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Beiträge zum Thema "Rücksendung"

Sie finden hier jede Menge Praxis-Tipps, Muster, Checklisten und Urteile zu Abmahnung, AGB, eBay, Widerruf und Wettbewerbsrecht von den Trusted Shops Experten.

Ulrich Hafenbradl

Angebot: Unser Praxishandbuch zum Blog-Sonderpreis

Ulrich Hafenbradl | 7.12.2007 | In eigener Sache

Praxishandbuch für Online-ShopsDas Trusted Shops Praxishandbuch ermöglicht juristischen Laien die rechtssichere Gestaltung des Kaufprozesses im Online-Shop vom Impressum über die Datenschutzerklärung, Produktbeschreibung, Kundendatenerhebung, Bestellseite, Informationsseiten und AGB bis zur E-Mail-Bestätigung. Alles einfach und verständlich erklärt!

Hier geht’s weiter zur Bestellmöglichkeit.

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Dr. Carsten Föhlisch

Kein Scherz: Neue Muster-Widerrufsbelehrung soll 4 DIN A4 Seiten lang werden

Dr. Carsten Föhlisch | 16.11.2007 | Gesetze

Musterwiderrufsbelehrung bald 4 Seiten lang?Nachdem die im Jahr 2002 eingeführte und 2004 nur unwesentlich überarbeitete Muster-Widerrufsbelehrung Gegenstand von Kritik aus Rechtsprechung und Literatur war, von einigen Gerichten für unwirksam erklärt wurde und häufig Anlass für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen von Unternehmern bot, hat das Bundesjustizministerium nun einen Entwurf für die Neufassung der Musterbelehrungen vorgelegt. Hierin wurden nahezu alle Vorschläge umgesetzt, die DIHK und Trusted Shops im Vorfeld unterbreitet hatten.

Allerdings soll die Musterwiderrufsbelehrung durch eine Pflicht zum Abdruck zahlreicher Paragrafen im Anhang etwa 4 DIN A 4 Seiten lang werden und nach wie vor den Rang einer Verordnung haben, so dass sie weiterhin von Gerichten angegriffen werden könnte.

Lesen Sie hier über die Pläne des Bundesjustizministeriums, die Kritik von Trusted Shops und die Alternativen zum jetzigen Entwurf.

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Ulrich Hafenbradl

Kostenloser Shop-Newsletter jetzt noch besser und mit Begrüßungsgeschenk

Ulrich Hafenbradl | 2.11.2007 | In eigener Sache

Shopbetreiber Experten-NewsletterUnser Newsletter erscheint heute zum ersten Mal in einem neuen Gewand. Deutlich übersichtlicher und prall gefüllt mit relevanten Informationen für Online-Shops und Shopbetreiber wird er zukünftig mindestens zweiwöchentlich versand, um Sie noch besser auf dem Laufenden zu halten.

Lesen Sie die aktuelle Ausgabe und abonnieren Sie den Newsletter hier mit einem wertvollem Begrüßungsgeschenk!

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Dr. Carsten Föhlisch

OLG Hamburg: Bitte um Frankierung der Rücksendung bei Widerruf zulässig

Dr. Carsten Föhlisch | 22.10.2007 | Abmahnungen, Neue Urteile

mausIm Gegensatz zu den Regelungen fast aller anderen europäischen Mitgliedsstaaten müssen Online-Händler nach deutschem Recht im Regelfall (abgesehen von der 40-EUR-Klausel) die Kosten der Rücksendung bei Ausübung des Widerrufsrechtes tragen. Zusätzliche Wettbewerbsnachteile entstehen dadurch, dass der Kunde die Ware auch “unfrei” zurückschicken kann, denn hierdurch entsteht unnötiges Strafporto.

Das OLG Hamburg hat nun erfreulicherweise mit Beschluss v. 20.4.2007 (Az.: 3 W 83/07) entschieden, dass zumindest eine Bitte an den Kunden, das Paket ausreichend zu frankieren, keine unzulässige Einschränkung des Widerrufsrechtes darstellt.

Lesen Sie mehr über die streitgegenständliche Klausel und die Begründung des Gerichts.

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Dr. Carsten Föhlisch

OLG Hamburg: Händler können nicht klüger sein als der Gesetzgeber

Dr. Carsten Föhlisch | 10.10.2007 | Abmahnungen, Neue Urteile

ErleuchtungDer V. Zivilsenat des OLG Hamburg ist in letzter Zeit schon häufiger durch Entscheidungen zum Online-Handel positiv aufgefallen und hat seinen Kollegen vom III. Zivilsenat desselben Gerichtes in so manchem Punkt widersprochen. Nun hatten sich die hanseatischen Richter mit der umstrittenen Muster-Widerrufsbelehrung zu befassen und entschieden, dass die Belehrung zwar unvollständig ist, ihre Verwendung aber nicht gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Die einleuchtende Begründung:

“Es wäre eine Überspannung der Pflichten eines Gewerbebetreibenden, wenn man verlangen wollte, dass er in dem überaus komplizierten und verschachtelten Fernabsatzrecht klüger sein soll als der Gesetzgeber.”

Das spricht so manchem abmahngebeutelten Händler aus der Seele, hat doch Bundesjustizministerin Zypries das Muster immer noch nicht korrigiert. Wir stimmen zu und nehmen dies zum Anlass, die Entscheidung in voller Länge zur Verfügung zu stellen.

Lesen Sie hier den Beschluss des Gerichts im Volltext.

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Dr. Carsten Föhlisch

Warum Frau Zypries die Musterwiderrufsbelehrung korrigieren sollte

Dr. Carsten Föhlisch | 5.10.2007 | Abmahnungen, In eigener Sache

IWB - Korrektur zur MusterwiderrufsbelehrungDass Onlinehändler es nicht leicht haben, eine korrekte Widerrufsbelehrung zu formulieren, ist ein bekanntes Problem. Nachdem die FDP-Bundestagsfraktion wiederholt auf das Problem hingewiesen hatte, hat nun auch Bundesjustizministerin Zypries angekündigt, Vorschläge zur Verbesserung der Situation zu erarbeiten. Ausschlaggebend waren ein Schreiben des DIHK und Korrekturvorschläge von Trusted Shops. Bislang hatte die Ministerin keinen Grund gesehen, den Mustertext zu korrigieren. Zahlreiche Händler wurden jedoch reihenweise für die Verwendung des Musters abgemahnt und unterlagen teilweise auch vor Gericht. Dies hat nun auch die Ministerin aktiv werden lassen.

Aber sollte sich der Staat wirklich in dieses Thema einmischen und ein Muster zur Verfügung stellen? Lesen Sie unseren Kommentar, der auch in der aktuellen Ausgabe der Internet World Business erschienen ist.

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Dr. Carsten Föhlisch

OLG Karlsruhe: Kunde muss bei Widerruf die Hinsendekosten nicht tragen

Dr. Carsten Föhlisch | 21.09.2007 | Abmahnungen, Neue Urteile

PaketeWährend es zu den Kosten der Rücksendung im Falle des Widerrufs eine klare gesetzliche Vorgabe gibt, fehlt eine Regelung zu den Kosten des ursprünglichen Versandes (sog. Hinsendekosten) vollständig im Gesetz. Schon bislang entschieden die Gerichte überwiegend, dass der Kunde diese Kosten nicht tragen muss, da er anderenfalls vom Widerruf abgehalten werden könne. Das OLG Karlsruhe (Urteil vom 5. September 2007, AZ 15 U 226/06) hat diese Rechtsprechung nun mit einem lang erwarteten Berufungsurteil in einem Verfahren der Verbraucherzentrale NRW gegen den Heine Versand bestätigt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig und die Revision zum BGH ist zugelassen.

Müssen Shopbetreiber nun in der Widerrufsbelehrung darüber aufklären, dass die Hinsendekosten erstattet werden?

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Dr. Carsten Föhlisch

BGH verhandelt zur Wirksamkeit der Musterwiderrufsbelehrung

Dr. Carsten Föhlisch | 19.09.2007 | Abmahnungen, Neue Urteile

JusticiaDass Onlinehändler es nicht leicht haben, eine korrekte Widerrufsbelehrung zu formulieren, ist ein bekanntes Problem. Die Landgerichte Halle und Koblenz hatten das Muster für unwirksam erklärt. Mittlerweile erwägt Bundesministerin Zypries angesichts zahlreicher Abmahnungen von Händlern, die sich auf das Muster verlassen, eine Korrektur des Mustertextes. Der Bundesgerichtshof könnte die Situation nun entspannen oder verschärfen: In dem Koblenzer Verfahren findet am 26. September die Revisionsverhandlung vor dem BGH statt (Az.: VIII ZR 25/07), der laut eigener Pressemitteilung voraussichtlich über die Wirksamkeit der Musterbelehrung entscheiden wird. Was bedeutet das für Online-Händler?

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Dr. Carsten Föhlisch

LG Wuppertal: Widerrufsrecht bei angebrochenen Kosmetika

Dr. Carsten Föhlisch | 11.09.2007 | Abmahnungen, Neue Urteile

PaketeAls im Jahr 1997 die europäische Fernabsatzrichtlinie verabschiedet wurde, die dem deutschen Fernabsatzrecht zu Grunde liegt, wurde eine wichtige Ausnahme vom Widerrufsrecht vergessen. Unklar ist bis heute, ob angebrochenen Kosmetika vom Widerrufsrecht ausgenommen sind. Zwar gibt es Auffassungen, nach denen solche Waren „nicht für eine Rücksendung geeignet“ im Sinne des § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB sein sollen. Das Gebot der engen Auslegung von Ausnahmetatbeständen von Verbraucherschutzbestimmungen verbietet es jedoch, solche Waren dieser Ausnahme zu unterstellen. Viele Händler fragen sich daher, ob Kunden tatsächlich angebrochene Cremedosen o.ä. gegen volle Kaufpreisrückerstattung zurückgeben können.

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Dr. Carsten Föhlisch

LG Berlin: Kein Rückgaberecht statt Widerrufsrecht bei eBay

Dr. Carsten Föhlisch | 7.09.2007 | Abmahnungen, Neue Urteile

Screenshot eBay 2Der Handel über die Plattform eBay funktioniert bekanntlich nach anderen Regeln als der Handel über den eigenen Onlineshop. Weil der Vertrag bei eBay bereits mit Bestellung des Kunden zustande kommt, entschieden das OLG Hamburg und das Kammergericht Berlin, dass die Widerrufsfrist hier einen Monat statt zwei Wochen betrage. Auch sei kein Wertersatz für die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware möglich. Das Landgericht Berlin entschied nun mit Beschluss vom 7.5.2007, 103 O 91/07, dass bei Verkäufen über eBay dem Verbraucher nicht anstelle des Widerrufsrechtes ein Rückgaberecht eingeräumt werden kann, weil dieses nach § 356 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 BGB in Textform einzuräumen ist. Auch dies sei bei eBay wegen der dortigen Vertragschlussregelung nicht rechtzeitig möglich.

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Dr. Carsten Föhlisch

LG Berlin: Fehlerhafte Widerrufsbelehrung nicht immer abmahnfähig

Dr. Carsten Föhlisch | 23.08.2007 | Abmahnungen, Neue Urteile

Urteil BerlinDas Landgericht Berlin hat in einem für Onlinehändler erfreulichen Urteil vom 2.8.2007 (96 O 138/07) entschieden, dass nicht jeder Fehler in einer im Internet verwendeten Informationen zum Widerrufsrecht zur Abmahnung berechtigt. Vorliegend hatte der abgemahnte Händler nicht darauf hingewiesen, dass der Kunde bei Ausübung des Widerrufsrechtes die Ware auf Gefahr des Händlers zurücksenden kann. Das Gericht stufte dies zwar als fehlerhaft ein, verneinte jedoch das Überschreiten der so genannten Bagatellschwelle, da es sich nur um einen unerheblichen Verstoß handele.

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Dr. Carsten Föhlisch

LG Münster kürzt Anwaltskosten bei Abmahnung wegen Fehlern beim Widerrufsrecht

Dr. Carsten Föhlisch | 9.08.2007 | Abmahnungen, Neue Urteile

geldjpg-kleinDerzeit herrscht bekanntlich große Unsicherheit darüber, wie eine korrekte Widerrufsbelehrung in einem Onlineshop aussehen muss. Gleichwohl gibt es Fehler bei der Formulierung der Widerrufsbelehrung, über die bereits gerichtlich entschieden wurde, wie etwa über die Formulierung “unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen”. Hier handelt es sich um einen Standardfehler, der von Anwälten leicht erkannt werden kann. Das Landgericht Münster (Urteil vom 4.4.2007, Az.: 2 O 594/06) nahm dies zum Anlass, einem Anwalt seine Kosten deutlich zu kürzen, da es sich hier um eine einfach gelagerte Sache, das heißt “tägliche Routinearbeit” handelt. So erhielt der abmahnende Anwalt statt der geforderten 555,60 € lediglich ein Honorar in Höhe von 338,50 €.

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Ulrich Hafenbradl

Umfrage: Hohe Einbußen durch Widerrufsrecht bei Shopbetreibern

Ulrich Hafenbradl | 8.08.2007 | In eigener Sache, Studien

ChartNach Einschätzung von 44 Prozent der Internethändler verursacht das deutsche Widerrufsrecht „hohe“ oder „sehr hohe“ Kosten. Das ergab eine aktuelle Umfrage von Trusted Shops unter 588 Shopbetreibern. Durchschnittlich 24 Prozent der Widerrufe halten die befragten Händler sogar für missbräuchlich. Es gibt noch weitere interessante Ergebnisse der Umfrage, die hier im shopbetreiber-blog.de durchgeführt wurde.

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Dr. Carsten Föhlisch

LG Dortmund: Kein Ausschluss des Widerrufsrechts bei Tesafilm-Versiegelung

Dr. Carsten Föhlisch | 12.07.2007 | Abmahnungen, Neue Urteile

KlebebandDas gesetzliche Widerrufsrecht im Fernabsatz besteht bei einigen Fernabsatzverträgen gemäß Paragraph 312d BGB nicht. Eine der gesetzlichen Ausnahmen vom Widerrufsrecht besteht für Fernabsatzverträge zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.

Das Landgericht Dortmund (Urteil v. 26.10.2006, Az.: 16 O 55/06) hatte nun einen Fall zu entscheiden, in dem ein Händler gebrauchte Datenträger mit Videofilmen mit Tesafilm „versiegelte“ und über eBay verkaufte. Der Händler wollte diese Filme vom gesetzlichen Widerrufsrecht ausschließen. Ein Konkurrent mahnte dies ab und vertrat die Auffassung, dass Tesafilm keine „Versiegelung” im Sinne des Gesetzes sei, so dass das Widerrufsrecht eingeräumt werden müsse.

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Ulrich Hafenbradl

Grundlagen für Shopbetreiber: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Auszug

Ulrich Hafenbradl | 1.07.2007 | Gesetze

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Auszug

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Dr. Carsten Föhlisch

OLG Hamburg: „Unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen“ ist unzulässig

Dr. Carsten Föhlisch | 29.06.2007 | Abmahnungen, Neue Urteile

VersandkostenEine Besonderheit des deutschen Fernabsatzrechts ist, dass der Unternehmer im Falle des Widerrufs durch den Verbraucher im Regelfall die Kosten der Rücksendung trägt. Nur im Ausnahmefall besteht die Möglichkeit, dem Verbraucher diese Kosten aufzuerlegen (40-€-Klausel, § 357 Abs. 2 S. 3 BGB). In den meisten europäischen Mitgliedstaaten trägt hingegen der Verbraucher stets die Kosten der Rücksendung bei Ausübung des Widerrufsrechts. Um den wirtschaftlichen Schaden durch die Ausübung des Widerrufsrechts einzudämmen, versuchen deutsche Unternehmer natürlich, die Kosten von Rücksendungen möglichst gering zu halten. In diesem Zusammenhang verwenden viele Unternehmer die AGB-Klausel “Unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen”, denn bei unfreien Rücksendungen wird ein so genanntes “Strafporto” in Höhe von zusätzlich fünf Euro fällig, so dass die Rücksendung deutlich teurer ist, als wenn sie vom Verbraucher ausreichend frankiert wurde. Dieser Praktik hat das OLG Hamburg nun mit Beschluss vom 14.2.2007 (5 W 15/07) einen Riegel vorgeschoben und die Klausel “unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen” für unzulässig und wettbewerbswidrig erklärt.

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Ulrich Hafenbradl

Neuauflage des Standardwerks für Shopbetreiber mit 140 Seiten und 57 Mustern

Ulrich Hafenbradl | 27.06.2007 | Abmahnungen, In eigener Sache, Neue Urteile

Trusted Shops PraxishandbuchEin Hinweis in eigener Sache: Das Trusted Shops Praxishandbuch (eBook) wurde umfassend überarbeitet und erweitert. Das Handbuch ermöglicht juristischen Laien die rechtssichere Gestaltung des Kaufprozesses im Online-Shop vom Impressum über die Datenschutzerklärung, Produktbeschreibung, Kundendatenerhebung, Bestellseite, Informationsseiten und AGB bis zur E-Mail-Bestätigung.

Die Autoren Prof. Dr. Thomas Hoeren und RA Carsten Föhlisch verbinden in der vollständigen Neubearbeitung des Standardwerks für Shopbetreiber auf über 140 Seiten mit 57 Mustern wissenschaftliche Fundiertheit mit praktischen Erfahrungen aus der Prüfung von mittlerweile über 5.000 Online-Händlern.

Wieso war eine Neuauflage nötig? Die Anzahl der relevanten Urteile ist in den letzten Monaten stark gestiegen. Die Rechtsprechung hat auch Korrekturen an vielen Mustern erfordert. Lesen Sie hier, was sich ändert.

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Dr. Carsten Föhlisch

LG Berlin: Widerrufsfrist bei Amazon-Marketplace Verkäufen beträgt zwei Wochen

Dr. Carsten Föhlisch | 20.06.2007 | Abmahnungen, Neue Urteile

justitia-iDas Landgericht Berlin hat mit Urteil v. 24.5.2007 (16 O 149/07) entschieden, dass Angebote auf dem Amazon-Marketplace im Gegensatz zu eBay-Angeboten noch keine bindenden Vertragsangebote sind. Der Unternehmer fordere lediglich zur Abgabe von Bestellungen auf, die er dann annehmen könne oder nicht (sog. invitatio ad offerendum). Belehre der Verkäufer dann in der Bestellannahme-E-Mail über das Widerrufsrecht, sei dies “bei Vertragsschluss” in Textform und damit rechtzeitig für den Lauf der regulären Zweiwochenfrist. § 355 Abs. 2 S. 2 BGB (Monatsfrist) finde – anders als bei eBay – keine Anwendung. Zudem sei die Formulierung auf der Internetseite, dass die Frist “mit Erhalt dieser Belehrung” beginne zwar nicht ganz richtig, aber nicht wettbewerbswidrig, weil der verständige Verbraucher nicht annehmen würde, dass bereits mit Lektüre der Bildschirmbelehrung der Fristlauf beginnt. Anders hatten diese Frage das Kammergericht und das OLG Hamm entschieden.

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Dr. Carsten Föhlisch

OLG Hamburg: Kontaktlinsen nicht vom Widerrufsrecht ausgenommen

Dr. Carsten Föhlisch | 31.05.2007 | Abmahnungen, Neue Urteile

olg-hamburg1Das OLG Hamburg hat mit Urteil v. 20.12.2006 (Az: 5 U 105/06) entschieden, dass Kontaktlinsen und zugehörige Pflegemittel, bei denen lediglich die Umverpackung geöffnet wurde, nicht vom fernabsatzrechtlichen Widerrufsrecht ausgenommen sind. Die Vorschrift des § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB finde keine Anwendung, obwohl es nach § 4 Abs. 1 Medizinproduktegesetz (MPG) verboten ist, Medizinprodukte in den Verkehr zu bringen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass sie die Sicherheit und die Gesundheit der Patienten gefährden. Ob die Ausnahme greift, wenn nicht bloß die Umverpackung, sondern die Kontaktlinsen-Blister oder Pflegemittel-Behältnisse selbst geöffnet wurde, ließen die Richter offen.

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Ulrich Hafenbradl

Vorstoß: EU will Regeln für Internet-Handel endlich vereinheitlichen

Ulrich Hafenbradl | 27.02.2007 | Gesetze

eu.jpgEin aktueller Bericht in der Berliner-Zeitung widmet sich den komplizierten Rechtsvorschriften im e-Commerce. Laut EU-Kommissarin Meglena Kuneva behindern die vielen unterschiedlichen gesetzlichen Bestimmungen in Europa den Internet-Handel erheblich. Die agile Verbraucherschutz-Kommissarin sagte der Berliner Zeitung:

“Gerade kleinere Firmen haben ein Interesse daran, ihre Produkte international anzubieten und zu vertreiben. Aber sie fühlen sich behindert durch unterschiedliche Regeln und Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten. Wir müssen wegkommen von 27 Mini-Märkten.”

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