatellschwelle, da es sich nur um einen unerheblichen Verstoß handele.
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Dr. Carsten Föhlisch | 10.08.2007 |
Abmahnungen, Neue Urteile
Unter Anwälten ist es weit verbreitet, im Auftrag des Mandanten abzumahnen, ohne vorher vom Mandanten die Kosten für dieses Tätigwerden zu verlangen. Zwar besteht gegen den Abgemahnten bei berechtigten Abmahnungen ein Aufwendungsersatzanspruch nach § 12 Abs. 1 S. 2 UWG. Ist bei dem Rechtsverletzer jedoch nichts zu holen, bleibt der Abmahner auf seinen eigenen Anwaltskosten sitzen. Bei Vielfachabmahnungen übersteigen diese häufig den Jahresumsatz um ein Vielfaches. Das LG Heilbronn entschied nun mit Urteil vom 23.4.2007 (8 O 90/07 St), dass eine Abmahnung rechtsmissbräuchlich im Sinnne v. § 8 Abs. 4 UWG ist, wenn sie durch einen Anwalt erfolgt, der explizit mit kostenneutralen Abmahnungen von eBay-Verkäufern wirbt und der Umfang der Abmahnungen dann in keinem Verhältnis zu den Umsätzen des Abmahnenden steht.
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Dr. Carsten Föhlisch | 4.07.2007 |
Abmahnungen
Lange wurde schon von Abmahnungen des amtlichen Musters für die Widerrufsbelehrung berichtet. Nun hat es auch eines unserer Mitglieder erwischt. Abgemahnt wurde ein Händler, der das Muster für die Rückgabebelehrung (Anlage 3 zu § 14 Abs. 2 und 3 BGB-InfoV) ohne jegliche Änderung auf der Website eingesetzt hatte. Begründung des abmahnenden Anwaltes: der Satz „die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung“ genüge nicht den gesetzlichen Vorgaben der §§ 356, 355 Abs. 2 S. 1 BGB, da es auch auf den Erhalt der Belehrung in Textform ankommt. Die Masche ist nicht neu, und es gibt in der Tat Rechtsprechung des Kammergerichts Berlin und des OLG Hamm, nach der die Verwendung des Musters auf der Internetseite nicht möglich sein soll. Allerdings ist diese Frage alles andere als geklärt, und die Erstellung einer völlig korrekten Belehrung ist derzeit schlichtweg nicht rechtssicher möglich. Im vollständig neu geschriebenen Kapitel “Widerrufsrecht” des Trusted Shops Praxishandbuchs werden sämtliche Lösungsmöglichkeiten sowie deren Vor- und Nachteile aufgezeigt.
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Dr. Carsten Föhlisch | 3.07.2007 |
Abmahnungen, Neue Urteile
Vor etwa einem Jahr sorgten das Kammergericht Berlin und das OLG Hamburg durch Entscheidungen, nach denen die Länge der Widerrufsfrist bei Verkäufen über eBay einen Monat statt zwei Wochen betrage, für eine bislang beispiellose Abmahnwelle. Tausende eBay Händler hatten daraufhin ihre Widerrufsbelehrung angepasst und ein einmonatiges Widerrufsrecht eingeräumt. Genauso viel Aufsehen könnte nun eine Entscheidung des fünften Zivilsenats des OLG-Hamburg (Beschluss vom 19.6.2007, Az. 5 W 92/07) verursachen, nach der auch eBay-Händler Wertersatz für die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware verlangen können. Denn der Senat begründet dies mit der systematischen Vorrangigkeit der Vorschrift des § 312c BGB gegenüber den §§ 355 ff. BGB. Dies würde bedeuten, dass auch die Mitteilung der Belehrung in Textform erst mit Lieferung der Ware erfolgen müsste, um eine zweiwöchige Frist sowie einen Wertersatzanspruch auszulösen. Die Abmahnungen von eBay-Händlern, die ein zweiwöchiges Widerrufsrecht einräumen, könnten dann unter Verweis auf die Rechtsprechung des OLG Hamburg zurückgewiesen werden.
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Dr. Carsten Föhlisch | 20.06.2007 |
Abmahnungen, Neue Urteile
Das Landgericht Berlin hat mit Urteil v. 24.5.2007 (16 O 149/07) entschieden, dass Angebote auf dem Amazon-Marketplace im Gegensatz zu eBay-Angeboten noch keine bindenden Vertragsangebote sind. Der Unternehmer fordere lediglich zur Abgabe von Bestellungen auf, die er dann annehmen könne oder nicht (sog. invitatio ad offerendum). Belehre der Verkäufer dann in der Bestellannahme-E-Mail über das Widerrufsrecht, sei dies “bei Vertragsschluss” in Textform und damit rechtzeitig für den Lauf der regulären Zweiwochenfrist. § 355 Abs. 2 S. 2 BGB (Monatsfrist) finde – anders als bei eBay – keine Anwendung. Zudem sei die Formulierung auf der Internetseite, dass die Frist “mit Erhalt dieser Belehrung” beginne zwar nicht ganz richtig, aber nicht wettbewerbswidrig, weil der verständige Verbraucher nicht annehmen würde, dass bereits mit Lektüre der Bildschirmbelehrung der Fristlauf beginnt. Anders hatten diese Frage das Kammergericht und das OLG Hamm entschieden.
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Dr. Carsten Föhlisch | 23.05.2007 |
Abmahnungen, Neue Urteile
Der BGH hatte in einer Pressemeldung zu einem Urteil vom 12. April 2007 (Az.: VII ZR 122/06) Hoffnung gemacht, dass die amtliche Muster-Widerrufsbelehrung durch dieses Urteil gestärkt wurde. Die Muster-Belehrung war die jüngst von einigen Untergerichten in Frage gestellt worden. In der Pressemeldung hieß es: “Die Widerrufsbelehrung muss, wenn sie nicht genau einem gesetzlichen Muster entspricht (Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoV), den Anforderungen genügen, die das Gesetz an verschiedenen Stellen formuliert.” Die Urteilsbegründung liegt nun vor und ist enttäuschend. Aus dem Urteil lässt sich, anders als die Pressemeldung hoffen ließ, rein gar nichts über die Muster-Belehrung schlussfolgern.
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Dr. Carsten Föhlisch | 13.04.2007 |
Abmahnungen, In eigener Sache, Neue Urteile
Der BGH hat in einem Urteil vom 12. April 2007 (Az.: VII ZR 122/06) die amtliche Muster-Widerrufsbelehrung gestärkt, die jüngst von einigen Untergerichten in Frage gestellt wurde. In einer Pressemeldung heißt es: “Die Widerrufsbelehrung muss, wenn sie nicht genau einem gesetzlichen Muster entspricht (Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoV), den Anforderungen genügen, die das Gesetz an verschiedenen Stellen formuliert.” Daraus kann im Umkehrschluss gefolgert werden, dass eine Belehrung, die genau (!) einem der amtlichen Muster für die Widerrufsbelehrung bzw. die Rückgabebelehrung entspricht, laut BGH trotz inhaltlicher Fehler bzw. Nichtvereinbarkeit mit einigen BGB-Vorschriften den regulären Fristlauf auslöst und nicht wettbewerbswidrig ist.
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Dr. Carsten Föhlisch | 4.04.2007 |
Abmahnungen, Neue Urteile
Das OLG Hamburg hat mit Beschluss vom 26.3.2007 (Az: 3 W 58/07) entschieden, dass wenn die Widerrufsfrist gemäß § 355 Abs. 2 S. 2 BGB “einen Monat” beträgt, die Angabe einer Frist von “4 Wochen” wettbewerbswidrig ist. Insbesondere handele es sich nicht um einen Bagatellverstoß. Anders hatte zuvor das LG Hamburg entschieden, dass die Nennung von 4 Wochen zwar falsch, jedoch nicht geeignet sei, den Wettbewerb nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen.
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Dr. Carsten Föhlisch | 3.04.2007 |
Abmahnungen, Neue Urteile
Ebenso wie schon das Kammergericht Berlin hat nun auch das OLG Hamm entschieden, dass die Verwendung des amtlichen Musters für die Widerrufsbelehrung zur vorvertraglichen Information nach § 312c Abs. 1 BGB iVm § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV wettbewerbswidrig ist. Der Satz “Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung” sei irreführend, weil erst die Textform-Belehrung und nicht schon die flüchtige Information auf der Internetseite den Fristlauf auslöse (OLG Hamm, Beschluss vom 15.3.2007, AZ: 4 W 1/07). Der monierte Satz (“frühestens mit Erhalt dieser Belehrung”) ist laut Google String-Suche auf ca. 1,5 Mio Websites enthalten, z.B. auch in den AGB von Otto oder Neckermann.
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Dr. Carsten Föhlisch | 13.03.2007 |
Abmahnungen, Gesetze, In eigener Sache Gegenwärtig herrscht erhebliche Rechtsunsicherheit bei der Gestaltung der Information und Belehrung über das Widerrufsrecht im Internethandel. Das LG Halle hat in einem viel beachteten Urteil die Musterwiderrufsbelehrung in Anlage 2 der BGB-InfoV für unwirksam erklärt und die Privilegierung des § 14 Abs. 1 BGB-InfoV nicht gelten lassen. Unlängst stellte das KG die Privilegierung des § 1 Abs. 4 Satz 2 BGB-InfoV in Frage. Diese Rechtsprechung stellt für Internethändler ein hohes Risiko dar, weil Abmahnungen wegen Verwendung des Musters drohen und ein Widerruf mangels korrekter Belehrung auch noch nach Monaten oder Jahren möglich wäre.
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