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Beiträge zum Thema "OLG Naumburg"

Sie finden hier jede Menge Praxis-Tipps, Muster, Checklisten und Urteile zu Abmahnung, AGB, eBay, Widerruf und Wettbewerbsrecht von den Trusted Shops Experten.

Martin Rätze

Das Trusted Shops Praxishandbuch in neuem Layout

Martin Rätze | 1.02.2011 | Lesetipps

Das bekannte Trusted Shops Praxishandbuch (eBook) wurde wieder einmal umfassend überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht. Seit der letzten Auflage war eine Vielzahl neuer relevanter Gerichtsentscheidungen zu berücksichtigen. Alles einfach und verständlich erklärt. Außerdem haben wir das Layout vollständig überarbeitet, damit Sie noch besser mit dem Buch arbeiten können.

Bestellen Sie das Praxishandbuch (eBook) direkt hier im Blog zum Preis von 39,- Euro.

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Martin Rätze

Der Hinweis „Ich freu mich auf E-Mails“ verstößt gegen Impressumspflicht

Martin Rätze | 21.09.2010 | Abmahnungen, Neue Urteile

impressumIm Impressum eines Online-Shops muss unter anderem die “Adresse der elektronischen Post” angegeben werden. Hierzu kann man ganz einfach seine E-Mail-Adresse in die Anbieterkennzeichnung schreiben. Das OLG Naumburg entschied, dass der auf eine E-Mail-Adresse verlinkte Satz “Ich freue mich auf E-Mails” nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Lesen Sie hier mehr über dieses Urteil.

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Martin Rätze

LG Leipzig: 4.000 € Streitwert für fehlerhafte Rückgabebelehrung

Martin Rätze | 12.03.2009 | Neue Urteile

gegenstandswertDass sich die Höhe des Streitwertes bei Verfahren gegen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen stark von Gericht zu Gericht unterscheidet, hat sich im Laufe der letzten Jahren deutlich gezeigt. Das  LG Leipzig hat den Streitwert für einen Fehler auf 4.000 gesetzt. Damit befindet sich das LG Leipzig in der Mitte auf der „Großzügigkeitsskala“ der deutschen Gerichte.

Wie begründet dies das Gericht?

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Martin Rätze

OLG Jena: Hoher Streitwert allein spricht noch nicht für Rechtsmissbrauch

Martin Rätze | 11.03.2009 | Abmahnungen, Neue Urteile

gegenstandswertNachdem mehrere Gerichte das Vorliegen einer rechtsmissbräuchlichen Abmahntätigkeit bejahten, versuchen immer mehr Abgemahnte, sich mit dem Einwand des Rechtsmissbrauchs gegen Abmahnungen zu wehren. In einer Entscheidung des OLG Jena wurde aber erneut betont, dass dieser nur dann anzunehmen ist, wenn die Gesamtabwägung aller Umständen des Einzelfalls darauf deutet, dass die Gewinnerzielung das überwiegende Motiv für die Abmahntätigkeit ist.

Welche Kriterien legt das OLG Jena zu Grunde?

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Martin Rätze

LG Bielefeld: “Dann hol ich meinen Bruder” geht nicht immer – Rechtsmissbrauch im Abmahnwesen

Martin Rätze | 14.01.2009 | Abmahnungen, Neue Urteile

Rote KarteNicht selten ist es vorteilhaft, einen Rechtsanwalt in der Familie zu haben. Das dachte sich auch ein Shopbetreiber aus Ahlen. Der beauftrage kurzerhand seinen Bruder, der Rechtsanwalt in Paderborn ist, mit der Abmahnung anderer Shopbetreiber. Einer wehrte sich und das LG Bielefeld gab ihm Recht. Zwar ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, aber es besteht Hoffnung, dass es durch das OLG Hamm bestätigt wird.

Lesen Sie hier mehr über die rote Karte, die das LG Bielefeld dem Abmahner zeigte.

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Dr. Carsten Föhlisch

Warum kann man bei eBay eigentlich benutzte Friteusen ohne Wertersatz zurück geben?

Dr. Carsten Föhlisch | 19.08.2008 | Abmahnungen, Neue Urteile

Kein Wertersatz für bestimmungsgemäße IngebrauchnahmeNeben der längeren Widerrufsfrist gibt es bei eBay eine zweite Besonderheit gegenüber “normalen” Online-Shops: Es kann kein Wertersatz für eine Verschlechterung der Ware infolge einer sog. “bestimmungsgemäßen Ingebrauchnahme” der Ware verlangt werden. D.h. Kunden können z.B. 1 Monat lang mit einer Friteuse frittieren und diese gegen volle Kaufpreisrückerstattung zurücksenden. Auch hier fragen wir uns: Warum denn eigentlich? In unserem Beitrag finden Sie eine Zusammenstellung aktueller Gerichtsentscheidungen, abweichender Meinungen und geplanter Änderungen des Gesetzgebers.

Lesen Sie mehr über die “Lex eBay” und warum dort anders als bei “normalen” Shops (noch) kein erweiterter Wertersatzanspruch besteht.

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Dr. Carsten Föhlisch

Warum ist die Widerrufsfrist bei eBay eigentlich länger als bei “normalen” Online-Shops?

Dr. Carsten Föhlisch | 18.08.2008 | Abmahnungen, Neue Urteile

Widerrufsfrist bei eBayAuch wenn sich die “herrschende” Rechtsprechung zur Monatsfrist bei eBay mittlerweile herumgesprochen hat, fragen uns Shopbetreiber immer wieder, warum die Widerrufsfrist dort denn eigentlich viel länger ist als bei “normalen” Shops. Gute Frage, denn eine sachliche Rechtfertigung für diesen Unterschied sehen auch wir nicht. Für unsere Leser haben wir daher noch einmal die aktuellen Urteile zu dieser Frage, abweichende Meinungen aus der Rechtswissenschaft und die aktuell geplanten Änderungen des Gesetzgebers in dieser Frage zusammengestellt.

Lesen Sie mehr über die “Lex eBay” und warum die Widerrufsfrist dort (noch) mehr als doppelt so lang ist wie in “normalen” Shops.

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Dr. Carsten Föhlisch

OLG Stuttgart: 15.000 EUR Streitwert bei falscher Widerrufsbelehrung

Dr. Carsten Föhlisch | 5.08.2008 | Abmahnungen, Gesetze

Unterschiedliche StreitwerteAufgrund des sog. fliegenden Gerichtsstandes kann sich der Abmahner das Gericht aussuchen, bei dem er seine Unterlassungsanspüche weiter verfolgt. Die Gerichte haben nicht nur unterschiedliche Auffassungen zu der Beurteilung von Rechtsverstößen, sondern auch zur Höhe des Streitwertes, der für die Kosten der Abmahnung und des Gerichtsverfahrens maßgeblich ist. Das OLG Stuttgart hat mit 15.000 € den Streitwert für eine falsche Widerrufsbelehrung im Vergleich zu anderen Gerichten relativ hoch angesetzt.

Lesen Sie mehr über die Begründung des OLG Stuttgart und die Streitwertentscheidungen anderer Gerichte.

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Ulrich Hafenbradl

Wichtige Neuauflage des Praxishandbuchs für Shopbetreiber

Ulrich Hafenbradl | 2.07.2008 | Lesetipps

praxishandbuchDas bekannte Trusted Shops Praxishandbuch (eBook) wurde wieder einmal umfassend überarbeitet und erweitert. Seit der letzten Auflage war eine Vielzahl neuer relevanter Gerichtsentscheidungen zu berücksichtigen. Das Handbuch ermöglicht auch juristischen Laien die rechtssichere Gestaltung des Kaufprozesses im Online-Shop. Alles einfach und verständlich erklärt.

Hier geht’s weiter zur Bestellmöglichkeit.

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Dr. Carsten Föhlisch

Abmahnung ist kein “Kampfmittel” – OLG Naumburg kürzt Abmahnungskosten

Dr. Carsten Föhlisch | 1.07.2008 | Abmahnungen, Neue Urteile

Gegenstandswert fehlerhafter WiderrufsbelehrungenDas OLG Naumburg hat mit Beschluss v. 18.07.2007 (10 W 37/07) entschieden, dass ein Streitwert von 2.000 € für jeden Fehler der Widerrufsbelehrung im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung angemessen sei. Obwohl dies deutlich mehr ist als andere Gerichte festlegten, scheint die Zeit exorbitanter Streitwerte bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen endlich vorbei zu sein.

Lesen Sie mehr über die reduzierten Abmahnkosten und wie die Gerichte bislang entschieden.

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Dr. Carsten Föhlisch

Kein E-Mail-Newsletter an Gewerbetreibende ohne Einwilligung

Dr. Carsten Föhlisch | 9.07.2007 | Abmahnungen, Neue Urteile

Das OLG Naumburg hat mit Urteil v. 22.12.2006 (Az.: 10 U 60/06) klargestellt, dass bereits in der unerbetenen Zusendung einer einzigen Werbe-E-Mail an einen Gewerbetreibenden ein rechtswidriger Eingriff in den sog. eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb zu sehen ist.

Dies ist wenig überraschend, da das Gesetz in § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG nicht zwischen Verbrauchern und sonstigen Marktteilnehmern unterscheidet, sondern bei Werbung unter Verwendung von elektronischer Post unabhängig vom Status des Empfängers eine Einwilligung verlangt. Diese Einwilligung muss ausdrücklich erklärt werden. Ausnahmen sind nur im Rahmen bestehender Kundenbeziehungen (§ 7 Abs. 3 UWG) zulässig. Eine so genannte „mutmaßliche Einwilligung“ gibt es nur im Rahmen von Telefonwerbung (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG).

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Ulrich Hafenbradl

Neuauflage des Standardwerks für Shopbetreiber mit 140 Seiten und 57 Mustern

Ulrich Hafenbradl | 27.06.2007 | Abmahnungen, In eigener Sache, Neue Urteile

Trusted Shops PraxishandbuchEin Hinweis in eigener Sache: Das Trusted Shops Praxishandbuch (eBook) wurde umfassend überarbeitet und erweitert. Das Handbuch ermöglicht juristischen Laien die rechtssichere Gestaltung des Kaufprozesses im Online-Shop vom Impressum über die Datenschutzerklärung, Produktbeschreibung, Kundendatenerhebung, Bestellseite, Informationsseiten und AGB bis zur E-Mail-Bestätigung.

Die Autoren Prof. Dr. Thomas Hoeren und RA Carsten Föhlisch verbinden in der vollständigen Neubearbeitung des Standardwerks für Shopbetreiber auf über 140 Seiten mit 57 Mustern wissenschaftliche Fundiertheit mit praktischen Erfahrungen aus der Prüfung von mittlerweile über 5.000 Online-Händlern.

Wieso war eine Neuauflage nötig? Die Anzahl der relevanten Urteile ist in den letzten Monaten stark gestiegen. Die Rechtsprechung hat auch Korrekturen an vielen Mustern erfordert. Lesen Sie hier, was sich ändert.

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