Dr. Carsten Föhlisch | 3.12.2004 |
Neue Urteile Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil v. 9.7.2004 (317 S 130/03) entschieden, dass auch der Satz “Wir senden Ihre Bestellung an die bei dem jeweiligen Artikel angegebene Adresse” in der E-Mail-Bestätigung nicht automatisch zu einem Vertragsschluss führt, wenn sich aus der Bestätigungsmail im übrigen klar ergibt, dass nur der Eingang der Bestellung bestätigt wird. Anders hatte noch die Vorinstanz geurteilt: Das Amtsgericht Hamburg-Barmbeck wollte den Händler zur Lieferung zu einem deutlich niedrigeren Preis verpflichten.
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Dr. Carsten Föhlisch | 4.11.2004 |
Gesetze Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag hat sich am 27.10.2004 auf eine Änderung des Fernabsatzgesetzes zugunsten der Online-Händler verständigt. Die Möglichkeit der kostenfreien Rücksendung durch den Kunden im Online-Handel wird eingeschränkt. Das neue Recht sieht vor, dass dem Kunden die Kosten für die Rücksendung der Ware auferlegt werden dürfen, wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt (wie bislang) oder wenn bei einem höheren Preis der Kaufpreis zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht gezahlt wurde (neu). Beim Rückgaberecht und bei fehlerhaften Waren, trägt nach wie vor der Händler die Rücksendekosten. Der Bundesrat in entscheidet am 5. November 2004 über den Entwurf, das Gesetz wird dann voraussichtlich Ende November 2004 in Kraft treten.
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Dr. Carsten Föhlisch | 3.08.2004 |
Neue Urteile Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 27.5.2004 (31 O 199/04) entschieden, dass die separate Berechnung der Mehrwertsteuer beim Kauf von Flugtickets im Internet irreführend und damit wettbewerbswidrig ist. Beim Hinweis “zuzüglich Steuern und Gebühren” erwartet der Verbraucher – so das Gericht – die zusätzliche Berechnung von Flughafensteuern, Luftsicherheits- gebühren und Luftverkehrssteuern, nicht aber eine separate Berechnung der üblicherweise eingeschlossenen Mehrwertsteuer. Diese muss daher auf allen Seiten mit Preisangaben und nicht erst auf der letzten Bestellseite einkalkuliert werden. Das Urteil macht noch einmal deutlich, wie wichtig im Endverbraucherhandel die Pflicht zur Angabe von Endpreisen ist, auch bei Versandkosten Nachnahmegebühren und weiteren Preisbestandteilen.
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Dr. Carsten Föhlisch | 3.08.2004 |
Neue Urteile Wer gewerbsmäßig Bücher an Letztabnehmer verkauft und deshalb den gebundenen Verkaufspreis einhalten muss, darf beim Verkauf neuer Bücher keine Preisnachlässe (Rabatte) einräumen. Ein unzulässiger Preisnachlass wird nicht nur gewährt, wenn das Buch zu einem niedrigeren als dem festgesetzten Preis verkauft wird. Auch die Aushändigung von Gutscheinen oder die Gewährung sog. Prämienmeilen kann einen Verstoß gegen das Buchpreisbindungs- gesetz darstellen. Dies hat der u.a. für das Buchpreisbindungs- gesetz zuständige 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in 2 Fällen entschieden.
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Dr. Carsten Föhlisch | 7.05.2004 |
Neue Urteile Im Februar berichteten wir von einer Abmahnwelle gegen Anbieter, die bei Verwendung von 0700-Nummern nicht auf die anfallenden Gebühren hinweisen. Auch Trusted Shops lag damals eine solche Abmahnungen vor. Das LG Saarbrücken hat nun entschieden, dass bei Werbung im Internet unter Angabe einer 0700-Nummer nicht darauf hingewiesen werden muss, dass die Nummer entgeltpflichtig ist und in welcher Höhe ein Entgelt pro Anruf zu zahlen ist. Dennoch kann keine Entwarnung gegeben werden: da andere Entscheidungen möglich sind, sollte man daher sicherheitshalber die Maximalgebühr der 0700-Vorwahl von 12,2 Cent pro Minute für Gespräche tagsüber aus dem Telekom-Festnetz angeben.
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Dr. Carsten Föhlisch | 2.04.2004 |
Neue Urteile Das OLG Hamburg hat mit Urteil vom 11.09.2003 (5 U 69/03) entschieden, dass ein Internethändler, der durch Typbezeichnungen spezifizierte Geräte der Unterhaltungselektronik ohne Preisangabe, sondern mit dem Hinweis anbietet “es handelt sich hierbei um ein beratungsintensives Produkt, bitte kontaktieren Sie unsere Hotline für eine kompetente Fachberatung”, gegen die PreisangabenVO verstößt. Der Händler hatte in seinem Online-Shop mehrere Produkte ohne Angabe des Preises angeboten. Das klagende Konkurrenzunternehmen hatte den Händler daraufhin wegen eines Wettbewerbsverstoßes auf Unterlassung in Anspruch genommen. Das Gericht gab dem klagenden Unternehmen Recht.
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Dr. Carsten Föhlisch | 18.12.2003 |
Neue Urteile Das Amtsgericht Herford hat mit nicht rechtskräftigem Urteil vom 21.8.2003 (12 C 274/03) entschieden, dass eine falsche Preisaus- zeichnung im Internet nach Vertragsschluss nicht mehr zur Anfechtung berechtigt. Die Rechtsprechung teilt sich damit in zwei Lager: während das AG Herford sich auf die Rechtsprechung des LG Köln beruft, sieht das OLG Frankfurt die Möglichkeit der Anfechtung falscher Online-Preise. Die sicherste Möglichkeit, nicht zur Lieferung zu einem falschen Preis verurteilt zu werden, ist die umsichtige Formulierung der Bestellbestätigung.
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Dr. Carsten Föhlisch | 18.12.2003 |
Neue Urteile Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 16.7.2003 (VIII ZR 302/02) entschieden, dass der Verkäufer bei Geschäften im Versandhandel grundsätzlich keine Bringschuld übernimmt. Das für Online-Händler vorteilhafte Urteil stellt klar, dass der Verkäufer bei Gattungsschulden mit Übergabe der Ware an die Transportperson von der Lieferpflicht frei wird. Geht die Ware auf dem Transportweg verloren, ist der Händler nicht zur erneuten Lieferung verpflichtet (Übergang der Sachgefahr). Davon streng zu trennen ist allerdings die sogenannte Preisgefahr: hier kommt es im Verbraucherhandel nach wie vor auf die tatsächliche Ablieferung beim Verbraucher (nicht Übergabe an die Transportperson) an. Erhält der Kunde die Ware nicht, müssen bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet werden.
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Dr. Carsten Föhlisch | 23.10.2003 |
Neue Urteile Gleich drei Gerichte hatten sich wieder mit der Frage zu befassen, ob die nach § 312e Abs. 1 Nr. 3 BGB erforderliche Bestätigung des Eingangs der Bestellung zugleich eine Vertragsannahme darstellt, d.h. der Händler zu Lieferung zwingend verpflichtet ist, auch wenn der Preis irrtümlich falsch angegeben wurde oder die Ware nicht verfügbar ist. Wenngleich ein BGH-Urteil aussteht, wurde die von Trusted Shops empfohlene Formulierung mehrfach eindeutig bestätigt.
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Dr. Carsten Föhlisch | 4.09.2003 |
Neue Urteile Wie der BGH feststellte, verstößt das verwendete Buchungssystem eines beklagten Reisebüros nicht gegen die Grundsätze der Preisklarheit und der Preisangabeverordnung, auch wenn der Endpreis inklusive Steuern und Gebühren erst zum Schluss angegeben wird. Entscheidend war die Tatsache, dass zu Beginn der Dateneingabe eindeutig auf den noch nicht ermittelbaren Endpreis hingewiesen wurde.
Das begrüßenswerte Urteil verbessert die Lage für Online-Reisebüros, hat aber vermutlich auch Auswirkungen auf Händler, die Auslandsversandkosten erst am Schluss des Buchungsvorgangs angeben.
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Dr. Carsten Föhlisch | 31.07.2003 |
Neue Urteile Das Amtsgericht Wolfenbüttel hat mit rechtskräftigem Urteil vom 14.3.2003 (17 C 477/02) klargestellt, dass die E-Mail eines Shops an den Kunden, in der zum Ausdruck kommt, dass eine Vertragsbestätigung nachfolgen wird, keine Annahme der Kundenbestellung darstellt. Dieses für Händler begrüßenswerte Urteil schafft Klarheit in der Frage, wie Bestellbestätigungen formuliert werden können, ohne dass eine Lieferpflicht – etwa bei falschen Preisen – besteht. Damit wird die bislang empfohlene Musterformulierung von Trusted Shops gerichtlich bestätigt.
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Dr. Carsten Föhlisch | 17.06.2003 |
Neue Urteile Das Landgericht Kleve hat mit rechtskräftigem Urteil klargestellt, dass die Information über das Widerrufsrecht allein in Online-AGB nicht ausreicht. Der Verbraucher muss die Information zusätzlich in Textform erhalten (E-Mail, Lieferschein), anderenfalls verlängert sich die Widerrufsfrist auf unbestimmte Zeit. Im konkreten Fall durfte der Kunde eine Digitalkamera noch 4 Monate nach der Bestellung gegen volle Kaufpreiserstattung zurück geben.
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Dr. Carsten Föhlisch | 27.05.2003 |
Neue Urteile Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 16.04.2003 (9 S 289/02) entschieden, dass eine automatisch generierte E-Mail-Bestätigung mit dem Inhalt ´Wir werden Ihren Auftrag umgehend bearbeiten´ eine verbindliche Bestellannahme darstellt, die – entgegen einem Urteil des OLG Frankfurt a.M. – bei falschen Preisen nicht wegen Irrtums angefochten werden kann. Der Händler war in diesem Fall verpflichtet, die Ware trotz offensichtlich falscher Preisauszeichnung zu dem niedrigen Preis zu liefern. Achten Sie daher unbedingt auf die genaue Formulierung Ihrer Bestellbestätigung.
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Dr. Carsten Föhlisch | 31.01.2003 |
Abmahnungen Wie schon am 30.07.2002 berichtet wurde, gilt seit dem 1.1.03 die neue Preisangabenverordnung.
Es ist damit zu rechnen, dass verstärkt Abmahnungen durch Kon- kurrenten oder Verbraucherschutzverbände vorkommen werden. Jeder sollte im eigenen Interesse nochmals seine Preisangaben auf Transparenz überprüfen.
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Dr. Carsten Föhlisch | 5.01.2003 |
Neue Urteile Das AG Butzbach hat mit rechtskräftigem und begrüßenswertem Urteil entschieden, dass die auf eine Online-Bestellung erfolgende Mitteilung des Händlers, die Bestellung zu bearbeiten, keine zum Abschluss eines Kaufvertrages führende Vertragsannahme darstellt. Dabei ist unerheblich, ob diese Mail automatisch generiert oder individuell erstellt wurde. Eine solche Erklärung ist nur dahingehend auszulegen, dass im Rahmen der Auftragsbearbeitung erst eine Überprüfung des in der Bestellung liegenden Angebots erfolgen wird. Die Klage des Kunden, der auf Lieferung der Waren zu dem ursprünglichen Preis bestand, wurde abgewiesen.
Einmal mehr wird deutlich, wie wichtig Detailformulierungen in AGB und vor allem der Bestellbestätigung sind. Trusted Shops hält bewährte Musterformulierungen bereit.
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Dr. Carsten Föhlisch | 5.01.2003 |
Neue Urteile Zu mehreren umstrittenen Fragen äußert sich das OLG Frankfurt in einem Urteil und schafft damit einerseits etwas mehr Klarheit, setzt jedoch andererseits die sehr verbraucherfreundliche Tendenz der Rechtsprechung fort.
Fazit: Bei ungleichartigen Teillieferungen beginnt die Widerrufsfrist erst mit der letzten Lieferung. Ein individuell konfiguriertes Notebook (Wert der Individualausstattung über ein Viertel des alleinigen Preises des Notebooks) fällt nicht unter die Ausnahmefälle “nach Kundenspezifikation angefertigt” oder “eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten”, so dass ein reguläres Widerrufsrecht besteht. Der Unternehmer muss im Falle des Widerrufs sämtliche Versandkosten erstatten (auch Hinsendekosten).
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Korrektur durch den BGH ist jedoch unwahrscheinlich. Händler sollten die Vorgaben des Gerichtes bei der Preiskalkulation berücksichtigen.
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