Dr. Carsten Föhlisch | 16.10.2008 |
Neue Urteile
Website-Betreiber, die ihre Produkte über das Internet anbieten, müssen nicht zwingend eine Telefonnummer im Impressum nennen. Dies entschied heute der Europäische Gerichtshof (EuGH, Urteil v. 16.10.2008, C‑298/07). Demnach reicht es aus, wenn Kunden ein elektronisches Kontaktformular auf der Internetseite vorfinden.
Lesen Sie mehr über die Vorgeschichte und das aktuelle Urteil.
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Dr. Carsten Föhlisch | 19.05.2008 |
Neue Urteile
Im April 2007 hatte der Bundesgerichtshof dem EuGH die Frage vorgelegt, ob in einem Web-Impressum gemäß § 5 TMG neben der E-Mail-Adresse auch die Telefonnummer des Anbieters genannt werden muss. Nun ist der Generalanwalt Damaso Ruiz-Jarabo Colomer in seinen Schlussanträgen zu dem Ergebnis gekommen, dass dies nicht erforderlich ist. Häufig schließt sich der EuGH der Meinung des Generalanwaltes an. Mit der Verkündung des Urteils wird innerhalb der kommenden drei Monate gerechnet.
Lesen Sie mehr über die bisherige Rechtsprechung in Deutschland und die aktuellen Entwicklungen in Luxemburg.
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Ulrich Hafenbradl | 2.11.2007 |
In eigener Sache
Unser Newsletter erscheint heute zum ersten Mal in einem neuen Gewand. Deutlich übersichtlicher und prall gefüllt mit relevanten Informationen für Online-Shops und Shopbetreiber wird er zukünftig mindestens zweiwöchentlich versand, um Sie noch besser auf dem Laufenden zu halten.
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Dr. Carsten Föhlisch | 19.10.2007 |
Neue Urteile
Das OLG Köln (Urteil v. 8.12.2006, 19 U 109/06) und das OLG Oldenburg (Urteil v. 27.9.2006, 4 U 25/06) mussten sich mit der Frage auseinandersetzen, ob ein Verkäufer auf der Internetauktionsplattform eBay den Kaufvertrag auf Grund eines sog. Erklärungsirrtums gem. § 119 BGB anfechten kann, wenn der erzielte Verkaufspreis des eingestellten Kaufgegenstandes wesentlich von dem tatsächlichen Wert der Kaufsache abweicht.
Während das OLG Köln eine Anfechtung aufgrund eines Erklärungsirrtums nicht zuließ und der Verkäufer verurteilt wurde, an den Käufer Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Kaufvertrages zu zahlen, ließ das OLG Oldenburg eine Irrtunmsanfechtung durchgehen und erklärte den auf eBay geschlossenen Kaufvertrag für von Anfang an nichtig.
Lesen Sie mehr zu diesen beiden gegensätzlichen Gerichtsentscheidungen.
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Dr. Carsten Föhlisch | 7.06.2007 |
Abmahnungen, Neue Urteile
In einem Verbandsklageverfahren des vzbv gegen eine Internet-Versicherung hat der BGH das Verfahren ausgesetzt und dem EuGH die Frage vorgelegt, ob die Telefonnummer im Impressum enthalten sein muss. Die Angabe einer Telefonnummer schreiben weder Art. 5 Abs. 1 c) der europäischen E-Commerce-Richtlinie 2000/31/EG noch der deutsche § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG vor. Daher urteilten bislang die Gerichte unterschiedlich. Das OLG Köln ließ die Frage offen, tendierte jedoch zu der Ansicht, dass Internet-Anbieter eine Telefonnummer nennen müssen. Das OLG Oldenburg entschied erst kürzlich, dass das Impressum eine Telefonnummer enthalten muss. Anderer Ansicht war das OLG Hamm, das Berufungsgericht im nun zum EuGH überwiesenen Fall.
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Dr. Carsten Föhlisch | 15.05.2007 |
Abmahnungen, Neue Urteile
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat mit Beschluss vom 12.05.2006 (Geschäftsnummer: 1 W 29/06) entschieden, dass ein gewerblicher Verkäufer, der im Internet über die Verkaufsplattform “eBay” Waren anbietet, in der Anbieterkennzeichnung zwingend auch eine Telefonnummer angeben muss. Gleiches gilt für Online-Shop-Betreiber. Fehlt diese Angabe, führt dieser Verstoß zur Wettbewerbswidrigkeit des Internetangebots. Ähnlich entschied zum Impressum bereits das OLG Köln. Das OLG Frankfurt stellte hingegen klar, dass die Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung nichts zu suchen hat.
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