Dr. Carsten Föhlisch | 6.03.2007 |
Abmahnungen, Gesetze
Nachdem die FDP bereits in einer kleinen Anfrage auf die Unzulänglichkeiten der amtlichen Musterwiderrufsbelehrung hingewiesen und die Bundesregierung in ihrer mehr als unbefriedigenden Antwort trotz Abmahnwellen keinerlei Änderungsbedarf gesehen hatte, hat die FDP-Fraktion nun formell im Bundestag beantragt, die Musterwiderrufsbelehrung zu überarbeiten. Es wird nochmals auf die Urteile des LG Halle und des LG Koblenz verwiesen, die das Muster als unwirksam eingestuft haben. Zudem wird die Kritik aus der Literatur aufgegriffen, in der die Wertersatzproblematik und weitere Unzulänglichkeiten kritisiert werden.
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Ulrich Hafenbradl | 16.02.2007 |
Abmahnungen
Ein längerer Bericht in der Donnerstagausgabe des “Handelsblatt” vom 15.02.2007 thematisiert Abmahnungen bei eBay. Derzeit würden in Deutschland Tausende von Unternehmen abgemahnt, die ihre Waren bei Ebay verkaufen:
Eine gewaltige Serie von Abmahnungen verunsichert derzeit hunderttausende von Unternehmen, die Online-Handel betreiben. Juristen und Wirtschaftsverbände machen eine unsaubere Richtlinie des Justizministeriums für das Chaos verantwortlich und fordern von der Bundesregierung, endlich Rechtssicherheit herzustellen. Die aber sieht keinen Handlungsbedarf.
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Dr. Carsten Föhlisch | 30.01.2007 |
Abmahnungen, Neue Urteile
Das OLG Hamburg hat in einem zweiten Beschluss v. 12.1.2007 (Az. 3 W 206/06) die eigene Rechtsauffassung bestätigt, dass die Widerrufsfrist bei Geschäften über eBay einen Monat statt zwei Wochen betrage. In diesem Sinne hatte das Gericht bereits im August 2006 entschieden und damit eine neue, beispiellose Abmahnwelle ausgelöst. Für die einmonatige Frist hatte auch das Kammergericht Berlin entschieden und sich ebenfalls selbst bestätigt. Eine zweiwöchige Frist befürworten hingegen die Landgerichte Berlin, Flensburg und Paderborn.
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Dr. Carsten Föhlisch | 25.01.2007 |
Abmahnungen Der durch eine Vielzahl zweifelhafter Abmahnungen in Erscheinung getretene Schweizer Verein “Ehrlich währt am längsten” gibt auf. Auf der Vereinswebsite heißt es dazu:
“Gegen bereits Abgemahnte werden keine weiteren Rechtsmittel eingeleitet. Der Verein Ehrlich währt am längsten hat seine Tätigkeiten eingestellt. Die Homepage wird in Kürze geschlossen und der Verein liquidiert.”
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Dr. Carsten Föhlisch | 10.01.2007 |
Abmahnungen, Neue Urteile Das LG Paderborn hat mit Urteil v. 28.11.2006 (6 O 70/06) entschieden, dass bei Fernabsatzverträgen über die Internetverkaufsplattform eBay der Textform i.S.v. § 126b BGB genügt ist, wenn die notwendigen Informationen für den Verbraucher im Rahmen des Angebots zur Verfügung gestellt werden und der Verbraucher die Möglichkeit hat, sie zu speichern und auszudrucken. Somit besteht nach dieser Entscheidung die Möglichkeit, Wertersatz wegen Ingebrauchnahme der Ware zu verlangen, und die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen. Anders haben jedoch das OLG Hamburg und das Kammergericht Berlin entschieden. Wegen des “fliegenden” Gerichtsstandes bei Internetangeboten können Abmahner also weiterhin nach Hamburg oder Berlin gehen, um auf eine einmonatige Frist hinzuwirken.
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Dr. Carsten Föhlisch | 1.01.2007 |
Abmahnungen, Neue Urteile Das Kammergericht Berlin hat in einem zweiten Beschluss die eigene Auffassung bestätigt, dass die Widerrufsfrist bei gewerblichen Verkäufen über eBay nicht 2 Wochen, sondern 1 Monat beträgt. So hatten zuvor bereits das Kammergericht am 18.7.2006 und auch das OLG Hamburg entschieden. Somit gibt es nun schon drei OLG-Entscheidungen in diesem Sinne.
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Dr. Carsten Föhlisch | 8.12.2006 |
Abmahnungen, Gesetze Die Bundesregierung hält die viel kritisierte, auch für den Internethandel anwendbare Muster-Widerrufsbelehrung für wirksam und sieht trotz erheblicher Fehler keinen Verbesserungsbedarf. Dies geht aus der Antwort (16/3595) auf die Anfrage der FDP hervor. Damit bleiben Internethändler weiterhin dem Risiko ausgesetzt, wegen Verwendung des Musters abgemahnt zu werden und einem endlosen Widerrufsrecht ausgesetzt zu sein. Auch bleiben Verbraucher im Unklaren über ihre Rechte, da die Belehrung auch aus Verbrauchersicht als problematisch empfunden wird.
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Dr. Carsten Föhlisch | 13.11.2006 |
Abmahnungen, Neue Urteile Wie wir bereits im Zusammenhang mit den Entscheidungen zur verlängerten Widerrufsfrist bei eBay des OLG Hamburg und des KG Berlin berichteten, hat das LG Flensburg abweichend mit Urteil vom 23.08.2006 (6 O 107/06) entschieden, dass sich die Frist auch bei eBay Angeboten nicht auf einen Monat verlängert. Vielmehr genüge es zur Wahrung der Textform und somit für die zweiwöchige Frist und Geltendmachung von Wertersatz nach § 357 Abs. 3 BGB, wenn die notwendigen Informationen im Rahmen des Angebotes zur Verfügung gestellt werden und Verbraucher die Möglichkeit haben, sie zu speichern oder auszudrucken. § 312c Abs. 2 Nr. 2 BGB sei eine dem § 357 Abs. 3 S. 1 BGB vorgehende spezialgesetzliche Regelung, weshalb die Widerrufsbelehrung auch erst mit der Ware zugeschickt werden könne. Schließlich genüge die Musterbelehrung den Anforderungen des § 355 Abs. 2 BGB und sei somit wirksam.
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Dr. Carsten Föhlisch | 8.11.2006 |
Abmahnungen
Von Carsten Föhlisch. Man mag darüber streiten, ob die Methoden von Media-Markt „bösartig“ sind. Herr Meck von der FAZ fand es jedenfalls ein „besonders perfides Vorgehen“, als ich ihm von dem Händler erzählte, dessen Internet-Angebot gleich Samstag Morgen abgemahnt wurde, nachdem am Abend zuvor ein PC-Spiel auf den Index gesetzt wurde. Oder von den zahlreichen Abmahnungen, wenn sich eine UVP ändert, der Großhändler aber noch das veraltete Datenblatt bereit hält – manchmal sogar der gleiche Großhändler, bei dem auch Media-Markt Waren bezieht. Und dass Preisspaltungen bei Versandkosten in Shop und Preissuchmaschine ausgerechnet in den Stunden aufgespürt werden, in denen diese Daten aktualisiert werden, ist schon ein merkwürdiger Zufall.
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Dr. Carsten Föhlisch | 13.09.2006 |
Abmahnungen, Neue Urteile Das Landgericht Münster hat mit Urteil v. 2.8.2006 (24 O 96/06) entschieden, dass zwar die Formulierung im amtlichen Belehrungsmuster “frühestens mit Erhalt dieser Belehrung” nicht mit § 312d Abs. 2 BGB übereinstimmt, weil für den Beginn der Widerrufsfrist auch der Erhalt der Ware maßgeblich ist. Gleichwohl stehe, so das Gericht, § 14 BGB-InfoV seit Neuverkündung im Fernabsatzänderungsgesetz v. 2.12.2004 (BGBl 2004, S. 3102) normenhierarchisch mit §§ 355, 312d Abs. 2 BGB auf einer Ebene, so dass bei Verwendung des amtlichen Musters kein unlauterer Gesetzesverstoß vorliege.
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Ulrich Hafenbradl | 22.07.2006 |
Abmahnungen Aus gegebenem Anlass haben wir nachstehend einige Fragen und Antworten zur amtlichen Muster-Widerrufsbelehrung zusammengestellt.
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Dr. Carsten Föhlisch | 10.07.2006 |
Neue Urteile
Das LG Halle hat mit Urteil v. 13.5.2005 (1 S 28/05) entschieden, dass die vom Bundesjustizministerium zur Verfügung gestellte Muster-Widerrufsbelehrung (§ 14 Abs. 1 BGB- InfoV einschließlich seiner Anlage 2) rechtswidrig und mangels hinreichender Verordnungsermächtigung nichtig ist. § 14 Abs. 2 BGB- InfoV und dessen Anlage 2 stimmten nicht mit den gesetzlichen Regelungen in §§ 355 Abs. 2, 187 Abs. 1 BGB überein. Damit habe das Ministerium den Rahmen der Verordnungsermächtigung in Art. 245 EGBGB zum Nachteil des Verbrauchers überschritten.
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Dr. Carsten Föhlisch | 6.04.2006 |
Neue Urteile Das LG Stuttgart hat mit Urteil v. 30.9.2005 (38 O 79/05 KfH) zu der Gestaltung der Widerrufsbelehrung im Falle des Verkaufs von Handys ohne Mobilfunkverträge und zu weiteren Fragen des Widerrufsrechtes Stellung genommen. Schließt ein Anbieter von Mobiltelefonen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Kauf von Handys ohne Kartenvertrag den Widerruf für den Fall der Ausführung der Dienstleistung vor Ende der Widerrufsfrist aus, so benachteilige er, so das Gericht, seine Kunden unangemessen, weil es sich bei dem Grundgeschäft um einen reinen Kaufvertrag handelt. Das Urteil zeigt exemplarisch Probleme auf, die entstehen, wenn von dem amtlichen Belehrungsmuster abgewichen wird.
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